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Ein bewaffneter Sicherheitsdienst ist in Deutschland erlaubt, aber nur für einen konkreten Auftrag zum Schutz einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts. Das Bedürfnis begründet das Bewachungsunternehmen mit diesem Auftrag. Jeder einzelnen Wachperson, die eine Waffe führen soll, muss die Waffenbehörde zustimmen.

Die bewaffnete Security, also der Einsatz bewaffneter privater Sicherheitskräfte, ist in vielen Bereichen anzutreffen. Um private Sicherheitsmitarbeiter mit Waffen auszustatten, gibt es allerdings hohe gesetzliche Hürden.

Bei der bewaffneten Security geht es zum einen darum, Sicherheitskräfte wehrhafter zu machen. Zum anderen wirkt bewaffnetes Sicherheitspersonal auch besonders abschreckend auf potenzielle Angreifer und Störenfriede. Allerdings erfordert das Tragen von Waffen im Dienst bei einem Sicherheitsunternehmen auch ein besonders hohes Verantwortungsbewusstsein. Daher darf längst nicht jede Sicherheitsfachkraft bewaffnet zum Einsatz geschickt werden.

Wir stellen die Einsatzfelder für private bewaffnete Security vor und geben Hintergrundinfos zu den Voraussetzungen, die man als Sicherheitsdienst dafür erfüllen muss.

 

Bewaffneter Sicherheitsdienst: Wann ist eine Waffe erlaubt?

Ein Bewachungsunternehmen kann nicht einfach selbst festlegen, dass seine Leute Waffen tragen. Maßgeblich ist § 28 WaffG. Danach erkennt die Waffenbehörde das Bedürfnis nur an, wenn das Unternehmen glaubhaft macht, dass ein Bewachungsauftrag zum Schutz einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erfordert. Dasselbe gilt für einen eigenen Werkschutz, den ein Unternehmen für sich selbst betreibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Erlaubnis nur für konkrete Aufträge gilt, bei denen Person oder Objekt benannt sind.

Für den Nachweis legt das Unternehmen der Behörde Bewachungsaufträge oder Angebote vor. Daraus gehen Art und Umfang der Bewachung hervor. Auch die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte stehen ausdrücklich darin. Ein vager Hinweis auf eine unsichere Lage genügt deshalb nicht.

Ist der Auftrag anerkannt, gilt die nächste Grenze. Die Waffe darf nur während der tatsächlichen Durchführung dieses Auftrags geführt werden. Vor Schichtbeginn und nach Schichtende führt die Wachperson sie also nicht. Das Unternehmen muss das bei jedem Mitarbeiter sicherstellen.

 

Bewaffnete Security: Voraussetzungen für das Tragen von Waffen bei Sicherheitsdiensten

Die gesetzlichen Vorgaben, um bei Einsätzen als Sicherheitsdienst eine Waffe tragen zu dürfen, sind streng. In § 4 des Waffengesetzes (WaffG) sind die Voraussetzungen festgeschrieben, die man erfüllen muss, um im Dienst eine Waffe zu tragen. Neben einem Mindestalter von 18 Jahren ist darin auch vorgeschrieben, dass die Einsatzkraft zuverlässig und persönlich geeignet ist und ihre Sachkunde nachgewiesen hat. Außerdem muss es im jeweiligen Sicherheits-Einsatz einen konkreten Bedarf an bewaffneter Security geben. Zudem muss die Haftpflichtversicherung des Bewachungsunternehmens den Umgang seiner Wachpersonen mit Schusswaffen abdecken, bevor jemand die Waffe im Dienst tragen darf. Sonst stimmt die Behörde nicht zu.

Nachgewiesen wird die notwendige Sachkunde für das Tragen einer Schusswaffe in der Regel durch die bestandene Waffensachkundeprüfung. Auch eine einschlägige Tätigkeit oder Ausbildung kann sie belegen, der übliche Weg bleibt aber die Prüfung. Dieser Prüfung gehen umfassende Theorie- und Praxisunterrichtseinheiten voraus. Für die Arbeit als bewaffnete Security prüft die Behörde zudem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und fragt dafür selbst das Bundeszentralregister ab. Bestimmte Verurteilungen schließen sie aus.

