Das Bewacherregister ist ein bundesweites elektronisches Register zur Erfassung und Verwaltung von Daten über Unternehmen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 11b der Gewerbeordnung (GewO). Über das Register prüfen die zuständigen Behörden die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung von Gewerbetreibenden und Beschäftigten im sogenannten Bewachungsgewerbe (private Sicherheitsfirmen).
Definition und Zweck: Warum gibt es das Bewacherregister?
Das Register wurde eingeführt, um die behördliche Kontrolle des privaten Sicherheitsgewerbes zu verbessern und dort beschäftigte Personen bundesweit einheitlicher und effizienter überprüfen zu können. Mit dem Bewacherregister können die zuständigen Behörden relevante Angaben zu Personen, Unternehmen, Qualifikationen und Zuverlässigkeitsprüfungen elektronisch abrufen und aktualisieren. Dadurch kann beispielsweise bei einer Kontrolle vor Ort schnell überprüft werden, ob ein Sicherheitsmitarbeiter die geltenden Voraussetzungen für einen Einsatz im Bewachungsgewerbe erfüllt.
Das Bewacherregister ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Prüf- und Entscheidungsverfahren der zuständigen Behörden. Es stellt vielmehr die technische und organisatorische Grundlage für den Austausch und die Verwaltung der erforderlichen Daten bereit.
Wer ist Träger des Bewacherregisters?
Die Registerbehörde ist das Statistische Bundesamt (Destatis). Es ist seit dem 10. Oktober 2022 für den technischen und fachlichen Betrieb sowie die Weiterentwicklung des Bewacherregisters verantwortlich. Zuvor wurde diese Aufgabe vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wahrgenommen.
Neben der Registerbehörde kommen auch die örtlich zuständigen Bewachungsbehörden ins Spiel. Diese sind für den Vollzug der bewachungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen, die Durchführung beziehungsweise Veranlassung von Zuverlässigkeitsprüfungen und die Entscheidung darüber, ob eine Person im Bewachungsgewerbe tätig werden darf.
Wer muss im Bewacherregister gemeldet werden?
Im Bewacherregister müssen Bewachungsunternehmen, Wachpersonen und Personen mit Leitungsverantwortung nach den Vorgaben der Gewerbeordnung erfasst werden. Ebenfalls gemeldet werden müssen Änderungen wichtiger Personendaten und Beschäftigungsverhältnisse. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss man die Betroffenen innerhalb von sechs Wochen abmelden.
Was ist die Bewacher-ID?
Die Bewacher-ID, auch Bewacherregisteridentifikationsnummer genannt, ist eine eindeutige Kennnummer, mit der eine natürliche Person im Bewacherregister identifiziert wird. Sie ermöglicht die Zuordnung der gespeicherten Daten zu einer bestimmten Person und erleichtert die Verwaltung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden.
Eine Bewacher-ID wird im Zusammenhang mit der Erfassung einer Wachperson oder einer verantwortlichen Leitungsperson im Register verwendet. Liegt bereits eine gültige Identifikationsnummer vor, kann das Unternehmen diese bei einer erneuten Anmeldung nutzen, anstatt sämtliche Personendaten erneut vollständig zu erfassen. Die Zuordnung erfolgt anhand der vorgeschriebenen Identifikationsangaben; eine automatische Dublettenprüfung unterstützt dabei, doppelte Datensätze zu vermeiden.
Die Bewacher-ID ist nicht mit dem Dienstausweis einer Sicherheitskraft gleichzusetzen. Sie dient der elektronischen Identifikation innerhalb des Registers und ist kein eigenständiger Nachweis dafür, dass eine Person zuverlässig ist oder für jede Bewachungstätigkeit eingesetzt werden darf.
Was wird für das Bewacherregister geprüft?
Wichtigster Punkt beim Eintrag in das Bewacherregister ist die Zuverlässigkeitsprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die jeweilige Person zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist.
Zuverlässigkeitsprüfung: Welche Kriterien werden überprüft?
Bei der Zuverlässigkeitsprüfung werden polizeiliche Informationen, Führungszeugnisse, das Gewerberegister und sogar der Verfassungsschutz einbezogen, um die Eignung einer Wachperson einschätzen zu können.
