Am Donnerstag, 10. September 2026, findet der Bundesweite Warntag statt. Um 11:00 Uhr wird eine bundesweite Probewarnung ausgelöst, gegen 11:45 Uhr folgt die Entwarnung. Bund, Länder und Kommunen testen dabei verschiedene Warnwege.
Für Unternehmen ist der Warntag mehr als ein Test der öffentlichen Warninfrastruktur. Er bietet eine gute Gelegenheit, die eigenen betrieblichen Notfallprozesse zu überprüfen. Wie schnell werden Warnungen intern weitergegeben? Sind Zuständigkeiten eindeutig geregelt? Kennen Beschäftigte die Fluchtwege und Sammelplätze? Und funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Verantwortlichen und einem externen Sicherheitsdienst?
Aus Sicht eines Sicherheitsunternehmens ist der Warntag daher ein sinnvoller Anlass, bestehende Sicherheits- und Notfallkonzepte praktisch zu überprüfen. Natürlich kann solch ein Test auch außerhalb des Warntags jederzeit eingeplant werden. Sinnvoll ist er allemal, weil dadurch Defizite im Notfall- und Evakuierungsplan aufgedeckt und beseitigt werden können.
Der Notfallplan im Unternehmen: Dreh- und Angelpunkt im Ernstfall
Ein funktionierender Notfallplan legt fest, wie ein Unternehmen auf unterschiedliche Gefahrenlagen reagiert. Szenarien umfassen Brände, Stromausfälle, technische Störungen, Unwetter, Gefahrstoffaustritte oder externe Gefahrenlagen: alles, was eine Reaktion des Unternehmens erforderlich macht.
Zu einem betrieblichen Notfallkonzept gehören klare Zuständigkeiten, Alarmierungswege, Kommunikationsregeln, Flucht- und Rettungswege sowie die Standorte der Sammelplätze. Ebenso sollte festgelegt sein, wer im Notfall die Lage bewertet, eine Evakuierung veranlasst, externe Einsatzkräfte informiert und die Kommunikation mit Beschäftigten und Besuchern übernimmt. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) empfiehlt, entsprechende Notfall- und Evakuierungsabläufe regelmäßig praktisch zu üben.
Bei einem Test sollten diese Abläufe zunächst theoretisch und, nach entsprechender Vorbereitung, auch praktisch überprüft werden.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Die Probewarnung des Warntags ist keine automatische Aufforderung zur Evakuierung eines Unternehmens. Ein Unternehmen sollte deshalb nicht allein aufgrund der bundesweiten Warnmeldung das Gebäude räumen. Stattdessen legt man vorher fest, welche internen Prozesse durch die Warnung ausgelöst oder überprüft werden sollen.
Was genau sollte ein Betrieb testen?
- Zu einem strukturierten Test des betrieblichen Notfallmanagements gehören folgende Fragen:
- Wer empfängt eine externe Warnung zuerst?
- Wer bewertet die Warnmeldung und entscheidet über weitere Maßnahmen?
- Wie werden Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen informiert?
- Funktionieren interne Lautsprecher- oder Alarmierungssysteme?
- Sind Flucht- und Rettungswege frei und eindeutig gekennzeichnet?
- Sind die Sammelplätze bekannt?
- Sind ausreichend Evakuierungshelfer benannt?
- Wie wird mit Personen umgegangen, die Unterstützung benötigen?
- Wer kontrolliert nach einer Räumung die einzelnen Gebäudebereiche?
- Wer führt am Sammelplatz eine Vollständigkeitskontrolle durch?
- Wer kommuniziert mit Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst?
- Wer gibt nach einer Übung beziehungsweise einem tatsächlichen Ereignis die Rückkehr ins Gebäude frei?
Gerade die letzten Punkte werden in der Praxis häufig unterschätzt. Ein Evakuierungskonzept besteht nicht nur aus dem Verlassen des Gebäudes. Auch Kontrolle, Kommunikation und die anschließende Freigabe müssen geregelt sein.
Sammelplätze: Mehr als ein Treffpunkt
Ein Sammelplatz ist ein festgelegter, gut ausgeschilderter Bereich, an dem sich Personen nach einer Evakuierung einfinden. Er sollte außerhalb des Gefahrenbereichs liegen und so gewählt sein, dass er Einsatzkräfte nicht behindert.
Unverzichtbar ist es, den Sammelplatz eindeutig auszuschildern und Beschäftigte regelmäßig darüber zu informieren bzw. intern zu schulen. Je nach Größe und Struktur des Betriebs können auch mehrere Sammelplätze sinnvoll sein.
Am Sammelplatz muss festgestellt werden, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Dabei helfen Abwesenheitslisten, Schichtpläne oder Informationen aus den jeweiligen Abteilungen. Besucher und externe Dienstleister müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Die DGUV empfiehlt, nach der Evakuierung an der Sammelstelle zu verbleiben, bis eine entsprechende Freigabe erfolgt. Personen sollen sich nicht eigenständig entfernen oder zurück in das Gebäude gehen.
Wie sollte eine Evakuierung ablaufen?
Eine Evakuierung sollte geordnet, schnell und ohne unnötige Eigengefährdung erfolgen. Sobald laut dem Alarmplan eine entsprechende interne Alarmierung oder Anweisung erfolgt, werden die aktuellen Tätigkeiten beendet und das Gebäude wird über die vorgesehenen Fluchtwege verlassen.
Dabei gelten grundlegende Verhaltensregeln:
- Ruhe bewahren und Anweisungen beachten.
- Den Arbeitsplatz unverzüglich verlassen.
- Ausschließlich die vorgesehenen Fluchtwege benutzen.
- Keine Aufzüge verwenden.
- Türen nach Möglichkeit schließen, aber nicht abschließen.