 

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) erlaubt nur Erwerb und Besitz, nicht das Führen einer Waffe. Für Firmenwaffen brauchen angestellte Wachpersonen keine eigene. Über die Schusswaffe hinaus ist ohnehin genau geregelt, welche Ausrüstung und Hilfsmittel Sicherheitskräfte im Dienst tragen dürfen. All diese Kriterien zeigen, dass es in Deutschland mit viel Aufwand verbunden ist, als Sicherheitsmitarbeiter bewaffnet im Einsatz zu sein. Über die 18 Jahre des Gesetzes hinaus unterscheidet sich die Praxis der Behörden beim Waffenschein im Bewachungsgewerbe. Berlin nennt dafür ein Mindestalter von 25 Jahren, Hamburg verlangt von Antragstellern unter 25 ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten. Und selbst mit allen persönlichen Voraussetzungen darf man nicht bei jedem Auftrag eine Schusswaffe tragen.

Denn die bewaffnete Security ist nur dann erlaubt, wenn die Behörde den jeweiligen Auftrag als Grund für Schusswaffen anerkannt hat. Nur dann sieht der Gesetzgeber nämlich die Bewaffnung privater Sicherheitskräfte als gerechtfertigt an.

 

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Regelmäßiges Training ist Pflicht für bewaffnete Security

Das Tragen und Einsetzen von Waffen in der Arbeit beim Sicherheitsdienst ist nichts, was man sich einmal erarbeitet und dann immer nutzen darf. Vielmehr ist es Vorschrift, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal regelmäßig Schulungen und Trainings erhält und stets aufs Neue den professionellen Umgang mit der Waffe nachweisen muss. In der Regel sind es mindestens vier Schießübungen im Jahr im Abstand von etwa drei Monaten. Die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG wird nicht jährlich wiederholt. Den Stand ihrer Sachkunde weisen bewaffnete Kräfte aber üblicherweise einmal im Jahr dem Unternehmen oder einem Sachkundigen nach.

Beim Training bewaffneter Sicherheitskräfte spielt auch die spezielle Gefahr eine Rolle, die sich nicht trotz, sondern wegen des Vorhandenseins von Schusswaffen ergibt. Denn die üblicherweise in einem Halfter am Körper getragenen Waffen sind zwar in erster Linie für den jeweiligen Security-Mitarbeiter erreichbar.

 

Sicherheitsdienst Mitarbeiter mit Waffe und Handschellen
Sicherheitsdienst Mitarbeiter mit Waffe und Handschellen

 

In einer Nahkampf-Situation, also beispielsweise bei einer Rangelei mit Störenfrieden oder bei Handgreiflichkeiten durch Aggressoren, kann die Waffe jedoch auch in Reichweite von Gegnern gelangen. Umso wichtiger ist es, dass Sicherheitskräfte genau wissen, welche Mittel zur Selbstverteidigung erlaubt sind und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen. Daher müssen bewaffnete Sicherheitskräfte bei der Security-Arbeit besondere Umsicht walten lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie plötzlich mit ihrer eigenen Waffe bedroht werden und eine ohnehin gefährliche Situation noch riskanter wird.

Es kann aus diesem Grund beispielsweise sogar die sicherere Lösung sein, in einer erwartbar turbulenten Situation lieber auf die Bewaffnung zu verzichten. Wenn es beispielsweise um den Personenschutz im Rahmen von Protestkundgebungen und ähnlichen Veranstaltungen geht, muss der Sicherheitsdienst genau abwägen, ob bewaffnetes Sicherheitspersonal in diesem Einsatzfeld die Risikolage eventuell sogar verschlimmert.

 

Denn überall dort, wo es absehbar zu Situationen kommen wird, in denen die Sicherheitskräfte dicht an dicht mit unberechenbaren Veranstaltungsteilnehmern agieren müssen und sogar von aufgebrachten Menschen eingekesselt werden könnten, ist die Ausrüstung mit Schusswaffen oft nicht die beste Idee. In solchen Fällen sollte statt bewaffneter Security lieber die Zahl an Einsatzkräften erhöht werden, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.

