Festnahme: Was darf der Sicherheitsdienst

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Festnahme: Was darf der Sicherheitsdienst

In einem früheren Artikel haben wir uns bereits mit den Rechten und Grenzen eines Sicherheitsdienstes in Hinsicht auf Gewaltanwendung bei der Security-Arbeit beschäftigt.

Heute schauen wir uns einen anderen, damit verbundenen Aspekt der Arbeit eines Sicherheitsunternehmens an: die Kompetenzen hinsichtlich Festnahmen, falls dies notwendig wird.

 

Festnahme - was darf ein Sicherheitsmitarbeiter

Festnahme – was darf ein Sicherheitsmitarbeiter

 

Dieses Thema ist auch für Zivilisten, die nicht in der Security tätig sind, durchaus spannend. Denn es ist auch für ganz normale Bürger möglich, dass sie in eine Situation kommen, in der sie handeln und jemanden festnehmen müssen. Stichwort: Jedermann-Festnahmerecht.

Wir geben ausführliche Informationen, wie man sich im Fall einer Straftat verhält, die man beobachtet oder derer man jemanden dringend verdächtigt – und welche Rechte der Einzelne hat, verdächtige mutmaßliche Straftäter festzunehmen.

 

Was ist die Festnahme nach Jedermannsrecht?

Durch das sogenannte Jedermannsrecht haben Bürger, also Privatpersonen, das Recht bzw. im Amtsdeutsch die Befugnis, Tatverdächtige einer Straftat festzuhalten und festzunehmen. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine Befugnis, nicht aber um eine Verpflichtung. Es kann also niemandem fehlende Zivilcourage oder gar unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden, der dieses Recht in Gegenwart eines dringend einer Straftat Verdächtigen nicht in Anspruch nimmt.

Sprich: Wer den mutmaßlichen Täter laufen lässt, ohne sich ihm in den Weg zu stellen, dem drohen keine negativen Folgen. Nimmt man diese Befugnis jedoch wahr, darf man eine sogenannte Bürgerfestnahme durchführen. Der korrekte Begriff dafür lautet „vorläufige Festnahme“.

 

In § 127 Abs. 1 StPO sind die Voraussetzungen festgehalten, unter denen eine sogenannte vorläufige Festnahme erfolgen darf.

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Warum gibt es das Jedermann-Festnahmerecht?

Das Recht zur Jedermann-Festnahme wurde geschaffen, damit Straftäter nicht bis zum Eintreffen der Polizei vom Ort der Straftat flüchten. Denn häufig sind im Umfeld von Straftaten ja Zivilisten, Passanten bzw. Privatpersonen zugegen – doch nur selten ist ein Polizist oder eine Polizeistreife direkt vor Ort.

Bis die Polizei eintrifft, vergehen in der Regel mehrere Minuten oder sogar längere Zeiträume. Die Jedermann-Festnahme wurde im Gesetz verankert, um die Möglichkeit zu schaffen, dass Privatpersonen dringend tatverdächtige mutmaßliche Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten bzw. festnehmen können.

 

Die Bezeichnung Privatpersonen umfasst nach Definition des Gesetzes alle Personen, die nicht bei der Polizei oder einer vergleichbaren staatlichen Behörde angestellt sind. Die Polizei wiederum übt das Gewaltmonopol des Staates aus, wenn sie Verdächtige festnimmt.

 

Wann genau greift die Festnahme-Berechtigung nach dem Jedermannsrecht?

Jemanden mit Verweis auf das Jedermannsrecht festzuhalten bzw. eine Bürger-Festnahme auf dieser Basis durchzuführen, ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So muss die Straftat unmittelbar erfolgt sein und der Verdächtige sich entweder noch im Zuge der Straftat befinden oder aber eindeutig auf der Flucht sein.

Bitte beachten: Das Recht auf eine vorläufige Festnahme besteht nur, wenn es sich bei der Tat um eine Straftat handelt. Unter Straftaten fallen alle Taten gegen Leib und Leben bzw. gegen das Wohlbefinden von Personen sowie Eigentumsdelikte, sprich: Diebstahl und auch zahlreiche Delikte im Bereich Sachbeschädigung. Körperverletzung fällt ebenso unter die Straftaten wie Fahrerflucht, Raub und Nötigung. Auch Betrug ist eine Straftat, ebenso wie das illegale Sprühen von Graffitis.

 

Auf Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Falschparken hingegen dürfen Privatpersonen nicht mit einer Bürger-Festnahme reagieren. Ist man sich unsicher, ob die Tat, die man beobachtet hat oder derer man eine Person dringend verdächtigt, eine Straftat ist, sollte man sich im Zweifelsfall mit einer Festnahme lieber zurückhalten.

 

Festnahmegrund: Weigerung zur Identitätsfeststellung

Eine weitere wichtige Voraussetzung, um jemanden unter Berufung auf das Jedermannsrecht festzunehmen bzw. festzuhalten, ist die Weigerung der Person, sich auszuweisen. Das bedeutet: Hält man jemanden in der Fußgängerzone an, den man z. B. verdächtigt, soeben einen Taschendiebstahl begangen zu haben, so sollte man denjenigen zuerst nach seinem Ausweis fragen.

