Was verdient man im Sicherheitsdienst – welchen Einfluss hat man als Auftraggeber

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Was verdient man im Sicherheitsdienst – welchen Einfluss hat man als Auftraggeber

Die Bezahlung und Lohngestaltung der Sicherheitskräfte ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Planung und Preisgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen.

Wir haben jedoch festgestellt, dass viele Auftraggeber den Stellenwert der hochqualitativen Ausbildung der Security-Kräfte einerseits und die konkrete Bezahlung der Fachkräfte andererseits nicht einschätzen können.

 

Daher möchten wir heute etwas Klarheit schaffen – und ausführlich darüber informieren, wie sich die Bezahlung von Sicherheitsmitarbeitern zusammensetzt und weshalb man als Auftraggeber diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit schenken sollte.

Speziell bei der Bewertung von Ausschreibungs-Angeboten sollte man diesen Faktor unbedingt bedenken. Denn bei der Security-Arbeit ist billig oft wirklich gefährlich.

 

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Warum spielt die Lohngestaltung in der Sicherheitsbranche eine so entscheidende Rolle?

Die Personalkosten sind der größte Kostenfaktor in der Sicherheitsbranche. Logisch: Ohne die Security-Fachkräfte werden weder sicherheitstechnische Anlagen überwacht noch Security-Fahrzeuge bewegt oder Patrouillen durchgeführt.

Erfolg und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen hängen also entscheidend davon ab, wie fachlich versiert die dafür zuständigen Einsatzkräfte sind. Und wie in allen anderen Branchen auch, gilt im Sicherheitssektor: Hochkarätig ausgebildete, erfahrene Fachkräfte  müssen angemessen bezahlt werden.

 

Golden Eye Sicherheitsdienst GmbH ist Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

 

Daher überrascht es nicht, dass die Angebote hochkarätiger Sicherheitsdienste bei Ausschreibungen in der Regel mit höheren Preisen zu Buche schlagen als Billigfirmen. Das führt häufig zu einem Dilemma.

Ein Beispiel: Aktuell gelten in der Sicherheitsbranche je nach Bundesland und Security-Einsatzgebiet Tariflöhne zwischen 12,- und 19,35 Euro, erweitert um Zuschläge wie +15 % Nachtzuschlag oder +35 % für Wochenend-Einsätze. So werden z. B. für Wachleute im Pfortendienst in Bremen 12,- Stundenlohn angesetzt, während eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit in Berlin laut Tarif aktuell mit 19,35 pro Stunde bezahlt wird.

 

Nicht alle Tarifverträge des jeweiligen Bundeslandes sind aktuell allgemein verbindlich. Dies bedeutet: Nicht Mitglieder des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) können bei der Preisgestaltung den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro ansetzen. Beim gesetzlichen Mindestlohn werden keine Zuschläge gezahlt, wenn die Mitarbeiter mit genügend Pausen in Schichten eingesetzt werden – selbst wenn diese Schichten an Wochenenden oder Feiertagen liegen. Ein Billiganbieter kann daher in der Regel deutlich günstigere Preise für Security-Einsätze machen als ein den geltenden Tariflöhnen verpflichteter Qualitäts-Anbieter.

Der Golden Eye Sicherheitsdienst ist Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Wir legen sehr großen Wert auf die faire Entlohnung unserer Mitarbeiter. Sämtliche Mitarbeiter werden fortlaufend weitergebildet. Dies spiegelt sich in der geringen Fluktuation der Mitarbeiter wider.

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Aman Momand
Geschäftsführer
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Das Ausschreibungsdilemma: Wenn der billigste Anbieter gewinnt

Der hohe fachliche Anspruch, den die meisten Auftraggeber an einen Sicherheitsdienst stellen, kollidiert häufig mit den Kostenvorstellungen. Das Dilemma: Viele größere und langfristige Security-Aufträge werden über Ausschreibungen vergeben.

In zahlreichen Firmen und Einrichtungen werden die Ausschreibungen intern von Einkäufern oder ähnlichen Abteilungen durchgeführt. Und diese setzen bei der Bewertung eigentlich nur einen Faktor an: Der billigste Anbieter gewinnt. Da steht die fachliche Eignung meist an untergeordneter Stelle – und das rächt sich häufig in der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. Mangelhaft umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen jedoch bedeuten Sicherheitslücken und erhöhte Sicherheitsrisiken.