 

Wer beantragt den Waffenschein, Sicherheitsdienst oder Wachperson?

Beantragen kann ihn das Unternehmen oder die angestellte Wachperson selbst, den Grund liefert aber immer der Auftrag des Unternehmens. Es benennt der Waffenbehörde die Wachpersonen, die mit Waffen der Firma arbeiten sollen. Die Behörde prüft jede benannte Person und versagt die Zustimmung, wenn eine Voraussetzung fehlt. Erst nach ihrer Zustimmung darf das Unternehmen Waffe und Munition überlassen.

In Berlin und Hamburg legt eine Wachperson, die selbst beantragt, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vor. Darin bestätigt er das Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit mit Waffe. Wie jeder Antragsteller weist sie außerdem eine Haftpflichtversicherung über 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nach. Ausgehändigt wird der Schein dort an die verantwortliche Person im Unternehmen, nicht an die Wachperson. Möglich ist auch ein Zusatz im Waffenschein des Unternehmens. Er erlaubt den benannten Wachpersonen, die überlassenen Waffen nach Weisung zu führen.

Die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor der IHK ist die Voraussetzung, um überhaupt im Bewachungsgewerbe zu arbeiten. Ein Waffenschein ist sie nicht. Außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztum des Auftraggebers braucht man im Sicherheitsdienst Waffenschein und Zustimmung der Behörde. Dort reicht statt des Waffenscheins die Zustimmung des Auftraggebers, wenn die Waffe dem Zweck dient, für den das Bedürfnis anerkannt ist. Der Aushändigung der Firmenwaffen muss die Behörde trotzdem zustimmen.

 

Einsatzfelder für die bewaffnete Security durch einen Sicherheitsdienst

Für bewaffnetes Sicherheitspersonal gibt es an vielen Stellen Bedarf. Ob er besteht, entscheidet im Einzelfall die Gefährdung, nicht die allgemeine Lage. Ernst nehmen sollte man die Frage trotzdem. Denn immer mehr Kriminelle haben inzwischen jeden Respekt vor Autoritäten verloren und sind zudem immer häufiger selbst bewaffnet, beispielsweise bei professionellen Einbrüchen.

Auch in Einsatzfeldern wie dem Personenschutz ist bewaffnete Security häufig anzutreffen. Dort gilt es, hohen Gefahren für Leib und Leben der Schutzpersonen eine wirksame Sicherheitsarbeit entgegen zu setzen. Immer häufiger bedeutet das, auf bewaffnete Personenschützer zu setzen.

 

Einsatzfelder für bewaffnete Security durch private Sicherheitsdienste:

 

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Bewaffneter Personen- und Begleitschutz: Schutz gegen lebensbedrohliche Risiken

Das Einsatzfeld, in dem man bewaffnete Sicherheitskräfte häufiger antrifft, ist der Personenschutz. Denn manche Schutzpersonen sind besonders großen Risiken ausgesetzt und bedürfen deshalb eines besonders umfangreichen Schutzes.

Während der bewaffnete Personenschutz für ranghohe Politiker auf Staatsführer- oder Bundesebene seit Jahren zur Norm gehört, ist er heute auch in vielen anderen Fällen nötig. Denn immer mehr „Personen der Zeitgeschichte“ stehen im öffentlichen Rampenlicht und müssen gegen Angriffe geschützt werden, von Lokalpolitikern über Influencer bis hin zu Mitgliedern von NGOs.

 

Das hat auch mit veränderten gesellschaftlichen Normen und Verhaltensweisen zu tun. Niemals vorher gab es beispielsweise derart viele Menschen, die sich aufgrund ihrer persönlichen Meinungsäußerungen oder bestimmter Aktivitäten mit Morddrohungen konfrontiert sahen. Durch die sozialen Medien ist es heute geradezu zum „Volkssport“ geworden, Menschen wegen Nichtigkeiten aus der Anonymität der Netzwerke heraus den Tod an den Hals zu wünschen. Leider sind manche dieser Drohungen bitter ernst gemeint und machen für die Betroffenen den verstärkten Personenschutz nötig, wofür auch bewaffnete Personenschützer eine zunehmend wichtige Rolle spielen.

