Bewacherregister: Wichtig für Sicherheitsdienst und Behörde

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Bewacherregister: Wichtig für Sicherheitsdienst und Behörde

Seit dem 01. Juni 2019 existiert in Deutschland das sogenannte Bewacherregister (BWR). Es wurde geschaffen, um Wachpersonen aufzulisten, die hierzulande den Job im Sicherheitsdienst ausüben dürfen. Wachpersonen sind alle Menschen, die in einem Security-Einsatzfeld als Sicherheitskraft arbeiten – ob Ordner auf Events, Wachleute im Objektschutz, Security-Teams auf Patrouillenfahrt, Personenschützer, Pförtner, Ladendetektive, Doormen an Eingängen oder Standwachen in Anlagen aller Art.

Mit der Einführung des Bewacherregisters wurde ein wichtiger Beitrag hin zu mehr Qualität in der Sicherheitsbranche geleistet. Wir stellen dieses zentral gesteuerte Security-Tool näher vor.

 

Wir beraten Sie gerne!

 

Wozu dient das Bewacherregister?

Das Bewacherregister ist im Grunde genau das, was der Begriff suggeriert: eine Liste aller als „Bewacher“ einzustufenden Personen in Deutschland, die Wach- und Schutzaufgaben als Beruf ausüben. Sprich: Im Bewacherregister werden sämtliche professionell tätigen Sicherheitsmitarbeiter aufgeführt.

Jeder dort Registrierte erhält eine individuelle, einzigartige Bewacher-ID. Dies ist eine siebenstellige Zahl, die dem jeweiligen Security-Mitarbeiter zugeordnet ist.

 

 

Jeder Gewerbebetrieb im Sicherheitsgewerbe ist verpflichtet, seine Mitarbeiter im BWR anzumelden und die Angaben und Informationen zum Betrieb und zum Wachpersonal aktuell zu halten. Zu diesem Zweck erhält jedes Sicherheitsunternehmen einen passwortgeschützten Zugang zu diesem System.

 

Durch die Registrierung im Bewacherregister soll sichergestellt werden, dass nur geeignete Personen im Sicherheitsdienst arbeiten dürfen. Aus diesem Grund müssen zur erfolgreichen Erstellung einer persönlichen Bewacher-ID verschiedene Angaben gemacht werden.

Neben den Personendaten zu Geburtsdatum, Name usw. sind auch die Meldeanschriften der letzten fünf Jahre und ein gültiges Ausweisdokument bei der Registrierung vorzulegen. Außerdem muss der Betreffende nachweisen, dass er fachlich für die Tätigkeit im Sicherheitsdienst geeignet ist.

 

Dafür ist ein Qualifikationsnachweis der Ausbildung nach § 34a GewO erforderlich. Sind alle Angaben vollständig, erfolgt die Prüfung, die im Einzelfall bis zu mehrere Wochen dauern kann. Erst nach der erfolgreichen Prüfung durch das Ordnungsamt und dem Landeskriminalamt wird die angehende Sicherheitskraft im Bewacherregister freigegeben.

Das Sicherheitsunternehmen erhält postalisch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestellt. Hierfür wird auch eine Gebühr von mindestens siebzig Euro fällig. Die Kosten variieren je nach Gemeinde. Diese müssen vom Sicherheitsunternehmen, welche die Prüfung des angehenden Mitarbeiters angestoßen haben, gezahlt werden.

 

Die Bewacher-ID muss auf den Dienstausweisen der Security-Kräfte aufgeführt werden. Zusätzlich ist das Mitführen eines Ausweisdokumentes zwingend erforderlich. Dadurch wird es für Polizei, Zoll oder auch die Ordnungsämter sehr einfach, Sicherheitskräfte auf ihre Legitimität zu überprüfen.

 

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Dies kann z. B. bei Events wie Kundgebungen u. ä. nötig sein, wo sich unter die legitimen Sicherheitskräfte nicht selten auch Möchtegern-Ordnungshüter mischen, die auf Streit aus sind oder sich unter der Vorspiegelung der Security-Zuständigkeit den Zugang zu bestimmten Bereichen erschleichen wollen.

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Wer führt das Bewacherregister?

Vor kurzer Zeit, im Oktober 2022, erfolgte eine Zuständigkeitsverschiebung der für das Bewacherregister zuständigen Behörde. Seit diesem Zeitpunkt ist das Statistische Bundesamt (destatis) für das Führen des Registers sowie die Prüfung der Einträge und das Vergeben von Bewacher-IDs zuständig. Vorher lag dies im Aufgabenbereich des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Statistische Bundesamt ist allerdings nur für den technischen Betrieb des BWR zuständig. Sie trifft also nicht die Entscheidung, ob eine angemeldete Person die Erlaubnis zur Ausübung der Bewachertätigkeit erhält oder nicht. Auch die Überprüfung nach Einsendung der Daten erfolgt nicht bei destatis.

 

Vielmehr liegt dies im Aufgabenfeld der für die jeweilige Person zuständigen Wohnsitz- und Betriebssitzbehörden, den in diesem Zusammenhang auch als § 34a-Behörden bezeichneten Stellen. Da die Überprüfung und Erlaubniserteilung also dezentral erfolgen, kann die Bearbeitungszeit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein.

