Security-Ausrüstung: Was gehört dazu – und was darf man tragen?

19. Juni 2025

Aman Momand
Geschäftsführer

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Security Ausrüstung - Funkgeräte sind Pflicht um Kontakt mit der Leitstelle aufnehmen zu können

Die Ausrüstung für Sicherheitskräfte muss hohen Belastungen standhalten. Und sie muss zahlreiche Funktionen erfüllen. Gleichzeitig gibt es Beschränkungen, welches Equipment die Sicherheitsmitarbeiter mit sich führen dürfen.

Denn Waffen sind beispielsweise nur unter sehr speziellen Bedingungen erlaubt. Vor allem Einsteiger in der Sicherheitsbranche sind deshalb oft unsicher, welche Ausrüstung sie als Security benötigen und mitführen dürfen. In diesem Artikel geben wir dazu die wichtigsten Antworten.

 

Die Bestandteile moderner Security-Ausrüstung

Die Ausstattung eines Sicherheitsmitarbeiters besteht aus drei verschiedenen Bestandteilen: Bekleidung, persönliche Schutzausrüstung und Hilfsmittel. Jedes dieser Elemente hat seine Berechtigung, bei jeder Nutzung muss man jedoch auf die spezifischen Einsatz-Vorgaben achten. Und dann ist da noch das Thema Komfort.

 

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Security-Bekleidung: Anzug oder taktische Uniform?

Die meisten Sicherheitskräfte tragen entweder einen klassischen Anzug oder eine taktischer Security-Uniform bei der Arbeit. Beides ist eine übliche Arbeitskleidung in diesem Job. Welches Outfit eingesetzt wird, hängt vor allem vom Einsatzfeld und Umfeld ab sowie von den Vorgaben beim Sicherheitsdienst, für den man arbeitet. Sicherheitsleute mit hoher repräsentativer Wirkung sind oft im Anzug zu sehen.

Das betrifft z. B. Personenschützer, die einen VIP begleiten und dafür stilvoll auftreten müssen. Aber auch als Doorman sowie im Empfangsdienst trägt man eher Anzug als Uniform. Denn bei dieser Tätigkeit ist man ja gewissermaßen das Aushängeschild des Auftraggebers. Ob Club, Luxusgeschäft, Hotelbetrieb oder Gala-Event: Im Doorman-Job spielt ein repräsentatives Auftreten eine entscheidende Rolle.

Das ist für Wachleute beim Objektschutz, in der Baustellenbewachung, beim Werkschutz oder den zahlreichen anderen Wach- und Schutzdiensten eher ein untergeordnetes Thema. Diese Sicherheitskräfte setzen bevorzugt auf taktische Uniform, die Komfort, Bewegungsfreiheit und eine gewisse Schutzwirkung bietet. Und die vor allem funktional ist: Mit zahlreichen Taschen, Fächern und Ösen ausgestattet, kann man sämtliche notwendige Security-Ausrüstung an solch einer Uniform sicher und leicht zugänglich tragen. Weil die Arbeit in der Sicherheitsbranche auch körperliche Einsätze bedeutet, bestehen taktische Outfits aus sehr strapazierfähigem Material.

Wer draußen unterwegs ist, benötigt als Ausrüstung für den Sicherheitsjob zudem noch eine wind- und regenfeste Jacke und gegebenenfalls eine Warnweste – beispielsweise, um auf einer Baustelle gut sichtbar zu sein. Und natürlich muss man saisongerecht angezogen sein, sollte also im Sommer z. B. eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille für Außeneinsätze dabeihaben.

Ob als Doorman im gehobenen Empfangsdienst in Frankfurt, bei Event-Security in München oder im Objektschutz in Berlin – die richtige Security-Bekleidung muss stets dem Einsatzumfeld angepasst sein.