- Personen unterstützen, die Hilfe benötigen.
- Den vorgesehenen Sammelplatz aufsuchen.
- Am Sammelplatz bleiben, bis weitere Anweisungen erfolgen.
Laut DGUV ist es wichtig, dass bei einer Evakuierung alle Mitarbeiter, Kunden und Besucher im Haus aktiv mitwirken und auch auf besondere Personengruppen sowie weitere anwesende Personen achten.
Eine Evakuierungsübung sollte dabei nicht zu einem Wettbewerb um die schnellste Räumungszeit werden. Entscheidend ist vielmehr, dass der Ablauf sicher funktioniert. Dazu gehört auch die Frage, ob Bereiche tatsächlich vollständig kontrolliert werden können und ob Beschäftigte wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden müssen.
Welche Rolle spielt ein externer Sicherheitsdienst?
Ein externer Sicherheitsdienst kann bei der Umsetzung des betrieblichen Notfall- und Evakuierungskonzepts eine wichtige Unterstützung sein. Das gilt speziell für Unternehmen, bei denen ein Sicherheitsdienst bereits mit dem Betriebsschutz, Objektschutz, Empfangsdienst oder Pfortendienst beauftragt ist.
Der konkrete Aufgabenbereich muss dabei vertraglich und organisatorisch festgelegt sein. Der Sicherheitsdienst übernimmt nicht automatisch die Verantwortung für das gesamte Notfallmanagement des Unternehmens. Diese Verantwortung verbleibt grundsätzlich beim Betreiber beziehungsweise bei den dafür verantwortlichen betrieblichen Stellen.
Ein Sicherheitsdienst kann jedoch beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:
Überwachung der Alarmierung
Sicherheitsmitarbeiter können als erste Anlaufstelle für technische oder externe Alarmmeldungen fungieren. Sie können Informationen entgegennehmen, nach festgelegten Abläufen weiterleiten und dokumentieren.
Unterstützung bei der Evakuierung
Im Rahmen des vereinbarten Auftrags können Sicherheitsmitarbeiter die Räumung unterstützen. Sie können beispielsweise festgelegte Gebäudebereiche kontrollieren, Personen auf Fluchtwege hinweisen oder den Zugang zu gefährdeten Bereichen sichern.
Dabei gilt: Sicherheitsmitarbeiter sollten keine unnötigen Eigengefährdungen eingehen. Die Suche nach vermissten Personen in einem verrauchten oder akut gefährlichen Gebäude ist Aufgabe der zuständigen Einsatzkräfte.
Absicherung von Zugängen
Während einer Evakuierung ist es erforderlich, bestimmte Zugänge zu kontrollieren oder abzusichern. Der Sicherheitsdienst kann beispielsweise verhindern, dass Personen entgegen der Sicherheitsanweisung wieder in das Gebäude gehen. Die Sicherung von Eingängen während und nach einer Evakuierung ist eine wichtige organisatorische Maßnahme und muss im Notfallplan geregelt werden.
Unterstützung am Sammelplatz
Ein Sicherheitsdienst unterstützt außerdem bei der Ordnung am Sammelplatz und gibt notwendige Informationen an die verantwortlichen Personen weiter. Solche Infos sind z. B. Besonderheiten, vermisste Personen oder Probleme bei der Räumung. All das wird dokumentiert und an die Einsatzleitung des Unternehmens gemeldet.
Kommunikation mit Einsatzkräften
Bei einem tatsächlichen Notfall übernimmt der Sicherheitsdienst eine wichtige Schnittstellenfunktion. Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes kennen häufig die örtlichen Gegebenheiten, Zufahrten, technischen Einrichtungen und Ansprechpartner. Diese Informationen können für Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei sehr hilfreich sein.
Den Warntag als Praxistest nutzen
Der Bundesweite Warntag 2026 bietet Unternehmen eine gute Gelegenheit, ihre internen Sicherheits- und Notfallprozesse auf den Prüfstand zu stellen. Dabei muss nicht zwingend eine vollständige Evakuierungsübung durchgeführt werden. Auch eine strukturierte Überprüfung der Alarmierungs- und Kommunikationsketten kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
Gemeinsam mit dem zuständigen Sicherheitsdienst sollte der Test anschließend ausgewertet werden: Wo gab es Verzögerungen? Wurden Zuständigkeiten eingehalten? Waren Sammelplätze bekannt? Haben die Kommunikationswege funktioniert? Gab es Probleme bei der Räumung oder Zugangssicherung?
Der Bundesweite Warntag verfolgt auf staatlicher Ebene das Ziel, Warnsysteme technisch zu testen und die Bevölkerung mit Warnungen vertraut zu machen. Unternehmen können diesen Gedanken auf die eigene Organisation übertragen: Nicht erst im tatsächlichen Notfall sollte sich zeigen, ob ein Sicherheits- und Evakuierungskonzept funktioniert.
Ein gut vorbereiteter externer Sicherheitsdienst ist eine sinnvolle Ergänzung des betrieblichen Sicherheitskonzepts. Entscheidend sind klar definierte Zuständigkeiten, regelmäßige Übungen und ein abgestimmtes Vorgehen mit den verantwortlichen Stellen des Unternehmens. So kann der Warntag 2026 nicht nur als bundesweiter Test der Warninfrastruktur, sondern auch als praktischer Sicherheitstest für den eigenen Betrieb genutzt werden.
Wie umfangreich ein solcher Test vorbereitet werden muss, hängt vom Unternehmen und den geplanten Abläufen ab. Wichtig ist, vorab festzulegen, welche Prozesse am Warntag tatsächlich überprüft werden sollen. Das kann von der Kontrolle interner Alarmierungs- und Kommunikationswege bis hin zu einer separat geplanten Evakuierungsübung reichen.
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