Die Ausrüstung für Sicherheitskräfte muss hohen Belastungen standhalten. Und sie muss zahlreiche Funktionen erfüllen. Gleichzeitig gibt es Beschränkungen, welches Equipment die Sicherheitsmitarbeiter mit sich führen dürfen.
Denn Waffen sind beispielsweise nur unter sehr speziellen Bedingungen erlaubt. Vor allem Einsteiger in der Sicherheitsbranche sind deshalb oft unsicher, welche Ausrüstung sie als Security benötigen und mitführen dürfen. In diesem Artikel geben wir dazu die wichtigsten Antworten.
Die Bestandteile moderner Security-Ausrüstung
Die Ausstattung eines Sicherheitsmitarbeiters besteht aus drei verschiedenen Bestandteilen: Bekleidung, persönliche Schutzausrüstung und Hilfsmittel. Jedes dieser Elemente hat seine Berechtigung, bei jeder Nutzung muss man jedoch auf die spezifischen Einsatz-Vorgaben achten. Und dann ist da noch das Thema Komfort.
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Security-Bekleidung: Anzug oder taktische Uniform?
Die meisten Sicherheitskräfte tragen entweder einen klassischen Anzug oder eine taktischer Security-Uniform bei der Arbeit. Beides ist eine übliche Arbeitskleidung in diesem Job. Welches Outfit eingesetzt wird, hängt vor allem vom Einsatzfeld und Umfeld ab sowie von den Vorgaben beim Sicherheitsdienst, für den man arbeitet. Sicherheitsleute mit hoher repräsentativer Wirkung sind oft im Anzug zu sehen.
Das betrifft z. B. Personenschützer, die einen VIP begleiten und dafür stilvoll auftreten müssen. Aber auch als Doorman sowie im Empfangsdienst trägt man eher Anzug als Uniform. Denn bei dieser Tätigkeit ist man ja gewissermaßen das Aushängeschild des Auftraggebers. Ob Club, Luxusgeschäft, Hotelbetrieb oder Gala-Event: Im Doorman-Job spielt ein repräsentatives Auftreten eine entscheidende Rolle.
Das ist für Wachleute beim Objektschutz, in der Baustellenbewachung, beim Werkschutz oder den zahlreichen anderen Wach- und Schutzdiensten eher ein untergeordnetes Thema. Diese Sicherheitskräfte setzen bevorzugt auf taktische Uniform, die Komfort, Bewegungsfreiheit und eine gewisse Schutzwirkung bietet. Und die vor allem funktional ist: Mit zahlreichen Taschen, Fächern und Ösen ausgestattet, kann man sämtliche notwendige Security-Ausrüstung an solch einer Uniform sicher und leicht zugänglich tragen. Weil die Arbeit in der Sicherheitsbranche auch körperliche Einsätze bedeutet, bestehen taktische Outfits aus sehr strapazierfähigem Material.
Wer draußen unterwegs ist, benötigt als Ausrüstung für den Sicherheitsjob zudem noch eine wind- und regenfeste Jacke und gegebenenfalls eine Warnweste – beispielsweise, um auf einer Baustelle gut sichtbar zu sein. Und natürlich muss man saisongerecht angezogen sein, sollte also im Sommer z. B. eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille für Außeneinsätze dabeihaben.
Immer dabei: die persönliche Bewacher-ID
Egal, ob man als Wachpersonal in Anzug oder Uniform aufläuft: Ein wichtiges Element sollten Sicherheitskräfte beim Einsatz nie vergessen. Und das ist die persönliche Bewacher-ID. Diese muss immer am Mann getragen werden und sollte auf Verlangen vorgezeigt werden.
Denn nur mit Besitz solch einer Bewacher-ID darf man in Deutschland offiziell als professionelle Security arbeiten. Die Bewacher-ID wird nach einer Überprüfung durch das bundesweite Bewacherregister vergeben und ist nicht übertragbar. Als Auftraggeber in der Security-Branche erkennt man daher einen seriösen Anbieter unter anderem daran, dass alle Einsatzkräfte eine Bewacher-ID besitzen – und in ihrer Ausrüstung mitführen.
