Security-Einsätze, ob im Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Brandschutz oder in der Einzelhandelssicherheit, sollten auf Basis eines Sicherheitskonzepts geplant und umgesetzt werden. Denn nur dann werden sie zielgenau und gleichzeitig kosteneffizient sein. Doch solch ein Sicherheitskonzept zu erstellen, erfordert erfahrene Profis.
Die Erstellung eines Sicherheitskonzepts ist in fünf Schritte aufgeteilt. Wir zeigen, wie sich für jedes Einsatzfeld das passende Security-Konzept entwickeln lässt.
Was ist ein Sicherheitskonzept?
Ein Sicherheitskonzept ist ein schriftlicher Plan, der für ein bestimmtes Objekt, ein Gelände, einen Betrieb oder eine Veranstaltung festhält, welche Gefahren realistisch drohen, welches Schutzniveau erreicht werden soll und mit welchen Maßnahmen das geschieht. Es verbindet vier Ebenen miteinander: organisatorische Regeln, bauliche und mechanische Sicherungen, technische Anlagen und den Einsatz von Personal. Der Kern ist immer derselbe, unabhängig vom Einsatzfeld: Erst wird bestimmt, was geschützt werden soll, dann werden die Gefahren analysiert und nach Wahrscheinlichkeit und möglichem Schaden bewertet, und daraus werden die Maßnahmen abgeleitet. Genau diese Reihenfolge bilden die fünf Schritte in diesem Ratgeber ab.
Wichtig ist die Unterscheidung zum Sicherheitsdienst selbst: Das Konzept ist das Dokument, der Sicherheitsdienst ist eine der Maßnahmen, die darin stehen können. Wer nur Wachpersonal bestellt, ohne vorher die Gefährdungslage zu bewerten, kauft eine Leistung ohne Grundlage. Wer nur ein Dokument schreibt, ohne die Umsetzung zu regeln, hat ein Konzept ohne Wirkung.
Welche Arten von Sicherheitskonzepten gibt es?
Beim Thema Sicherheitskonzepte ist es wichtig, die verschiedenen Arten zu kennen. Denn zum einen geht es um die Sicherheit gegen Übergriffe, Einbrüche und ähnliche Risiken sowie gegen technisches und menschliches Versagen.
Security: Unter die Security fallen alle Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung von äußeren oder inneren Angriffen und Sicherheitsrisiken.
Safety: In den Bereich Safety fallen sämtliche Maßnahmen, die zur Vorbeugung von technischem oder menschlichem Versagen im Arbeitsumfeld dienen.
Wo sind Sicherheitskonzepte vorgeschrieben?
Ein Sicherheitskonzept zu erstellen, ist in vielen Bereichen vorgeschrieben. Besonders herausstechend ist der Eventbereich: Für die meisten großen und kommerziellen Veranstaltungen sowie zahlreiche geschäftliche Events besteht die Vorschrift zum Aufstellen eines Sicherheitskonzepts im Veranstaltungsschutz.
Das gilt laut Versammungsstättenverordnung immer für Events auf Flächen ab 5.000 Teilnehmer. Hinzu kommen sämtliche Events mit kommerziellem Charakter und öffentliche Veranstaltungen.
Ebenfalls viele Vorschriften gibt es hinsichtlich von Brandschutzkonzepten für Gebäude und Anlagen. Schon beim Bau oder bei Sanierungsmaßnahmen müssen Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Hinzu kommen die Maßnahmen im Rahmen der Gebäudenutzung. Neben Bauvorschriften greifen hier auch Vorschriften im Arbeitsschutz.
Safety: Vorschriften zum Betreiben von Maschinenparks und spezifischen Geräten
Auch für den Einsatz bestimmter Maschinen, Geräte und Arbeitsprozesse gibt es Vorschriften zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Dies fällt in den Bereich Safety. Bei solchen Konzepten geht es um die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts, welches den sicheren Einsatz eines Gerätes etc. unterstützt.
Im Zuge des Arbeitsschutzes ist solch ein Sicherheitskonzept eigentlich alternativlos. Schließlich geht es um die Vermeidung von technischen und menschlichem Versagen bei der Arbeit mit dem betreffenden Gerät oder Prozess.
Wozu dient ein Sicherheitskonzept?
Ein Sicherheitskonzept erfüllt mehrere Funktionen. Einerseits ist es wichtig, um genau die zur jeweiligen Risikolage passende Security zu planen und umzusetzen. Es ist zudem hilfreich, um keine überbordenden Ausgaben zu haben, weil die Security völlig überdimensioniert ist.