 

Immer dabei: die persönliche Bewacher-ID

Egal, ob man als Wachpersonal in Anzug oder Uniform aufläuft: Ein wichtiges Element sollten Sicherheitskräfte beim Einsatz nie vergessen. Und das ist die persönliche Bewacher-ID. Diese muss immer am Mann getragen werden und sollte auf Verlangen vorgezeigt werden.

Denn nur mit Besitz solch einer Bewacher-ID darf man in Deutschland offiziell als professionelle Security arbeiten. Die Bewacher-ID wird über das bundesweite Bewacherregister vergeben, nachdem die zuständige Behörde Zuverlässigkeit und Qualifikation geprüft hat, und ist nicht übertragbar. Als Auftraggeber in der Security-Branche erkennt man daher einen seriösen Anbieter unter anderem daran, dass alle Einsatzkräfte eine Bewacher-ID besitzen – und in ihrer Ausrüstung mitführen.

Unsere Sicherheitsmitarbeiter in Städten wie Hamburg, Stuttgart oder Köln tragen selbstverständlich eine gültige Bewacher-ID – und erfüllen sämtliche behördlichen Vorgaben nach §34a GewO.

 

 

PSA – die persönliche Schutzausrüstung bei der Sicherheitsarbeit

In manchen Einsatzfeldern genügt die klassische taktische Uniform für Security-Mitarbeiter nicht und es wird zusätzliche Schutzausrüstung benötigt. Das ist z. B. in der Industrieproduktion oder auf dem Bau oftmals der Fall. Häufig sind Werkschutzkräfte und Einsatzkräfte bei der Baustellenbewachung mit Arbeitsschutzschuhen, Warnweste und Helm unterwegs.

Wer als Sicherungsposten (SIPO) in einer Fabrik oder Montagehalle arbeitet, braucht als sogenannte persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht selten Ganzkörper-Schutzanzug, Schutzhandschuhe und Schutzbrille. Denn SIPO sichern Arbeiten in besonders gefährlichem Umfeld ab. Was bei der Security in einer Produktionsanlage insgesamt zu beachten ist, gibt dabei einen umfassenden Überblick über die Anforderungen in industriellen Einsatzfeldern.

Eine häufig anzutreffende Art der PSA im Security-Job sind zudem stichsichere Westen. Angesichts zunehmender Gefahren durch Messerangriffe und Messerstechereien rüsten sich immer mehr Sicherheitskräfte in Einsatzfeldern wie Eventschutz oder bei Sicherheitspatrouillen und City Streifen damit aus. Ebenso wichtig wie die Schutzausrüstung ist dabei das Wissen um Deeskalation: Strukturierte Konzepte wie die Deeskalation nach ProDeMa helfen, Konflikte gewaltfrei zu lösen, bevor körperliche Hilfsmittel nötig werden.

Besonders im Rahmen der Baustellenbewachung oder beim Werkschutz – etwa in Industriegebieten rund um Duisburg oder Essen – spielt die richtige Schutzausrüstung eine zentrale Rolle.

 

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Hilfsmittel: Unverzichtbare Bestandteile des Security-Equipments

Es gibt einige Ausrüstungsgegenstände, die man im Security-Job ständig benötigt und daher immer am Mann tragen sollte. Dazu gehören Kommunikationsmittel wie Funkgeräte und Smartphones. Schließlich muss man ständig mit Kollegen im Umfeld sowie mit der Security-Leitstelle in Kontakt stehen.

Ebenfalls ein Must-Have für jede Sicherheitskraft: eine leistungsstarke, stabile Taschenlampe. Die bringt nicht nur Licht ins Dunkel, sondern kann im Notfall für die Selbstverteidigung sogar als improvisierte Schlagwaffe dienen.

Je nach konkreter Security-Aufgabe führen moderne Sicherheitskräfte heute auch spezielle Ausrüstungsgegenstände wie Drohnen mit. Und sie tragen häufig Schlüssel oder Codekarten an ihrer Kleidung, um Schließsysteme in einem bewachten Objekt zu bedienen. Welche Prozesse dabei für eine sichere Schlüsselübergabe in Unternehmen sorgen, ist ein wichtiger organisatorischer Bestandteil der Sicherheitsarbeit.