Es ist allerdings das oberste Ziel bei der Arbeit im Begleit- und Personenschutz, es erst gar nicht zum Einsatz von Waffengewalt kommen zu lassen. Denn professionelle Personenschützer sind darauf trainiert, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, bevor es zu einer Eskalation oder einem Übergriff kommt. Die Bewaffnung von Personenschützern kann allerdings einen abschreckenden Effekt auf potenzielle Angreifer haben und so dazu beitragen, dass bedrohliche Situationen gar nicht erst entstehen.

 

Bewaffneter Objektschutz in Deutschland

Neben dem bewaffneten Personenschutz ist der bewaffnete Objektschutz das Einsatzfeld für Sicherheitsunternehmen, in dem der umfangreichste Bedarf an zusätzlicher Absicherung durch bewaffnete Sicherheitskräfte besteht.

In der Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung, die jedem Einsatz im Objektschutz voraus gehen sollte, sind die konkreten Sicherheitsrisiken für ein Gebäude, eine Anlage oder Einrichtung erkennbar. Anhand dieser Risikoeinschätzung wird deutlich, ob überhaupt eine konkrete Gefährdung vorliegt, die den bewaffneten Objektschutz rechtfertigen kann.

 

Unbewaffneter Objektschutz, klassische Bewachung eines Objektes
Unbewaffneter Objektschutz, klassische Bewachung eines Objektes

 

Der bewaffnete Objektschutz kommt vor allem in Bereichen zum Einsatz, wo es hohe Werte zu schützen gilt, die Straftäter anziehen könnten. Auch in Objekten, in denen der Schutz von Menschenleben auf der Agenda steht, sind bewaffnete Objektschützer in manchen Fällen die bessere Wahl. Hinzu kommen Bereiche, in denen die Terrorgefahren sehr hoch sind.

 

Typische Einsatzfelder für den bewaffneten Objektschutz sind beispielsweise die Objektbewachung in Atomkraftwerken, in Forschungseinrichtungen sowie in Synagogen, Konsulaten und ähnlichen Anlagen.

 

Bewaffnete Nachtwachen

In der Nacht sind bestimmte Sicherheitsrisiken deutlich erhöht. Das betrifft vor allem Gefahren wie Einbrüche und Vandalismus. Denn Einbrecher und Vandalen agieren bevorzugt im Schutz der Dunkelheit. Entsprechend höher ist die Gefährdungsstufe bei Nachtwachen im Vergleich zum Wachschutz am Tage in vielen Bereichen.

Die Nacht allein rechtfertigt aber keine Waffen. Bewaffnete Nachtwachen kommen nur für ein Objekt in Frage, das selbst konkret gefährdet ist.

 

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Bewaffnete Baustellenbewachung

Beim Thema Baustellensicherheit zeigen sich beunruhigende Tendenzen: Die Straftäter werden immer dreister und rücksichtsloser und gehen immer gewalttätiger vor. So gibt es Baustellendiebe, die mit schweren Fahrzeugen durch den Bauzaun „brettern“, ihre Ladefläche mit teuren Baustoffen oder Geräten voll machen und in kürzester Zeit wieder verschwinden und ein Feld der Verwüstung hinterlassen. Nicht selten sind diese Kriminellen auch zu Gewalttätigkeiten gegenüber Wachschutzkräften bereit, die für die Baustellenbewachung vor Ort sind.

Eine allgemein gestiegene Bedrohung reicht für Waffen auf der Baustelle aber nicht. In Frage kommt die Bewaffnung erst, wenn genau diese Baustelle konkret gefährdet ist. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die bewaffnete Baustellenbewachung deutlich kostenintensiver ist als die unbewaffnete Baustellenbewachung.