Außerdem ist das Sicherheitskonzept als Handreichung und im Briefing wichtig: Kommen neue Sicherheitsmitarbeiter in einem Unternehmen an Bord oder werden Aufgaben der Security an einen externen Dienstleister wie den Golden Eye Sicherheitsdienst ausgelagert, ist ein Sicherheitskonzept extrem hilfreich. Das Sicherheitskonzept leitet gut nachvollziehbar die geltende Sicherheitsstrategie in einem Unternehmen oder einer Behörde her. Zudem enthält es sämtliche notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und die Info, wer wofür zuständig ist.
Das erleichtert das Onboarding für hausinterne Sicherheitskräfte ebenso wie die Zusammenarbeit mit einem externen Sicherheitsdienst.
Hinzu kommt, dass in vielen Bereichen die Pflicht zum Aufstellen eines solchen Konzepts besteht. Man genügt daher mit der Erstellung des Sicherheitskonzepts den Auflagen des Arbeits- oder Veranstaltungsschutzes.
Wie wird ein Sicherheitskonzept erstellt?
Ein Sicherheitskonzept zu erstellen, erfordert fünf konkrete Schritte:
- Bestandsaufnahme: Gefährdungslage und Sicherheitsniveau aufführen
- Analyse: Risikofaktoren einschätzen
- Sicherheitsstategie entwickeln
- Maßnahmenplanung: Sicherheitsvorkehrungen planen
- Einsatzplanung: Umsetzung der Maßnahmen planen
Schritt 1 – Bestandsaufnahme: Gefährdungslage und Sicherheitsniveau aufführen
Im ersten Schritt bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts erfolgt eine Bestandsaufnahme. Es wird die Gefährdungslage festgestellt bzw. das Sicherheitsniveau in einem Betrieb erhoben. Zur Feststellung der Gefährdungslage hilft es, wenn man eine spezifische Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Unternehmen oder Einsatzfeld vorliegen hat.
In der Gefährdungsbeurteilung werden sämtliche Sicherheitsrisiken aufgeführt und beurteilt, die in einem bestimmten Umfeld oder Gebäude drohen.
Schritt 2 – Analyse: Risikofaktoren einschätzen
Im zweiten Schritt bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts geht es darum, die festgestellten Risikofaktoren zu bewerten.
Am besten lässt sich dies an einem Beispiel demonstrieren: Bei einem Sicherheitskonzept zum Thema Hotelsicherheit wird es unter anderem auch um den Schutz gegen die sogenannte Beschaffungskriminalität gehen. Darunter versteht man Diebstähle und Raubüberfälle, die in aller Regel spontan und ungeplant erfolgen. Die Täter wollen sich auf diese Weise das Kapital beschaffen, das sie zum Beispiel für den Drogenkauf benötigen.
In der Gefährdungsbeurteilung wird zunächst die generelle Gefahr der Beschaffungskriminalität in einem Hotel aufgeführt. In der anschließenden Analyse geht es darum, festzustellen, in welchem Umfang dieses Risiko besteht. Dabei wird in aller Regel vor allem das Umfeld betrachtet: Ein Hotel in Bahnhofsnähe in einer Großstadt oder in einem sogenannten Brennpunktviertel ist zumeist deutlich stärker durch Beschaffungskriminalität gefährdet als ein Wellness-Hotel am Stadtrand oder ein Messehotel in einem Messekomplex.
Die Einschätzung der einzelnen Risikofaktoren ist nötig, um die Sicherheitsstrategie im Anschluss daran auf die richtigen Beine zu stellen. Denn wie in vielen Bereichen, so sollte man auch in Sachen Security weder über- noch unterversorgt sein.
Es werden sämtliche Risikofaktoren eingehend analysiert und individuell gewichtet und bewertet. Dabei werden oft auch Szenarien für Bedrohungen entwickelt, um die Gefahrenlage greifbar und nachvollziehbar zu machen.
Die Begriffe hinter Schritt 1 und 2: Schutzziel, Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse
In den ersten beiden Schritten tauchen Begriffe auf, die in Ausschreibungen, Behördengesprächen und Angeboten oft nebeneinander verwendet werden, aber nicht dasselbe meinen. Wer sie sauber auseinanderhält, spart sich später Missverständnisse mit dem Sicherheitsdienst, dem Versicherer oder der Behörde.