Um als Security-Mitarbeiter all die zwingend notwendigen Ausrüstungsgegenstände im Blick zu behalten, empfiehlt sich eine Checkliste. Auf der sollte sämtliches Equipment vermerkt sein – und man geht sie vor und nach jedem Einsatz durch.

Übrigens: Auch im digitalen Zeitalter empfiehlt es sich, als Teil der Security-Ausrüstung immer Stift und Notizzettel dabei zu haben. Denn es gibt häufig Situationen, in denen man schnell etwas notieren, jemandem eine Info aufschreiben oder an einem bestimmten Punkt eine Message hinterlassen möchte.

 

Waffen als Hilfsmittel für Security-Kräfte

Sicherheitsfachkräfte müssen in manchen Einsatzfeldern auch Waffen mitführen. Die Bandbreite reicht von Pfefferspray und Elektroschockern über Schlagstöcke bis hin zu Schusswaffen. Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Selbstverteidigungswaffen und ihre rechtliche Einordnung bietet der Glossareintrag. Nicht bei jedem Einsatz sind sämtliche dieser Hilfsmittel nötig – und nicht bei jedem Einsatz sind alle Waffen erlaubt.

Beispiel Pfefferspray: Als Abwehrmaßnahme gegen aggressive Angreifer kann man sich bei der Security-Arbeit damit selbst schützen. Was dabei im Rahmen der Selbstverteidigung erlaubt ist und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen, sollte jede Sicherheitskraft kennen. Ein zugelassenes Abwehrspray darf bei vielen Outdoor-Einsätzen getragen werden. Doch bei Sicherheitseinsätzen in Innenräumen ist der Einsatz dieses Hilfsmittels streng verboten. Deshalb darf Pfefferspray in der Regel z. B. bei einer Indoor-Veranstaltung nicht mitgeführt werden.

 

Schusswaffe - eine Schusswaffe im Security-Dienst muss vom Ordnungsamt genehmigt werden
Schusswaffe – eine Schusswaffe im Security-Dienst muss vom Ordnungsamt genehmigt werden

 

Einen Schlagstock darf man als Security-Ausrüstung in vielen Bereichen tragen. Es ist jedoch wichtig, vorher den Umgang mit solch einer Waffe zu trainieren. Denn nur, wenn man den Schlagstock-Einsatz wirklich beherrscht, kann dieses Hilfsmittel wirklich hilfreich sein. Ansonsten stellt es eher ein Risiko dar – falls es beispielsweise einem Angreifer gelingt, einem unerfahrenen Wachmann den Schlagstock zu entwenden.

Nur sehr selten werden hingegen Elektroschocker und Schusswaffen als Security-Ausrüstung bei privaten Wachdiensten genutzt. Da der Einsatz dieser Waffen potenziell gefährliche, ja sogar lebensbedrohliche Folgen haben kann, ist ihre Nutzung gesetzlich sehr streng geregelt.

 

Schusswaffen und Elektroschocker: Nur selten erlaubt als Security-Ausrüstung

Private Sicherheitskräfte sind keine Ersatz-Polizisten. Und anders als Polizeikräfte dürfen sie auch nicht ohne triftigen Grund mit Schusswaffen ausgerüstet sein. Das tragen einer Schusswaffe bei der privaten Security ist nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen erlaubt. In welchen Einsatzfeldern bewaffnete Security eingesetzt werden darf, ist dabei gesetzlich klar geregelt und erfordert besondere Qualifikationen. Dazu gehört, dass es sich bei dem Einsatz um eine erhöhte Gefährdungssituation handeln muss. Dies muss der zuständige Sicherheitsdienstleister nachweisen, um eine Erlaubnis für die Einsatzkräfte zum Tragen einer Schusswaffe zu bekommen.