 

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Das „Geheimnis“ der Billiganbieter

Billige Angebote im Sicherheitsbereich bedeuten immer, dass an den Löhnen der Sicherheitsmitarbeiter gespart wird. Dies ist zwar gesetzeskonform. Denn in den meisten Fällen müssen die Sicherheitsdienste ihre Mitarbeiter lediglich nach geltendem Mindestlohn bezahlen, um geltenden Gesetzesvorgaben zu entsprechen.

Doch das bedeutet dann letztendlich: Die Auftraggeber legen heikle Sicherheitsfragen in die Hände von Einsatzkräften, die für diesen anspruchsvollen, verantwortungsvollen Job nicht mehr verdienen als ein ungelernter Lagerarbeiter oder eine Aushilfskraft, die im Supermarkt Regale auffüllt.

 

Man kann sich ausrechnen, dass die Sicherheit dabei auf der Strecke bleibt.

 

Denn während eine vollwertige, umfassend ausgebildete und in vielen Einsätzen erfahrene Sicherheitsfachkraft in Gefahren- und Konfliktsituationen unter hohem Druck die richtigen Entscheidungen trifft, haben ungelernte Billig-Kräfte genau in diesen Momenten erfahrungsgemäß starke Defizite.

Doch es sind genau diese Momente, auf die es ankommt – und für die es überhaupt professionelle Sicherheitsmitarbeiter gibt. Denn natürlich kann auch ein ungelernter Anfänger es durchaus schaffen, über Stunden an derselben Stelle zu stehen und z. B. einen Eingang zu bewachen.

 

Aber wenn dann tatsächlich einmal eintritt, weshalb der Auftraggeber an dieser Stelle überhaupt einen Sicherheitsmitarbeiter benötigt, versagen solche Leute meist kläglich: Ob souveränes Auftreten gegenüber übergriffigen Eindringlingen gefragt ist, ein renitenter Besucher zur Räson gebracht werden muss oder gar auf eine Gefahr wie Brandentwicklung, Sabotage oder Terroranschlag zu reagieren ist: Unerfahrene Einsatzkräfte sind in solche Situationen stets heillos überfordert – und verschlimmern das Problem meist eher, als dass sie es lösen.

Und dann nützt es rückblickend dem Auftraggeber am Ende auch nichts mehr, wenn er beim Auftrag an den Sicherheitsdienst ein paar Euro gespart hat – weil er sich nüchtern betrachtet diesen Sicherheitsdienst im Grunde gänzlich hätte sparen können.

 

Worin wir uns von Billigheimern unterscheiden

Den Gegenpol zu Sicherheitsfirmen, die ihre Leute mit dem gesetzlichen Mindestlohn und ohne Zuschläge abspeisen, bilden Premium-Anbieter wie der Golden Eye Sicherheitsdienst. Unser „Geheimnis“, wie wir beständig für hohe Security-Qualität sorgen können, ist denkbar einfach: Wir bezahlen unsere Sicherheitskräfte immer mindestens nach Tarif. zzgl. aller Zuschläge. Ohne Ausnahme. Und zwar selbst dann, wenn wir nicht dazu gezwungen wären.

 

Golden Eye Sicherheitsmitarbeiter

Golden Eye Sicherheitsmitarbeiter – wir leben Sicherheit

 

Warum wir das tun? – Weil wir an langfristige Mitarbeiterbindung glauben – in Interesse der gleichbleibend hohen Qualität unserer Sicherheitsarbeit. Und nur bei Firmen, die nach Tarif bezahlen, werden die Mitarbeiter dauerhaft bleiben.

Denn das ist das Problem, das alle Dumping-Anbieter haben: Die Fluktuation in der Belegschaft der nach Mindestlohn zahlenden Sicherheitsunternehmen ist enorm. Wirklich gute Sicherheitsleute suchen sich in der Regel schnell eine besser bezahlte Anstellung. Und übrig bleiben nur die ungelernten Kräfte.

 

Wir beraten Sie gerne!

 

Wie erkennt man als Auftraggeber, ob ein Sicherheitsdienst seine Leute nach Tarif bezahlt?

Damit Sie als Auftraggeber sicher sein können, eine hochwertige Absicherung durch nach Tarif bezahlte Sicherheitskräfte zu bekommen: Fragen Sie den Anbieter, ob er Mitglied im BDSW ist. Der BDSW ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft – ein Branchenverband, in dem nur hochkarätige Sicherheitsdienste Mitglied sind.

Die BDSW-Mitglieder verpflichten sich nämlich darauf, ihre Einsatzkräfte generell immer mindestens nach Tarif zu bezahlen. Dafür werden die Tarifverträge des Bundeslandes zugrunde gelegt, in dem der Security-Einsatz stattfindet.