Schutzziel: Das Schutzziel beschreibt, was mit dem Konzept erreicht werden soll, und zwar so konkret wie möglich. „Sicherheit” ist kein Schutzziel. „Kein unbefugter Zutritt zum Lager außerhalb der Betriebszeiten” oder „Fluchtwege bleiben während der gesamten Nutzung frei” sind welche. Das Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf, das dem Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen für Veranstaltungen im Freien als Anlage beiliegt, verlangt ausdrücklich, dass Schutzziele einvernehmlich abgestimmt und möglichst konkret benannt werden. Erst gegen ein konkretes Schutzziel lässt sich später prüfen, ob eine Maßnahme etwas gebracht hat.
Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse: Beide Begriffe werden nebeneinander verwendet, und die Grenze ist keine scharfe. Im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung ein gesetzlicher Begriff. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundene Gefährdung seiner Beschäftigten beurteilen und daraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten; nach § 6 muss er das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren. In dieser gesetzlichen Bedeutung richtet sich der Blick auf die Beschäftigten am Arbeitsplatz. Im Veranstaltungs- und Sicherheitsbereich wird derselbe Begriff aber auch für die Gesamtbewertung eines Objekts oder einer Veranstaltung benutzt — so etwa im Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf. Die Gefährdungsanalyse ist kein Gegenbegriff dazu, sondern die vorgelagerte fachliche Bestandsaufnahme: die Liste dessen, was in einem Bereich überhaupt passieren kann. Im Security-Kontext fasst sie den Blick weiter: Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, unbefugter Zutritt und Risiken für Besucher gehören hinein, nicht nur die Gefahren am Arbeitsplatz. Ein wesentlicher Teil davon ist die Begehung vor Ort.
Risikoanalyse und Risikobewertung: Die Gefährdungsanalyse liefert die Liste dessen, was passieren kann. Die Risikoanalyse ordnet diese Liste: Für jede Gefährdung wird eingeschätzt, wie wahrscheinlich sie eintritt und wie schwer der Schaden wäre. Aus beidem ergibt sich die Priorität. Das ist der Grund, warum in Schritt 2 das Umfeld so genau betrachtet wird: Dieselbe Gefährdung hat je nach Lage eine ganz andere Eintrittswahrscheinlichkeit. In der Praxis wird das Ergebnis häufig in einer Tabelle festgehalten, die je Gefährdung die Beschreibung, die vorgesehenen Maßnahmen, das verbleibende Restrisiko und eine Beurteilung enthält. Diese Form verwendet auch das Düsseldorfer Merkblatt. Sie hat einen Vorteil, der leicht übersehen wird: Ein Restrisiko, das offen benannt und bewusst akzeptiert wird, ist besser als eines, das im Konzept nicht vorkommt.
Schritt 3 – Sicherheitsstrategie entwickeln
Wenn man weiß, welche Sicherheitsrisiken generell drohen und in welchem Maße die einzelnen Risiken das jeweilige Einsatzfeld betreffen, kann man an Schritt 3 der Erstellung eines Sicherheitskonzepts gehen: Die Entwicklung einer Sicherheitsstrategie.
Darin wird festgehalten, auf welche Weise man aktiv gegen die festgestellten Risiken vorgehen möchte:
- Welche Arten von Sicherheitsmaßnahmen werden benötigt?
- Welche Zuständigkeiten wird es bei der Security geben?
- Welches Budget gibt es für die Sicherheitsmaßnahmen?
- In welchen Bereichen werden welche Security-Maßnahmen genutzt?
Die Sicherheitsstrategie ist die Basis für die konkrete Maßnahmenplanung für die Security. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen gehört auch die Schulung der Einsatzkräfte zur Sicherheitsstrategie. Bewährte Konzepte wie die Deeskalation nach ProDeMa sind dabei ein wichtiger Baustein, um Konflikte gewaltfrei zu lösen, bevor sie eskalieren.
Schritt 4: Maßnahmenplanung: Sicherheitsvorkehrungen planen
Im Zuge der Maßnahmenplanung werden die einzelnen Sicherheitsmaßnahmen geplant. Zu den technischen Kernbausteinen gehören dabei Videoüberwachung und Zutrittskontrolle, die in nahezu jedem Sicherheitskonzept eine wichtige Rolle spielen. Auch die jeweiligen Budgets für die Einzelmaßnahmen werden festgelegt.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen können geplant werden:
- Objektschutz
- Veranstaltungsschutz
- Sicherheitspatrouillen
- Videoüberwachung
- Brandwachen
- Baustellenbewachung
- Personenschutz
- Empfangsdienste / Zugangskontrollen
Bei gefährlichen Arbeitsabläufen in Betrieben kommt zudem der Einsatz von Sicherungsposten in Frage, die den Arbeitsschutz aktiv überwachen und im Notfall sofort eingreifen können.