Erlaubt ist das Tragen in solch einem Fall allerdings nur Personen, die eine entsprechende Waffensachkunde mitbringen. Um den Waffenschein zu machen, muss man ein vorgegebenes Training sowie eine Prüfung absolvieren – und durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen ständig aufs Neue nachweisen, dass man den Umgang mit der Schusswaffe beherrscht.

Zum Einsatz von Elektroschockern gibt es ebenfalls strenge Vorgaben. Vor allem müssen die Geräte eine bestimmte Zulassung haben und einen Prüfnachweis. Es ist daher nicht zu empfehlen, sich als private Sicherheitsfachkraft irgendwo ein solches Gerät zu beschaffen und es dann zur Arbeit mitzubringen. Der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist das Sicherheitsunternehmen, in dessen Auftrag man unterwegs ist.

Fazit zum Thema Waffen als Security-Ausrüstung: Für das Tragen von Waffen und anderen Verteidigungsmitteln als Security-Ausrüstung gibt es klare Vorgaben. Als Sicherheitsmitarbeiter ist es die beste Strategie, sich vor einem Einsatz beim eigenen Arbeitgeber rückzuversichern, welches Equipment im jeweiligen Fall erlaubt bzw. vorgeschrieben ist. Wie das Verhältnismäßigkeitsprinzip dabei im privaten Kontext wirkt, zeigt auch der Ratgeber dazu, wie man sich gegen Einbrecher mit Waffengewalt wehren darf.

 

Relevante Vorschriften und Richtlinien zur Ausrüstung für die Sicherheitsarbeit

Man kann sich bei der Wahl der Security-Ausrüstung für den Job als Sicherheitskraft neben den Vorgaben des eigenen Arbeitgebers auch an diversen Vorschriften orientieren. Besonders wichtig sind dabei folgende rechtlichen Vorschriften:

 

Waffengesetz (WaffG): Dieses Gesetz macht klare Vorgaben, welche Waffen von Sicherheitskräften unter welchen Bedingungen geführt werden dürfen.

Bewachungsverordnung (BewachV): Hier finden sich Vorgaben dazu, welche Ausrüstungselemente bei der Arbeit in der privaten Security zulässig sind. Was ein Sicherheitsdienst bei einer Festnahme konkret darf, ist dabei eng mit dem erlaubten Einsatz von Hilfsmitteln und Ausrüstung verknüpft. Neben Richtlinien zu Dienstkleidung und Waffen sind Angaben zur persönlichen Kennzeichnung von Wachpersonen festgehalten. Eng damit verbunden ist auch das Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme – eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitsarbeit privater Sicherheitsdienste.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Hat man als Security mit Videoüberwachung oder ähnlicher Sicherheitstechnik zu tun, muss man sich mit Datenschutz auskennen. Besonders strenge Anforderungen gelten dabei in sensiblen Bereichen wie der Flughafensicherheit, wo Zutrittskontrolle, Ausrüstungsprüfung und Datenschutz eng verzahnt sind.

Betriebliche Vorgaben: In vielen Anlagen und Betrieben gibt es interne Richtlinien zu Sicherheit und Ausrüstung. Diese Vorgaben des Auftraggebers sollte man kennen und beachten. Sie sind in der Regel Teil des Briefings für Sicherheitskräfte am Anfang eines Einsatzes.

 

Dienstkleidung: Was die Bewachungsverordnung vorschreibt

Eine Pflicht zur Uniform gibt es für Wachpersonen nicht. Ob ein Sicherheitsunternehmen Dienstkleidung vorgibt, Anzug oder zivile Kleidung verlangt, entscheidet es selbst – oft in Absprache mit dem Auftraggeber. Legt es aber eine Dienstkleidung fest, greift § 19 der Bewachungsverordnung: Die Kleidung muss sich „von Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen deutlich unterscheiden“.