Händigt die Person ihren Ausweis zur Identitätsfeststellung aus, dann hat man das Recht, sich die Personendaten zu notieren – anschließend muss derjenige aber wieder laufen gelassen werden. Weigert sich der einer Straftat Verdächtige jedoch, ein Ausweispapier zu zeigen, besteht die Befugnis, ihn im Rahmen des Jedermannsrechts festzuhalten.

 

Reicht ein bloßer Tatverdacht aus, um jemanden in Bürgerfestnahme festzunehmen?

Tatsächlich ist es ausreichend für eine Festnahme nach Jedermannsrecht, wenn ein begründbarer Tatverdacht für eine Straftat vorliegt. Sprich: Wenn ein Zivilist den begründeten und mit Fakten und Argumenten begründbaren Verdacht hat, dass jemand eben noch an einer Straftat beteiligt war – beispielsweise an einem Diebstahl oder an einer Körperverletzung – dann darf man den Verdächtigen festhalten.

Sind die dargestellten Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist die Festnahme nach dem Jedermannsrecht nicht erlaubt und man macht sich damit im Zweifelsfall sogar selbst straffällig.

 

Wie gewaltsam darf man bei einer Festnahme nach Jedermannsrecht vorgehen?

Der Gesetzgeber erlaubt die Festnahme nach dem Jedermann-Festnahmerecht unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet: Beim Thema Gewaltanwendung muss ganz klar die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Verhält sich also ein auf frischer Tat ertappter Straftäter defensiv und nicht gewaltbereit, so hat man auch als Festnehmender kein Recht, ihn beispielsweise zu Boden zu werfen, in den Würgegriff zu nehmen oder ähnliche Maßnahmen durchzuführen.

Widersetzt sich der dringend einer Straftat Verdächtige allerdings gewaltsam der Festnahme, dann ist es im Gegenzug erlaubt, ihn auch mit gewaltsamen Mitteln festzuhalten.

 

Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und kennen die Jedermannsrechte

Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und kennen die Jedermannsrechte

 

Auch dabei spielt wieder die Verhältnismäßigkeit eine Rolle: Versucht der mutmaßliche Täter, sich loszureißen, gibt einem das noch lange nicht das Recht, ihn zusammenzuschlagen.

In solchen Fällen ist jedoch ein Festhaltegriff erlaubt. Professionell ausgebildete Sicherheitsmitarbeiter verstehen sich dank ihres Trainings auf eine Vielzahl solcher Griffe und wissen im jeder Situation genau, welches Maß an Gewaltanwendung angezeigt und erlaubt ist.

 

Die Stärke der Gewaltanwendung muss zudem auch in Verhältnis zu Stärke der Straftat gesetzt werden: Soll ein jugendlicher Ladendieb für den versuchten Diebstahl eines Lippenstifts oder einer CD festgehalten werden, muss man sich bei der Festnahme deutlich stärker zurückhalten als beispielsweise beim Versuch, einen dringend der gefährlichen Körperverletzung Verdächtigen festzuhalten.

Die Einschätzung, welches Maß an Gewaltanwendung in welcher Situation legitim ist, fällt Laien nicht leicht – gehört aber für Sicherheitskräfte zu deren Aufgabenfeld.

 

Das Jedermannsrecht bei der Security-Arbeit

Sicherheitsmitarbeiter kommen natürlich aufgrund der Natur ihrer Arbeit deutlich häufiger in Situationen, in denen eine Festnahme nach dem Jedermannsrecht möglich und nötig ist.

Ob der Ladendetektiv, der einen Ladendieb auf frischer Tat ertappt oder der Ordner beim Event, der einen Angreifer nach einer Schlägerei wegen Körperverletzung dingfest machen muss: Für Security-Kräfte gibt es zahlreiche Anwendungsbeispiele für die Jedermann-Festnahme.

 

Private Sicherheitskräfte sind Privatpersonen

Wichtig zu wissen: Sicherheitskräfte haben hinsichtlich der Befugnis zum Festhalten von Personen, die dringend einer Straftat verdächtig sind, keine anderen Rechte als jeder einzelne Bürger oder Passant. Sie üben also auch genau jenes Jedermannsrecht aus, wenn sie einen Ladendieb festhalten oder einen Störenfried am Eingang eines Clubs wegen eines Übergriffs festnehmen.

Damit Sicherheitsfachkräfte in jeder Situation genau einschätzen können, inwieweit sie zur Ausübung des Jedermannsrechts befugt sind, ist dieses Thema ein wichtiger Punkt bei der Ausbildung von Sicherheitsmitarbeitern.

 

Private Sicherheitsdienste sind Privatpersonen

Private Sicherheitsdienste sind Privatpersonen

 

Die vorläufige Festnahme ist beispielsweise ein wichtiger Teil der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, die jeder Security-Mitarbeiter erfolgreich ablegen muss.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt eine Übersicht zum aufgeführten Thema dar, ist jedoch keine Rechtsberatung und erhebt auch nicht den Anspruch umfassender Darstellung aller Facetten des Themas.