PSA – die persönliche Schutzausrüstung bei der Sicherheitsarbeit
In manchen Einsatzfeldern genügt die klassische taktische Uniform für Security-Mitarbeiter nicht und es wird zusätzliche Schutzausrüstung benötigt. Das ist z. B. in der Industrieproduktion oder auf dem Bau oftmals der Fall. Häufig sind Werkschutzkräfte und Einsatzkräfte bei der Baustellenbewachung mit Arbeitsschutzschuhen, Warnweste und Helm unterwegs.
Wer als Sicherungsposten (SIPO) in einer Fabrik oder Montagehalle arbeitet, braucht als sogenannte persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht selten Ganzkörper-Schutzanzug, Schutzhandschuhe und Schutzbrille. Denn SIPO sichern Arbeiten in besonders gefährlichem Umfeld ab.
Eine häufig anzutreffende Art der PSA im Security-Job sind zudem stichsichere Westen. Angesichts zunehmender Gefahren durch Messerangriffe und Messerstechereien rüsten sich immer mehr Sicherheitskräfte in Einsatzfeldern wie Eventschutz oder bei Sicherheitspatrouillen und City Streifen damit aus.
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Hilfsmittel: Unverzichtbare Bestandteile des Security-Equipments
Es gibt einige Ausrüstungsgegenstände, die man im Security-Job ständig benötigt und daher immer am Mann tragen sollte. Dazu gehören Kommunikationsmittel wie Funkgeräte und Smartphones. Schließlich muss man ständig mit Kollegen im Umfeld sowie mit der Security-Leitstelle in Kontakt stehen.
Ebenfalls ein Must-Have für jede Sicherheitskraft: eine leistungsstarke, stabile Taschenlampe. Die bringt nicht nur Licht ins Dunkel, sondern kann im Notfall für die Selbstverteidigung sogar als improvisierte Schlagwaffe dienen.
Je nach konkreter Security-Aufgabe führen moderne Sicherheitskräfte heute auch spezielle Ausrüstungsgegenstände wie Drohnen mit. Und sie tragen häufig Schlüssel oder Codekarten an ihrer Kleidung, um Schließsysteme in einem bewachten Objekt zu bedienen.
Um als Security-Mitarbeiter all die zwingend notwendigen Ausrüstungsgegenstände im Blick zu behalten, empfiehlt sich eine Checkliste. Auf der sollte sämtliches Equipment vermerkt sein – und man geht sie vor und nach jedem Einsatz durch.
Übrigens: Auch im digitalen Zeitalter empfiehlt es sich, als Teil der Security-Ausrüstung immer Stift und Notizzettel dabei zu haben. Denn es gibt häufig Situationen, in denen man schnell etwas notieren, jemandem eine Info aufschreiben oder an einem bestimmten Punkt eine Message hinterlassen möchte.
Waffen als Hilfsmittel für Security-Kräfte
Sicherheitsfachkräfte müssen in manchen Einsatzfeldern auch Waffen mitführen. Die Bandbreite reicht von Pfefferspray und Elektroschockern über Schlagstöcke bis hin zu Schusswaffen. Nicht bei jedem Einsatz sind sämtliche dieser Hilfsmittel nötig – und nicht bei jedem Einsatz sind alle Waffen erlaubt.
Beispiel Pfefferspray: Als Abwehrmaßnahme gegen aggressive Angreifer kann man sich bei der Security-Arbeit damit selbst schützen. Ein zugelassenes Abwehrspray darf bei vielen Outdoor-Einsätzen getragen werden. Doch bei Sicherheitseinsätzen in Innenräumen ist der Einsatz dieses Hilfsmittels streng verboten. Deshalb darf Pfefferspray in der Regel z. B. bei einer Indoor-Veranstaltung nicht mitgeführt werden.
Einen Schlagstock darf man als Security-Ausrüstung in vielen Bereichen tragen. Es ist jedoch wichtig, vorher den Umgang mit solch einer Waffe zu trainieren. Denn nur, wenn man den Schlagstock-Einsatz wirklich beherrscht, kann dieses Hilfsmittel wirklich hilfreich sein. Ansonsten stellt es eher ein Risiko dar – falls es beispielsweise einem Angreifer gelingt, einem unerfahrenen Wachmann den Schlagstock zu entwenden.