Praktisch heißt das: keine Farben, Schnitte oder Aufnäher, die an Polizei, Zoll oder Bundeswehr erinnern, und keine Abzeichen, die wie Amtszeichen wirken. Aufschriften wie „Security“ oder „Sicherheitsdienst“ sind üblich. Der Eindruck einer staatlichen Befugnis darf nicht entstehen – eine Wachperson hat keine polizeilichen Rechte.

 

Ausweis und Namensschild: Pflicht während des Dienstes

Bevor eine Wachperson zum ersten Mal eingesetzt wird, muss ihr der Arbeitgeber einen Dienstausweis ausstellen (§ 18 BewachV). Darauf stehen Vor- und Familienname der Wachperson, Name und Anschrift des Unternehmens, die Unterschriften beider Seiten sowie die Bewacherregister-Identifikationsnummern der Wachperson und des Betriebs.

Diesen Ausweis muss die Wachperson zusammen mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweisdokument während des Dienstes mitführen und Ordnungsamt, Polizei oder Zoll auf Verlangen vorzeigen.

Für bestimmte Tätigkeiten kommt eine sichtbare Kennzeichnung hinzu. Wer Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereichen macht, Ladendiebstahl verhindern soll, den Einlass einer Diskothek bewacht oder in leitender Funktion Flüchtlingsunterkünfte oder zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewacht, muss ein Schild mit seinem Namen oder einer Kennnummer und der Bezeichnung des Unternehmens tragen.

 

Waffen und Reizstoffsprühgeräte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers

Ob eine Wachperson im Dienst Pfefferspray, einen Schlagstock oder – in seltenen Fällen – eine Schusswaffe führt, entscheidet sie nicht allein. Die Bewachungsverordnung verlangt, dass die Dienstanweisung genau das regelt: Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte dürfen nur mit Zustimmung des Unternehmens geführt werden (§ 17 BewachV). Für Schusswaffen gelten zusätzlich die Erlaubnispflichten des Waffengesetzes.

Welche Meldepflichten nach einem Waffengebrauch entstehen und was das Unternehmen sonst vorhalten muss, erklärt unser Beitrag zu den rechtlichen Grundlagen im Sicherheitsgewerbe.

 

Checkliste: Was eine Wachperson im Dienst dabeihaben sollte

Vorgeschrieben nach der Bewachungsverordnung:

  • Dienstausweis mit den Bewacherregister-Nummern
  • das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument, etwa den Personalausweis
  • bei den oben genannten Tätigkeiten: Schild mit Namen oder Kennnummer

Je nach Einsatz sinnvoll, festgelegt vom Arbeitgeber:

  • Funkgerät oder Diensthandy mit hinterlegten Notrufnummern
  • Taschenlampe
  • Kontrollbuch oder elektronisches System zur Dokumentation von Rundgängen
  • wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk
  • Einmalhandschuhe und Erste-Hilfe-Material
  • für Brillenträger: eine gegen Verlieren gesicherte Brille oder eine Ersatzbrille (§ 11 DGUV Vorschrift 23)

Pfefferspray und Schlagstock gehören nicht automatisch dazu – sie dürfen nur geführt werden, wenn das Unternehmen zugestimmt hat. Auch Handschellen sind keine Standardausrüstung; ob und wann sie mitgeführt werden, legt das Unternehmen fest.

 

Wer ist für die Security-Ausrüstung zuständig?

Für die richtige Ausrüstung ist in erster Linie der Arbeitgeber, also das Sicherheitsunternehmen, verantwortlich. Er legt in der Dienstanweisung fest, was im Einsatz mitgeführt werden darf, und muss seine Mitarbeiter so informieren, dass sie sich vorschriftsgerecht und der Situation angemessen ausrüsten. Die Wachperson ist dafür verantwortlich, diese Vorgaben einzuhalten.

Die persönliche Schutzausrüstung stellt der Arbeitgeber: Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf er nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Auch Waffen sind Sache des Unternehmens, das für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich ist. Funkgeräte und sonstige Technik stellt ebenfalls der Betrieb; bei vorgeschriebener Dienstkleidung ist das in der Praxis genauso üblich.

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