Ein Brandschutzhelfer ist eine entsprechend ausgebildete Person, die den betrieblichen Brandschutz unterstützt. Brandschutzhelfer werden im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult und lernen, wie sie sich bei einer Brandentstehung richtig verhalten.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, die Feuerwehr zu ersetzen. Vielmehr sollen sie im Ernstfall schnell und angemessen reagieren, Entstehungsbrände nur ohne erhebliche Eigengefährdung bekämpfen und – soweit betrieblich vorgesehen – bei Alarmierung, Räumung und Evakuierung unterstützen.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer unterstützen den vorbeugenden und abwehrenden betrieblichen Brandschutz. Im Mittelpunkt stehen die Erstreaktion im Brandfall und der sichere Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.
- Brand- und Rauchentwicklung erkennen und melden
- Alarmierung auslösen beziehungsweise bei der Alarmierung unterstützen
- Entstehungsbrände mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist
- bei Räumung und Evakuierung unterstützen, soweit dies betrieblich vorgesehen ist
- betriebliche Brandschutzordnung und festgelegte Notfallabläufe beachten
- betriebliche Besonderheiten, Flucht- und Rettungswege sowie vorhandene Brandschutzeinrichtungen kennen
Wichtig: Die eigene Sicherheit hat Vorrang. Entwickelt sich ein Entstehungsbrand zu einem größeren Brandereignis oder ist eine gefahrlose Bekämpfung nicht möglich, müssen Brandschutzhelfer sich zurückziehen. Die weitere Brandbekämpfung ist Aufgabe der Feuerwehr.
Brandschutzhelfer sind nicht automatisch für die Kontrolle sämtlicher Brandschutzeinrichtungen oder die Organisation des gesamten betrieblichen Brandschutzes verantwortlich. Solche Aufgaben können beispielsweise einem Brandschutzbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder anderen zuständigen Stellen zugeordnet sein.
Wann braucht ein Unternehmen Brandschutzhelfer?
Arbeitgeber müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl entsprechend ausgebildeter Brandschutzhelfer zur Verfügung steht. Bei normaler Brandgefährdung ist nach ASR A2.2 ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
Die 5 % sind jedoch kein starrer Wert für jeden Betrieb. Je nach Gefährdung und Organisation kann eine höhere Zahl erforderlich sein. Entscheidend ist außerdem, dass während der Arbeitszeit tatsächlich genügend ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend sind.
- erhöhte Brandgefährdung oder feuergefährliche Arbeitsprozesse
- Schicht- und Nachtbetrieb
- Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten
- Homeoffice beziehungsweise mobile Arbeit
- Größe und räumliche Ausdehnung des Betriebs
- eine größere Zahl betriebsfremder Personen
- Beschäftigte oder Besucher mit eingeschränkter Mobilität
Wie wird man Brandschutzhelfer?
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer verbindet eine fachkundige Unterweisung mit einer praktischen Übung. Eine zentrale Grundlage ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Ergänzende Hinweise zu Inhalt, Umfang und Durchführung enthält die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“.
Grundsätzlich können Beschäftigte nach entsprechender Ausbildung und betrieblicher Einweisung als Brandschutzhelfer eingesetzt werden. Bei der Auswahl sollte der Arbeitgeber berücksichtigen, ob die betreffende Person für die vorgesehenen Aufgaben geeignet ist und die betrieblichen Besonderheiten kennt.
Weitere Informationen zu beruflichen Einsatzmöglichkeiten im Bereich Brandwache finden Sie im Ratgeber „Wie kann man Brandwache werden?“.
Welche Inhalte umfasst die Ausbildung?
Im theoretischen Teil werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandgefahren und Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung, Flucht- und Rettungswege sowie Evakuierung
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Für die Theorie sind nach DGUV Information 205-023 mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten vorzusehen. Hinzu kommt eine praktische Löschübung. Bei erhöhter Brandgefährdung oder betriebsspezifischen Besonderheiten muss die Ausbildung entsprechend erweitert werden.
Die praktische Übung soll den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vermitteln. Die Ausbildung wird durch eine Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich und die betriebsspezifischen Besonderheiten abgeschlossen.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Die DGUV empfiehlt zur Auffrischung der Kenntnisse eine Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung in Abständen von 3-5 Jahren. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen können kürzere Abstände erforderlich sein, zum Beispiel bei veränderten Produktionsverfahren, neuen Brandgefährdungen oder einem Wechsel in einen Bereich mit anderen Anforderungen an die Erstbrandbekämpfung.