Nur sehr selten werden hingegen Elektroschocker und Schusswaffen als Security-Ausrüstung bei privaten Wachdiensten genutzt. Da der Einsatz dieser Waffen potenziell gefährliche, ja sogar lebensbedrohliche Folgen haben kann, ist ihre Nutzung gesetzlich sehr streng geregelt.
Schusswaffen und Elektroschocker: Nur selten erlaubt als Security-Ausrüstung
Private Sicherheitskräfte sind keine Ersatz-Polizisten. Und anders als Polizeikräfte dürfen sie auch nicht ohne triftigen Grund mit Schusswaffen ausgerüstet sein. Das tragen einer Schusswaffe bei der privaten Security ist nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen erlaubt. Dazu gehört, dass es sich bei dem Einsatz um eine erhöhte Gefährdungssituation handeln muss. Dies muss der zuständige Sicherheitsdienstleister nachweisen, um eine Erlaubnis für die Einsatzkräfte zum Tragen einer Schusswaffe zu bekommen.
Erlaubt ist das Tragen in solch einem Fall allerdings nur Personen, die eine entsprechende Waffensachkunde mitbringen. Um den Waffenschein zu machen, muss man ein vorgegebenes Training sowie eine Prüfung absolvieren – und durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen ständig aufs Neue nachweisen, dass man den Umgang mit der Schusswaffe beherrscht.
Zum Einsatz von Elektroschockern gibt es ebenfalls strenge Vorgaben. Vor allem müssen die Geräte eine bestimmte Zulassung haben und einen Prüfnachweis. Es ist daher nicht zu empfehlen, sich als private Sicherheitsfachkraft irgendwo ein solches Gerät zu beschaffen und es dann zur Arbeit mitzubringen. Der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist das Sicherheitsunternehmen, in dessen Auftrag man unterwegs ist.
Fazit zum Thema Waffen als Security-Ausrüstung: Für das Tragen von Waffen und anderen Verteidigungsmitteln als Security-Ausrüstung gibt es klare Vorgaben. Als Sicherheitsmitarbeiter ist es die beste Strategie, sich vor einem Einsatz beim eigenen Arbeitgeber rückzuversichern, welches Equipment im jeweiligen Fall erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.
Relevante Vorschriften und Richtlinien zur Ausrüstung für die Sicherheitsarbeit
Man kann sich bei der Wahl der Security-Ausrüstung für den Job als Sicherheitskraft neben den Vorgaben des eigenen Arbeitgebers auch an diversen Vorschriften orientieren. Besonders wichtig sind dabei folgende rechtlichen Vorschriften:
Waffengesetz (WaffG): Dieses Gesetz macht klare Vorgaben, welche Waffen von Sicherheitskräften unter welchen Bedingungen geführt werden dürfen.
Bewachungsverordnung (BewachV): Hier finden sich Vorgaben dazu, welche Ausrüstungselemente bei der Arbeit in der privaten Security zulässig sind. Neben Richtlinien zu Dienstkleidung und Waffen sind Angaben zur persönlichen Kennzeichnung von Wachpersonen festgehalten.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Hat man als Security mit Videoüberwachung oder ähnlicher Sicherheitstechnik zu tun, muss man sich mit Datenschutz auskennen.
Betriebliche Vorgaben: In vielen Anlagen und Betrieben gibt es interne Richtlinien zu Sicherheit und Ausrüstung. Diese Vorgaben des Auftraggebers sollte man kennen und beachten. Sie sind in der Regel Teil des Briefings für Sicherheitskräfte am Anfang eines Einsatzes.
Wer ist für die Security-Ausrüstung zuständig?
Generell liegt die richtige Ausrüstung für den Security-Job in der Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters. Der Arbeitgeber, also das Sicherheitsunternehmen, muss ihm jedoch sämtliche relevanten Informationen geben, damit er sich vorschriftsgerecht und der Situation angemessen ausrüsten kann.
Die persönliche Schutzausrüstung sowie Ausrüstungsgegenstände wie Waffen und Arbeitskleidung sind meist persönlicher Besitz jedes Einzelnen. Anderes Equipment, wie Funkgeräte und sonstige Sicherheitstechnik, wird in der Regel vom Betrieb gestellt.