Bei den verschiedenen geplanten Maßnahmen sollte festgehalten werden, wer dafür zuständig sein wird. Denn oftmals betreiben Unternehmen oder Behörden interne Sicherheitsabteilungen, die durch externe Sicherheitsanbieter wie unseren Sicherheitsdienst an geeigneter Stelle unterstützt werden. Deshalb ist es wichtig, im Sicherheitskonzept festzuhalten, wer wofür verantwortlich ist.
Einsatzplanung: Umsetzung der Maßnahmen planen
Steht die Planung der konkreten Sicherheitsmaßnahmen, kann es an die Einsatzplanung gehen. Darin wird aufgeführt, wie welche Security-Maßnahme umgesetzt wird. In aller Regel übernimmt derjenige die Einsatzplanung, der auch für die Umsetzung zuständig sein wird. Beim Einsatz eines externen Sicherheitsdienstleisters ist es also der Sicherheitsdienst, der auf Basis der Sicherheitsstrategie und Maßnahmenplanung die effiziente Einsatzplanung erstellen muss. Dabei ist auch die Anbindung an eine professionelle Notruf- und Serviceleitstelle ein wichtiger Bestandteil der Einsatzplanung, um im Alarmfall sofort reagieren zu können.
Allerdings steht in den meisten Fällen vor diesem fünften Schritt noch ein weiterer Punkt: Die Suche nach einem geeigneten Security-Unternehmen als externen Sicherheitspartner. Denn selbst große Firmen und Behörden können in den wenigsten Fällen sämtliche Sicherheitsaufgaben intern abdecken. Es werden daher Spezialisten für die verschiedensten Security-Einsatzfelder benötigt – und diese kommen aus den Reihen hochwertiger, zertifizierter Sicherheitsfirmen wie dem Golden Eye Sicherheitsdienst.
Hochwertigen Sicherheitsdienst finden
Um einen passenden Sicherheitsdienst zur Unterstützung oder kompletten Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung zu finden, muss man als Auftraggeber etwas aussieben: Damit man nur hochkarätige Firmen in Erwägung zieht, sollte man die Qualitätskriterien in der Sicherheitsbranche kennen.
Dazu gehören die Mitgliedschaft eines Sicherheitsunternehmens im Fachverband BDSW, das Vorhandensein von Zertifizierungen wie DIN 77200 und DIN ISO 2001 sowie ein transparenter, offener Auftritt, viele fachlich wertvolle Informationen auf der Unternehmens-Website und eine transparentes, nachvollziehbares Angebot.
Was in ein Sicherheitskonzept gehört
Die fünf Schritte beschreiben den Weg. Das Ergebnis ist ein Dokument, und für dessen Aufbau gibt es keine bundesweit einheitliche Vorgabe. Es gibt aber öffentlich zugängliche Gliederungen, etwa das Muster-Inhaltsverzeichnis im NRW-Orientierungsrahmen für Veranstaltungen, und die Bestandteile, die sich in nahezu allen Sicherheitskonzepten wiederfinden, sind dieselben:
- Beschreibung des Objekts, Geländes oder Betriebs und des Geltungsbereichs
- Schutzziele, konkret formuliert
- Verantwortlichkeiten: wer entscheidet, wer meldet, wer setzt um, wer vertritt
- Gefährdungsanalyse und Risikobewertung, nachvollziehbar dokumentiert
- Maßnahmen, jeweils einer Gefährdung und einem Schutzziel zugeordnet
- Notfall- und Alarmplanung für den Fall, dass eine Gefährdung trotz Vorsorge eintritt
- Restrisiko, das bewusst akzeptiert wird
- Regelung, wann und von wem das Konzept überprüft und fortgeschrieben wird
Vier Maßnahmenkategorien statt einer Liste von Leistungen
Die Maßnahmen in Schritt 4 lassen sich in vier Kategorien einteilen, und ein tragfähiges Konzept kombiniert sie. Organisatorische Maßnahmen regeln Abläufe: Schlüssel- und Zutrittsregelungen, Besucherprozesse, Meldeketten. Bauliche und mechanische Maßnahmen erhöhen den Widerstand: Zäune, Tore, gesicherte Türen und Fenster, Beleuchtung. Technische Maßnahmen erkennen und dokumentieren: Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme, Alarmaufschaltung auf eine Leitstelle. Personelle Maßnahmen bewerten Situationen und greifen ein: Pforten- und Empfangsdienst, Streifen, Objektschutz, Brandwache. Das polizeiliche Präventionsportal polizei-dein-partner.de formuliert es für den Einbruchschutz in Betrieben so: Es reiche nicht, wenn nur eine oder zwei der Säulen Mechanik, Elektronik und Organisation abgedeckt seien; guter Schutz entstehe erst aus dem abgestimmten Zusammenwirken.