 

Wer wird im Bewacherregister eingetragen?

Grundsätzlich muss jede Person im BWR eingetragen werden, die einen Job im Bereich Security ausüben möchte. Dabei ist es unerheblich, ob es lediglich um einfache Bewachungsaufgaben geht oder man einen Security-Job mit umfangreichen Verantwortlichkeiten auszuüben beabsichtigt. Die Arbeit in der Sicherheitsbranche darf erst dann beginnen, wenn man die eigene Bewacher-ID in Händen hält.

 

Welche Voraussetzungen müssen für einen Eintrag im Bewacherregister erfüllt sein?

Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Bewacher-ID über das Bewacherregister ist der Qualifikationsnachweis nach § 34a GewO. Die Mindestqualifikation im Sicherheitsgewerbe ist die Unterrichtung gemäß § 34a der Gewerbeordnung. Denn § 34a der Gewerbeordnung regelt die Arbeit im Bewachungsgewerbe.

 

Wenn der § 34a GewO-Nachweis eines Bewerbers vorliegt, sind außerdem noch diverse personenbezogene Daten und Informationen wie Meldeanschrift und ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, um einen Eintrag im Bewacherregister durchführen zu können.

 

 Wie erfolgt eine Eintragung im Bewacherregister?

Eine Eintragung im Bewacherregister erfolgt grundsätzlich immer über den Gewerbebetrieb, also in der Regel den Sicherheitsdienst. Bei der Erstanmeldung im BWR müssen sämtliche personenverbundenen Daten aufgenommen werden. Dies erfolgt über das Portal www.bewacherregister.de. Nach dem Abschicken heißt es warten: Je nachdem, wie schnell die zuständige Behörde vor Ort in der Meldegemeinde des Betreffenden arbeitet, kann die Erteilung mehrere Monate dauern.

 

Als Sicherheitsfirma kann dies jedoch auch Probleme mit sich bringen. Denn der Sicherheitsdienst darf einen Bewerber erst dann als Sicherheitskraft einsetzen, wenn dieser im Bewacherregister freigegeben wurde. Dauert die Bearbeitung jedoch zu lange, kann es durchaus vorkommen, dass der Bewerber weiterzieht. Aus diesem Grund bevorzugen Sicherheitsdienste Bewerber, die bereits eine gültige Bewacher-ID haben bzw. bereits erfolgreich geprüft wurden.

Der Arbeitgeber muss auch angeben, für welche Aufgaben eine bestimmte Sicherheitskraft eingesetzt werden soll, wobei zwischen einfachen Bewachungstätigkeiten und höher qualifizierten Aufgaben wie der Security-Leitung in einem Flüchtlingsheim oder Einsätzen als Ladendetektiv unterschieden wird.

 

Für welche Tätigkeiten darf eine Sicherheitskraft mit Bewacher-ID eingesetzt werden?

Wer nach der Überprüfung erfolgreich im Bewacherregister registriert wurde, kann prinzipiell in allen Arten von Sicherheitsaufgaben eingesetzt werden. Dazu zählen z. B.:

 

 

Ändert sich das Einsatzgebiet einer Sicherheitskraft, so muss auch dies in der Regel im Bewacherregister aktualisiert werden.

 

Welche Gründe gibt es für eine Ablehnung beim Bewacherregister?

Das zuständige Ordnungsamt muss bei der Anmeldung im BWR nicht nur die Personenangaben checken, sondern sich zum jeweiligen Bewerber auch mit dem zuständigen Landeskriminalamt kurzschließen.

Denn wer in der Vergangenheit wegen Straftaten wie z. B. Raub oder Körperverletzung verurteilt wurde, bekommt generell keine Zulassung für die Arbeit in der Security-Branche. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ausschließlich geeignete Kandidaten die Chance bekommen, in so sensiblen Einsatzfeldern wie der Sicherheitsbranche tätig zu sein.

 

Muss ein Mitarbeiter jedes Mal aufs Neue im Bewacherregister eingetragen werden?

Ist eine Person erstmals registriert worden und hat nach erfolgreicher Überprüfung ihre Bewacher-ID erhalten, ist dies in der Regel ausreichend. Natürlich müssen die Daten laufend gehalten werden, also z. B. das Register über Wohnungswechsel usw. informiert werden. Die Bewacher-ID wird dem Unternehmen mitgeteilt, welches die Info wiederum an den Mitarbeiter weitergibt.

Wechselt ein Sicherheitsmitarbeiter den Arbeitgeber, wird er im System einfach mit dem neuen Betrieb verknüpft. Den Zugang zum System haben jedoch ausschließlich die Unternehmen, welche auch Änderungen vornehmen müssen.

 

Ist jedoch ein Security-Mitarbeiter über längere Zeit nicht in der Branche tätig, verfällt die Bewacher-ID: Ist ein Wachmann mehr als ein Jahr nicht in der Sicherheitsarbeit tätig gewesen, muss bei einem erneuten Antreten einer Security-Stelle die Bewacher-ID neu beantragt werden.

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