 

Bewaffnete Transporte

Oftmals auch als bewaffneter Begleitschutz bezeichnet, ist die Absicherung sensibler oder wertvoller Lieferungen und Transporte durch bewaffnete Sicherheitskräfte in vielen Bereichen sinnvoll. Geldtransporte beispielsweise wagen sich selten ohne bewaffnete Security auf die Straße.

Als Sicherheitsdienst stellt man in diesem Einsatzfeld meist nicht nur die bewaffneten Begleitschützer, sondern auch speziell ausgebildete Fahrer. Denn es ist wichtig, dass die Wachleute bei bewachten Transporten ein starkes, eingespieltes Team sind, weil sich jeder Sicherheitsmitarbeiter im Fall eines Überfalls hundertprozentig auf seine Teampartner verlassen können muss.

 

Woran erkenne ich als Auftraggeber, ob bewaffneter Schutz in Frage kommt?

Ob ein privater Sicherheitsdienst bewaffnet arbeiten darf, hängt nicht vom Wunsch des Kunden ab. Es hängt an der Gefährdung. Fragen Sie sich zuerst, wer oder was konkret bedroht ist. Eine benannte Person mit bekannter Bedrohung ist ein anderer Fall als ein unruhiges Viertel. Hohe Werte sind ein Anlass, aber noch keine Begründung.

Halten Sie die Bedrohung in einer Gefährdungsanalyse schriftlich fest. Klären Sie außerdem, was genau geschützt werden soll, wo und in welchem Umfang. Diese Angaben braucht ein bewaffneter Sicherheitsdienst später für den Auftrag, den er der Behörde vorlegt.

Dass eine Waffe eine Lage auch verschärfen kann, berücksichtigt die Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungsdienste. Danach bekommt das Personal Schusswaffen nur auf ausdrückliche Anordnung. Die Ausrüstung soll auf das zwingend notwendige Maß begrenzt bleiben. Erfüllt ein Waffenträger die Voraussetzungen nicht mehr, muss das Unternehmen ihm die Waffe unverzüglich entziehen.

Wenn Sie für Ihren Fall klären möchten, ob bewaffneter Schutz in Frage kommt, rufen Sie Golden Eye unter 0800 2626 007 an.

 

Kostenunterschiede zwischen bewaffneter und unbewaffneter Security

In allen Einsatzfeldern gilt: Die unbewaffnete Security ist kostengünstiger als die bewaffnete Security. Das erklärt sich allein schon durch den erhöhten Aufwand, den ein Sicherheitsunternehmen für die Ausbildung und das laufende Training von bewaffnetem Sicherheitspersonal betreiben muss. Hinzu kommen Ausgaben für zusätzliche Ausrüstung und erhöhten Planungsaufwand.

 

Bewaffnete Security ist weitaus kostenintensiver als unbewaffnete Sicherheitsdienste
Bewaffnete Security ist weitaus kostenintensiver als unbewaffnete Sicherheitsdienste

 

Es ist daher empfehlenswert, nur dann auf bewaffnete private Sicherheitskräfte zu setzen, wenn es aus Gründen der individuellen Gefährdungslage unumgänglich ist.

Gern unterstützen wir Sie bei der passgenauen Planung und Umsetzung Ihrer Security in allen Einsatzfeldern. Als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen ist der Golden Eye Sicherheitsdienst Ihr starker Partner in ganz Deutschland!

 

Häufige Fragen zum bewaffneten Sicherheitsdienst

Wie lange gilt ein Waffenschein im Bewachungsgewerbe?

Ein Waffenschein für Schusswaffen gilt höchstens drei Jahre. Danach kann ihn die Behörde zweimal verlängern, jedes Mal um höchstens drei weitere Jahre.

Prüft die Behörde die Voraussetzungen für den Waffenschein später noch einmal?

Ja. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft sie regelmäßig erneut, spätestens nach drei Jahren. Ob das Bedürfnis noch besteht, kontrolliert sie alle fünf Jahre. Eine einmal erteilte Erlaubnis gilt also nicht ungeprüft weiter.

Was umfasst die Waffensachkunde?

Sie umfasst Waffenrecht, Notwehr und Notstand sowie Waffentechnik. Dazu kommen die sichere Handhabung und die Schießfertigkeit.

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