Für die Praxis heißt das: Eine Alarmanlage ohne geregelte Reaktion ist eine Sirene. Ein Wachdienst ohne Schlüsselordnung kontrolliert Türen, die jeder öffnen kann. Deshalb sollte im Konzept bei jeder Maßnahme stehen, welche Gefährdung sie adressiert und welche andere Maßnahme sie ergänzt.
Notfall- und Alarmplanung
Ein Sicherheitskonzept plant nicht nur die Vorbeugung, sondern auch den Fall, in dem eine Gefährdung eintritt. Dafür steht im Konzept ein Alarmplan: Wer wird in welcher Reihenfolge informiert, welche Sofortmaßnahmen gelten, wie läuft eine Räumung, wer spricht mit Polizei und Feuerwehr. Jede Rolle darin braucht eine benannte Person und eine Vertretung. Ein Alarmplan, den nur der Verfasser kennt, ist keiner; die betroffenen Mitarbeiter und das Sicherheitspersonal müssen darin eingewiesen sein.
Zur Notfallplanung gehört auch die Dokumentation im laufenden Betrieb. Beim Golden Eye Sicherheitsdienst werden sämtliche Einsätze und Sicherheitsvorfälle protokolliert, unter anderem weil Versicherer im Schadensfall nachvollziehen wollen, welche Sicherung tatsächlich stattgefunden hat. Diese Protokolle sind zugleich die Datenbasis für den Review, der weiter unten beschrieben wird.
Sicherheitskonzept für den Objektschutz
Beim Objektschutz ist das Sicherheitskonzept auf ein konkretes Gebäude, Gelände oder eine Anlage zugeschnitten. Der Unterschied zum allgemeinen Vorgehen liegt weniger in den Schritten als im Gegenstand der Analyse: Sie beginnt beim Objekt selbst. Lage und Umfeld, Bauweise, Zugänge und Einsehbarkeit, Beleuchtung, vorhandene Sicherungen und die Vorfallhistorie der letzten Jahre bestimmen, wo ein Objekt verwundbar ist. Zwei gleich große Lagerhallen können völlig verschiedene Konzepte brauchen, wenn eine an einer Ausfallstraße mit Nachtverkehr liegt und die andere in einem umzäunten Gewerbepark mit Pförtner.
Aus der Objektanalyse entsteht ein Maßnahmenmix aus allen vier Kategorien — welche davon wie stark gewichtet wird, entscheidet die Analyse und nicht der Katalog. Welche Technik im Einzelfall sinnvoll ist, wird im Rahmen des Sicherheitskonzepts ermittelt und nicht vorher gekauft. Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens: Der Schutz eines Objekts ist so gut wie seine schwächste Stelle. Eine gesicherte Eingangstür hilft wenig, wenn das Kellerfenster zur Rückseite offen bleibt. Zweitens: Versicherer stellen für gewerbliche Objekte Bedingungen an mechanische und elektronische Sicherungen. Dasselbe Portal rät deshalb, vor der Erstellung eines betrieblichen Sicherheitskonzepts in die Versicherungspolicen zu schauen und die dort geforderten Maßnahmen einzuplanen. In vielen Bundesländern führen die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen außerdem eine neutrale Schwachstellenanalyse im Betrieb durch.
Häufig kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob Objektschutz und Werkschutz dasselbe sind. Kurz: nein. Objektschutz sichert ein bestimmtes Objekt, meist durch einen externen Dienstleister; Werkschutz ist die dauerhaft in einen Betrieb eingebundene Sicherheitsorganisation. Die Unterschiede in Aufgaben und Kosten erklärt unser Ratgeber Objektschutz vs. Werkschutz.
Gibt es eine Vorlage für ein Sicherheitskonzept?
