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Hausverbot

7. Oktober 2026

Aman Momand
Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

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Hausrecht

Ein Hausverbot ist die verbindliche Anordnung einer berechtigten Person, durch die einer anderen Person der Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten, Grundstücken oder Einrichtungen untersagt wird. Es beruht grundsätzlich auf dem Hausrecht. Wer das Hausrecht ausübt, darf über den Zutritt zu den eigenen Räumen oder eigenen Grundstück bestimmen.

 

Definition: Was ist ein Hausverbot und welchen Zweck erfüllt es?

Das Hausverbot ist keine eigene gesetzlich definierte Rechtsform, sondern eine Ausübung des Hausrechts. Ziel kann beispielsweise sein, die Sicherheit und Ordnung in einem Gebäude zu gewährleisten, Störungen zu verhindern oder Personen nach einem Fehlverhalten vom weiteren Aufenthalt auszuschließen.

Typische Anwendungsfälle sind Hausverbote in Geschäften, Gaststätten, Unternehmen, Behörden, Schulen, Vereinen, Krankenhäusern oder Veranstaltungsstätten. Auch auf privaten Grundstücken kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Rechtlich ist speziell der § 903 BGB von Bedeutung. Danach darf der Eigentümer grundsätzlich mit seiner Sache nach Belieben verfahren und andere von der sogenannten Einwirkung ausschließen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter entgegenstehen.

Ein Hausverbot kann sich sowohl auf das Betreten als auch auf den Aufenthalt in einem Geschäft, einer Einrichtung, einem Betrieb oder bei einem Event beziehen. Es kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt ausgesprochen werden. Inhalt und Reichweite müssen hinreichend klar sein, damit die betroffene Person erkennen kann, welche Räume oder Grundstücke vom Verbot erfasst sind.

 

Wie ist die Rechtslage zum Hausverbot in Deutschland?

Das Hausrecht steht zunächst dem Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks zu. Es muss jedoch nicht zwingend vom Eigentümer selbst ausgeübt werden. In vielen Fällen wird es auf andere Personen übertragen, beispielsweise auf Geschäftsführer, Betreiber, Veranstaltungsleiter, Filialleiter oder bestimmte Mitarbeiter. Auch auf private Sicherheitsunternehmen kann das Hausrecht übertragen werden.

Bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist das Hausrecht allerdings nicht völlig grenzenlos. Es geht dabei um Diskriminierungsverbote und Grundrechte, die gewahrt bleiben müssen. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Einrichtungen, die für das gesellschaftliche oder kulturelle Leben von erheblicher Bedeutung sind, ein Ausschluss nicht ohne sachlichen Grund erfolgen darf.

Solche Einschränkungen des Hausrechts können auch bei privaten Unternehmen auftreten. Beispielsweise sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vertragliche Verpflichtungen oder besondere gesetzliche Zutrittsrechte relevant.

 

Ein Hausverbot muss außerdem von anderen Maßnahmen unterschieden werden. Es handelt sich grundsätzlich um eine privatrechtliche Ausübung des Hausrechts. Bei öffentlichen Einrichtungen können dagegen zusätzlich öffentlich-rechtliche Vorschriften gelten. Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen, hängt deshalb stark davon ab, wer das Hausverbot ausspricht und um welche Einrichtung es geht.

 

Wer darf ein Hausverbot aussprechen?

Grundsätzlich darf das Hausverbot diejenige Person aussprechen, die über das entsprechende Hausrecht verfügt. Das ist regelmäßig der Eigentümer oder derjenige, dem das Hausrecht übertragen wurde.

Bei einem Unternehmen kann beispielsweise die Geschäftsführung das Hausverbot aussprechen. Sie kann diese Befugnis unter bestimmten Voraussetzungen an Mitarbeiter übertragen. In einem Einzelhandelsgeschäft kann daher etwa die Filialleitung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person ein Hausverbot erteilen.

Auch ein Mieter besitzt in aller Regel das Hausrecht innerhalb der von ihm gemieteten Räume. Das bedeutet, dass nicht ausschließlich der Eigentümer einer Immobilie über den Zutritt entscheidet. Entscheidend ist vielmehr, wem die tatsächliche und rechtliche Befugnis zur Nutzung und Kontrolle der betreffenden Räumlichkeiten zusteht.

Bei öffentlichen Einrichtungen richtet sich die Zuständigkeit nach speziellen Gesetzen, Satzungen, Hausordnungen oder Organisationsregelungen. Ein anschauliches Beispiel ist der Deutsche Bundestag: Dort übt die Präsidentin oder der Präsident das Hausrecht aus. Nach der Hausordnung kann die Präsidentin oder der Präsident bei einem Verstoß gegen die Hausordnung ein Hausverbot verhängen.

 

Hausverbot durch Mitarbeiter oder Sicherheitsdienst

Nicht jeder Mitarbeiter ist automatisch berechtigt, ein rechtswirksames Hausverbot auszusprechen. Eine entsprechende Befugnis kann sich jedoch aus seiner Position oder einer ausdrücklichen Bevollmächtigung durch den Geschäftsführer ergeben. Eine allgemeine gesetzliche Befugnis jedes beliebigen Mitarbeiters, ein Hausverbot zu erteilen, besteht dagegen nicht.