Wer darf eine Brandwache übernehmen?
Für Brandwachen gibt es keine einzelne Qualifikation, die bundesweit für jede Einsatzart gleichermaßen ausreicht. Welche Anforderungen an das eingesetzte Personal gestellt werden, hängt vom konkreten Anlass und von den jeweiligen Vorgaben ab – zum Beispiel bei einem Ausfall einer Brandmeldeanlage, bei feuergefährlichen Arbeiten, nach einem Brand oder bei Veranstaltungen.
Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann für bestimmte Brandwache-Einsätze eine geeignete Grundlage sein. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Person jede Form von Brandwache oder Brandsicherheitswache übernehmen darf. Je nach Gefährdung und Vorgabe können zusätzliche Fachkenntnisse, betriebliche Einweisungen, Feuerwehrqualifikationen oder besondere behördliche Anforderungen notwendig sein.
Maßgeblich sind deshalb insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, das Brandschutzkonzept, behördliche Auflagen, Vorgaben des Betreibers sowie gegebenenfalls Anforderungen des Versicherers. Bei Zweifeln sollte die zuständige Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr eingebunden werden. Weitere Informationen zur Dienstleistung finden Sie unter Brandwache.
Was ist die 5-%-Regel für Brandschutzhelfer?
Bei normaler Brandgefährdung ist nach ASR A2.2 ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend. Die tatsächlich erforderliche Anzahl wird jedoch über die Gefährdungsbeurteilung bestimmt.
Bei erhöhter Brandgefährdung, besonderen Produktionsprozessen oder organisatorischen Besonderheiten kann eine größere Zahl erforderlich sein. Auch Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit, mobile Arbeit und die Anwesenheit betriebsfremder Personen müssen berücksichtigt werden.
In Industrie- und Produktionsbetrieben kann der betriebliche Brandschutz eng mit dem Werkschutz verzahnt sein. Entscheidend bleibt, dass während der relevanten Betriebszeiten ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer vor Ort sind.
Was sagt die ASR A2.2?
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Maßnahmen gegen Brände. Die aktuelle Ausgabe stammt aus Mai 2018 und wurde zuletzt 2025 geändert.
Die ASR A2.2 behandelt unter anderem Feuerlöscheinrichtungen, organisatorische Brandschutzmaßnahmen und die Anforderungen an Brandschutzhelfer. Für deren Anzahl ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich; bei normaler Brandgefährdung gelten 5 % der Beschäftigten in der Regel als ausreichend.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragtem?
Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte übernehmen unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Brandschutz.
Brandschutzhelfer: Sie sind vor allem für die praktische Erstreaktion geschult. Sie kennen betriebliche Brandgefahren, können Feuerlöscheinrichtungen bedienen und bei Alarmierung beziehungsweise Evakuierung unterstützen.
Brandschutzbeauftragte: Sie übernehmen eine weitergehende beratende und organisatorische Funktion. Sie unterstützen Arbeitgeber und Führungskräfte bei Fragen des betrieblichen Brandschutzes und wirken beispielsweise bei Brandschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen und betrieblichen Maßnahmen mit.
Beide Funktionen können sich ergänzen, ersetzen einander aber nicht. Die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter ist umfangreicher und auf andere Aufgaben ausgerichtet als die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Ob eine Person Brandschutzhelfer ausbilden darf, richtet sich nach ihrer erforderlichen Fachkunde und Erfahrung; die bloße Funktionsbezeichnung allein ist dafür nicht entscheidend.
Brandschutzhelfer: wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes
Brandschutzhelfer sind speziell ausgebildete Beschäftigte, die einen wichtigen Beitrag zum betrieblichen Brandschutz leisten. Sie können Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung bekämpfen und bei Alarmierung sowie – soweit betrieblich vorgesehen – bei Räumung und Evakuierung unterstützen.
Bei normaler Brandgefährdung gelten 5 % der Beschäftigten in der Regel als ausreichender Anteil. Die tatsächlich notwendige Anzahl richtet sich jedoch nach der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Rahmenbedingungen.
Die ASR A2.2 bildet eine zentrale Grundlage für die betrieblichen Anforderungen an Brandschutzhelfer; die DGUV Information 205-023 konkretisiert insbesondere Inhalte, Dauer und Wiederholung der Ausbildung.