Für Veranstaltungen ja: Einzelne Städte und das Innenministerium Nordrhein-Westfalen stellen Musteraufbauten bereit, etwa die Landeshauptstadt Hannover mit einem Musteraufbau, den Polizei, Feuerwehr und Eventmanagement gemeinsam entwickelt haben und der seit April 2026 in der Version 4.0 gilt, oder das Innenministerium Nordrhein-Westfalen mit einem Muster-Inhaltsverzeichnis und einem Merkblatt im Orientierungsrahmen für Veranstaltungen im Freien. Diese Muster sind für Genehmigungsverfahren gedacht und auf Veranstaltungen zugeschnitten.
Für Objekte und Unternehmen leisten solche Vorlagen etwas anderes: Sie geben eine Gliederung vor, aber keinen Inhalt. Die Gefährdungsanalyse, die Schutzziele und die Bewertung des Restrisikos müssen für jedes Objekt neu erarbeitet werden, sonst steht in der Vorlage, was für ein anderes Gebäude galt. Das ist auch der Grund, warum Behörden bei der Prüfung Wert darauf legen, dass die Gefährdungsbeurteilung für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent ist: Ein Konzept, dessen Herleitung sich nicht prüfen lässt, ist im Ernstfall wertlos. Eine Vorlage ist deshalb ein guter Startpunkt für die Struktur und ein schlechter für die Analyse. Wer die Analyse nicht selbst leisten will: Aus Ihren Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept.
Review: Check der Sicherheitsmaßnahmen
Ebenfalls wichtig ist es, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das bestehende Sicherheitskonzept funktioniert und eventuell angepasst werden muss. Moderne Wächtermonitoring-Systeme wie Coredinate machen es Auftraggebern dabei leicht, alle Sicherheitsmaßnahmen lückenlos zu dokumentieren und auszuwerten. Dazu nimmt man die dokumentierten Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Wochen in den Blick und analysiert sie. Es geht darum, festzustellen, ob es an irgendwelchen Stellen Sicherheitslücken gibt, auf die das Sicherheitskonzept nicht eingeht.
Häufen sich beispielsweise Sicherheitsvorfälle in einem bestimmten Bereich, so liegt der Verdacht nahe, dass die Sicherheitsvorkehrungen dort nicht ausreichen. Dies kann passieren, wenn sich beispielsweise Arbeitsabläufe oder Mitarbeitergrößen in einem Unternehmen ändern. Dann muss nach Analyse der Lage auch das Sicherheitskonzept angepasst werden.
Das Sicherheitskonzept regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, sorgt dafür, dass man als Unternehmen oder öffentliche Einrichtung in Sachen Security stets auf dem aktuellsten Stand ist – und sich bestmöglich gegen bestehende Risiken absichert.
Wer ist für die Erstellung von Sicherheitskonzepten zuständig?
Die Erstellung eines Sicherheitskonzepts gehört in professionelle Hände. Erfahrene Sicherheitsberatung ist dabei der erste Schritt – sie legt die Grundlage für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und eine passgenaue Sicherheitsstrategie. Security-Berater mit viel Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen sowie Fachleute, die Gefährdungsbeurteilungen richtig einschätzen können, sind dafür die richtigen Ansprechpartner. Diese Experten findet man beispielsweise über Fachfirmen wie unseren Sicherheitsdienst. Wir arbeiten mit zahlreichen Spezialisten in der Branche zusammen und können Sie tatkräftig darin unterstützen, für jedes Einsatzfeld ein passendes Sicherheitskonzept zu erstellen.
Häufige Fragen zum Sicherheitskonzept
Wann ist ein Sicherheitskonzept notwendig?
Vorgeschrieben ist es vor allem bei Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe sowie im Brand- und Arbeitsschutz. Unabhängig davon wird es praktisch immer dann gebraucht, wenn Geld für Sicherheit ausgegeben werden soll: Ohne Konzept lässt sich weder begründen, warum eine Maßnahme nötig ist, noch nach einem Jahr prüfen, ob sie gewirkt hat. Das ist auch der Grund, warum Versicherer im Schadensfall danach fragen.
Wie oft sollte ein Sicherheitskonzept überprüft werden?
Eine allgemeingültige Frist gibt es nicht. Anlass für eine Überprüfung sind Sicherheitsvorfälle, Umbauten, eine geänderte Nutzung, deutlich mehr oder weniger Personal, neue Arbeitsabläufe und der Wechsel des Dienstleisters. Wer keinen dieser Anlässe hat, prüft turnusmäßig; ein jährlicher Abgleich mit den dokumentierten Vorfällen ist ein sinnvoller Rhythmus.