Auch Sicherheitsmitarbeiter können im Rahmen ihrer Aufgaben Personen des Hauses verweisen oder ein Hausverbot aussprechen. Das gilt allerdings nur, wenn sie vom Hausrechtsinhaber dazu ermächtigt wurden. Dabei wird unterschieden zwischen einer unmittelbaren Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, und einem längerfristigen Hausverbot.

 

Muss ein Hausverbot schriftlich ausgesprochen werden?

Nein, generell genügt ein mündliches Hausverbot, das jedoch für den Betroffenen klar erkennbar sein muss. Dazu nutzt man Formulierungen wie: „Ich erteile Ihnen hiermit Hausverbot. Das heißt, Sie dürfen unser Unternehmen nicht mehr betreten.“

Allerdings empfehlen Experten, das Hausverbot lieber schriftlich festzuhalten, damit im Nachhinein niemand behaupten kann, es hätte gar nicht stattgefunden. Das ist auch wichtig, falls es später zu einem rechtlichen Nachspiel kommt.

 

Folgendes gehört ins schriftliche Hausverbot hinein:

  • Wer spricht das Hausverbot aus?
  • Gegen wen richtet es sich?
  • Für welche Räumlichkeiten oder Anlagen gilt es?
  • Ab wann und ggf. bis wann gilt es?
  • Was ist der Anlass für das Hausverbot?

 

Wie lange dauert ein Hausverbot?

Ein Hausverbot kann für unterschiedliche Zeiträume ausgesprochen werden. Es gibt keine gesetzlich einheitlich festgelegte Höchstdauer. Möglich sind beispielsweise Verbote für einzelne Tage, mehrere Monate oder einen längeren Zeitraum. Die konkrete Dauer muss jedoch im jeweiligen Zusammenhang rechtlich zulässig sein.

Bei Ladendiebstahl kann der Betreiber beispielsweise auch ein längerfristiges oder unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein solches Hausverbot kann auch von einem Ladendetektiv im Namen des Betreibers ausgesprochen werden.

 

Was passiert, wenn man trotz Hausverbots eine Anlage betritt?

Wer trotz eines wirksamen Hausverbots die betroffenen Räumlichkeiten betritt oder sich nach Aussprechen des Hausverbots nicht entfernt, kann sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB strafbar machen. Entscheidend ist dabei, ob die Person gegen den Willen des Berechtigten in die geschützten Räume eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht.

 

Wie werden Hausverbote kontrolliert?

Ein Hausverbot wird in der Regel gewissermaßen manuell kontrolliert, durch die Aufmerksamkeit von Mitarbeitern, Ladendetektiven oder dem Sicherheitsdienst.

So funktioniert die Kontrolle im Alltag:

  • Erinnerung: Mitarbeiter und Filialleitungen merken sich Gesichter von Personen, die durch Diebstahl oder größere Störungen aufgefallen sind.
  • Sicherheitskräfte und Ladendetektive: In Supermärkten oder Einkaufszentren achten Detektive oder Sicherheitsdienste aktiv auf bekannte Störenfriede.
  • Interne Fotos oder Listen: In manchen Fällen hängen Fotos von Personen mit Hausverbot im Aufenthaltsraum der Mitarbeiter. Das ist jedoch aus Datenschutzgründen umstritten.
  • Digitale Überwachung: Manche Eigentümer nutzen interne Datenbanken oder Videoüberwachung. Gesichtserkennung in Echtzeit ist in Deutschland wegen des strengen
  • Datenschutzes (DSGVO) für diesen Zweck jedoch meistens nicht erlaubt.

 

Was ist der Unterschied zwischen Hausverbot und Platzverweis?

Der wichtigste Unterschied zwischen Hausverbot und Platzverweis ist die Zuständigkeit: Für Hausverbote sind private Eigentümer zuständig, für Platzverweise offizielle Stellen wie die Polizei.

Ein Hausverbot ist also eine private Maßnahme. Der Hausrechtsinhaber entscheidet, dass eine bestimmte Person seine Räumlichkeiten oder sein Grundstück nicht betreten darf.

Ein Platzverweis ist dagegen grundsätzlich eine hoheitliche Maßnahme. Die zuständige Behörde ordnet an, dass eine Person einen bestimmten Ort verlassen muss oder sich dort vorübergehend nicht aufhalten darf.

 

In welchen Einsatzfeldern kommen Hausverbote zum Tragen?

Als Sicherheitsdienst kann man in den folgenden Einsatzbereichen mit Hausverboten arbeiten:

 

Hausverbot: Starke Maßnahme mit engem rechtlichem Rahmen

Das Hausverbot ist ein wichtiges Instrument zur Ausübung des Hausrechts. Eigentümer, Mieter oder sonstige Hausrechtsinhaber können grundsätzlich bestimmen, wer ihre Räumlichkeiten oder Grundstücke betreten oder dort verbleiben darf. Die Befugnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Personen übertragen werden.

Gleichzeitig ist das Hausrecht nicht schrankenlos. Gesetzliche Vorschriften, vertragliche Verpflichtungen, Diskriminierungsverbote und besondere Regelungen für öffentliche Einrichtungen können die Möglichkeit eines Hausverbots begrenzen. Wer ein Hausverbot ausspricht, sollte daher vor allem darauf achten, zuständig zu sein, den räumlichen und zeitlichen Umfang eindeutig festzulegen und bestehende rechtliche Grenzen einzuhalten.

Gern beraten wir Sie zum Thema Hausrecht auf Basis langjähriger Einsatzerfahrung als Sicherheitsdienst für Behörden, Firmen und den Einzelhandel.

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