1. Strafrechtliche Verurteilungen und Eintragungen
Ein wichtiges Kriterium sind strafrechtliche Verurteilungen. Die Behörde holt hierzu eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Relevant sind bestimmte Straftaten, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können.
Dazu zählen beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Urkundenfälschung und Verstöße gegen bestimmte waffen-, betäubungsmittel- oder aufenthaltsrechtliche Vorschriften. Für die gesetzlich aufgeführten Verurteilungen gelten konkrete zeitliche und weitere Voraussetzungen.
2. Eintragungen im Gewerbezentralregister
Darüber hinaus wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister eingeholt. Diese kann gewerberechtlich relevante Verstöße und Entscheidungen enthalten, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sind. Die Behörde bewertet die vorliegenden Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
3. Erkenntnisse der Polizei
Die zuständige Behörde muss eine Stellungnahme der zuständigen Polizeibehörde einholen. Dabei geht es um tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen könnten.
4. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes
Abhängig von der Funktion und der vorgesehenen Einsatzart kann zusätzlich eine Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz notwendig sein.
Dies betrifft vor allem Gewerbetreibende, gesetzliche Vertretungspersonen, Betriebsleitungen sowie Wachpersonen mit bestimmten sicherheitsrelevanten Aufgaben. Berücksichtigt werden unter anderem Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Diese erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung ist z. B. nötig, um im KRITIS-Schutz arbeiten zu dürfen.
5. Fachliche Qualifikation und Einsatzberechtigung
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit wird geprüft, ob die geforderten Qualifikationsnachweise vorliegen. Dazu gehören je nach Tätigkeit der Nachweis über die Unterrichtung oder die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer.
Für bestimmte Tätigkeiten, beispielsweise Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder die Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, gelten besondere Anforderungen. Die Registerdaten unterstützen die Prüfung, ob die jeweilige Person für die vorgesehene Tätigkeit qualifiziert ist.
Wie oft muss eine Zuverlässigkeit geprüft werden?
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist keine einmalige Maßnahme. Sie muss bei den gesetzlich erfassten Personen regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, wiederholt werden. Für bestimmte sicherheitsrelevante Prüfungen bestehen zudem Nachberichtspflichten, durch die nachträglich bekannt gewordene Erkenntnisse berücksichtigt werden können.
Wie lange dauert eine Überprüfung im Bewacherregister?
Die Bearbeitungsdauer für die Überprüfung und Freigabe im Bewacherregister unterscheidet sich je nach zuständiger Behörde erheblich. Während das Verfahren in einigen Kommunen innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden kann, dauert es andernorts häufig mehrere Monate. Entscheidend sind unter anderem die Auslastung der Behörden, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Umfang der erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung.
Was kostet eine Bewacher-ID?
Die Registrierung und Verknüpfung im Bewacherregister ist grundsätzlich gebührenfrei. Für die erforderliche behördliche Zuverlässigkeitsprüfung können jedoch Gebühren anfallen, deren Höhe sich nach der zuständigen Behörde und der geltenden Gebührenordnung richtet.
Welche Rolle spielt das Bewacherregister für die Sicherheitsbranche?
Das Bewacherregister schafft eine zentrale Datengrundlage für die behördliche Kontrolle des privaten Sicherheitsgewerbes. Es erleichtert die Identifikation von Beschäftigten, die Überprüfung von Qualifikationen und die Dokumentation von Zuverlässigkeitsprüfungen. Für Unternehmen verbessert es die Nachvollziehbarkeit von Anmelde- und Prüfverfahren; für Behörden unterstützt es eine einheitlichere Verwaltung und Kontrolle.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen der Speicherung von Daten und der behördlichen Entscheidung: Weder eine vorhandene Bewacher-ID noch ein Eintrag im Register allein begründen eine Einsatzberechtigung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfung und die für die konkrete Tätigkeit benötigten Qualifikationen.
Rechtsgrundlagen: § 11b und § 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie die Bewacherregisterverordnung (BewachRV).