 

Warum ist die Bezahlung nach Tarif eine freiwillige Entscheidung des Sicherheitsdienstes?

Es gibt in Deutschland nur in sehr wenigen Bundesländern eine tatsächliche Verpflichtung für Sicherheitsfirmen, ihre Mitarbeiter nach Tarif zu bezahlen. Denn nur in einigen Ländern sind Tarifverträge aktuell allgemeinverbindlich. In vielen Bundesländern hingegen gibt es in der Sicherheitsbranche keine Allgemeinverbindlichkeit – und damit keine Verpflichtung, dass auch Firmen, die nicht Mitglied in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband sind, nach dem geltenden Tarif bezahlen müssen.

 

Stichwort Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge: Was bedeutet das?

Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich nach § 5 Tarifvertragsgesetz erklärt wird, dann gilt er für alle Unternehmen und Beschäftigten der betreffenden Branche. Die Firmen müssen diesen Tarifvertrag auch dann anwenden, wenn sie bisher nicht tarifgebunden waren. Dadurch gilt der Tarifvertrag auch, wenn ein Unternehmen nicht Mitglied in dem Arbeitgeberverband ist, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Die Allgemeinverbindlichkeit stärkt auch die Rechte der Mitarbeiter auf faire Entlohnung nach Tarif: Jeder Arbeitnehmer kann sich auf den für ihn geltenden Tarifvertrag berufen – das gilt auch dann, wenn der- oder diejenige nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist.

 

Tariflöhne des jeweiligen Bundeslandes sollten allgemeinverbindlich sein

Tariflöhne des jeweiligen Bundeslandes sollten allgemeinverbindlich sein

 

Einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, ist Aufgabe der Politik: Auf Antrag einer Tarifvertragspartei kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Damit werden die Pflichten der Unternehmen erhöht und die Rechte der Branchenmitarbeiter gestärkt.

Bislang gibt es für die Sicherheitsbranche jedoch nur in einzelnen Ländern die Allgemeinverbindlichkeit – und zwar jeweils für sehr unterschiedliche Tarifverträge (siehe: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 20-22). Daher können sich gewiefte Anbieter in den meisten Bundesländern der Verpflichtung nach Tarif-Bezahlung entziehen.

 

Schützen Sie sich durch Tarif-Entlohnung gegen Schwarzarbeit beim Sicherheitsdienst

Nicht ganz unwichtig dürfte übrigens auch sein, dass sich durch die Beauftragung einer im Branchenverband BDSW organisierten Sicherheitsfirma die Gefahr von Schwarzarbeit umgehen lässt.

 

Bekämpfung von Schwarzarbeit

Bekämpfung von Schwarzarbeit

 

Denn als Auftraggeber sind Sie haftbar, wenn auf Ihrem Gelände schwarz arbeitende Einsatzkräfte entdeckt werden. Und Schwarzarbeit ist unter Dumpingfirmen leider sehr verbreitet, weil sich dadurch natürlich noch mehr Geld sparen lässt.

 

In welchen Einsatzfeldern ist die Bezahlung nach Tarif sinnvoll?

Generell sollte man als Auftraggeber darauf Wert legen, dass die Sicherheitsmitarbeiter in sämtlichen Einsatzfeldern nach Tarif bezahlt werden. Je nach Einsatzgebiet und Bundesland gelten dabei unterschiedliche Grundtarife.

 

Die wichtigsten nach speziellen Tarifen geregelten Einsatzgebiete sind:

 

So sichern Sie sich hochwertige Sicherheitskräfte mit fairen Kosten für alle Seiten

Angesichts des Dilemmas, dass in vielen Bundesländern die Angebote von Billigfirmen häufig deutlich unter den von Qualitäts-Anbietern in der Sicherheitsbranche liegen, lautet unser Appell an Auftraggeber: Machen Sie sich den direkten Zusammenhang von fairer Tarifbezahlung und der Qualität der Sicherheitsarbeit bewusst – und vergeben Sie Aufträge nicht allein nur nach dem günstigsten Preis.

Ein weiterer wichtiger Tipp: Setzen Sie bei Verträgen mit Sicherheitsdiensten lieber auf eine detaillierte Abrechnung nach geleisteten Stunden statt auf Pauschalpreise. Denn dann bezahlen Sie auch wirklich nur die Security-Leistungen, die Sie erhalten haben.

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Unsere Kunden schätzen nicht nur die hohe Qualität der Sicherheitsdienstleistungen. Vielmehr auch die Flexibilität, welche wir bundesweit garantieren.

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