Brandsicherheitswachdienste für Events richtig planen

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Brandsicherheitswachdienste für Events richtig planen

Wer ein Event veranstalten möchte, kommt in der Regel um das Thema Brandschutz nicht herum. Für alle Arten kommerzieller und öffentlicher Veranstaltungen sowie für zahlreiche geschäftliche und auch manche privaten Events benötigt man die professionelle Absicherung gegen Brandgefahren – den sogenannten Brandsicherheitswachdienst. Doch dies ist eines der komplexesten Einsatzfelder in der Security-Branche und erfordert viel Planung und Organisation im Voraus. Natürlich ist ein starker Partner wie der Golden Eye Sicherheitsdienst dabei sehr hilfreich.

Doch auch als Veranstalter kann man einiges tun, um die Brandsicherheitswachen für ein Event optimal zu planen. Das ist auch im eigenen Interesse, damit die Brandwachen weder zu umfangreich noch zu gering ausfallen. Auf diese Weise können Sie selbst dafür sorgen, dass die Brandsicherheitswachen für Ihre Events effizient und effektiv sind. Wir zeigen, welche Kriterien Sie bei der Brandwachen-Planung für eine Veranstaltung berücksichtigen müssen – und auf welche Weise die einzelnen Faktoren die notwendigen Umfänge der Brandsicherheitswachdienste beeinflussen.

 

Zertifizierter Brandschutz vom Golden Eye Sicherheitsdienst

Zertifizierter Brandschutz vom Golden Eye Sicherheitsdienst

 

Die Brandsicherheitswachdienste werden vor allem bei Events mit erhöhten Brandgefahren hinzu gezogen sowie bei Anlässen, bei denen das Aufstellen dieser Brandwachen verpflichtend ist. Häufig spricht man auch von Bereitschaftsdienst, wenn man eigentlich Brandsicherheitswachdienste meint.

 

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Welche Aufgaben müssen Brandsicherheitswachdienste abdecken?

Die übergeordnete Aufgabe von Brandsicherheitswachdiensten ist es, Brände zu verhüten und Brandgefahren vorzubeugen. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass die zuständigen Brandschutzexperten im Vorfeld einer Veranstaltung die Location genauestens unter die Lupe nehmen und hinsichtlich Brandschutz-Vorgaben und -vorkehrungen überprüfen.

Ebenfalls wichtig ist es, dass im Vorfeld des Events sogenannte Brandlasten beseitigt werden. Diese Brandlasten werden bei der Begehung der Veranstaltungsstätte durch die zertifizierten Brandschutzhelfer festgestellt und anschließen beseitigt, bevor das Event startet.

 

Welche Pflichten gibt es für Brandsicherheitswachdienste?

Die Pflicht zum Einsatz von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen sind klar formuliert. Die konkreten Vorschriften für Brandwachen bei Events finden sich in der Versammlungsstättenverordnung jedes Bundeslandes. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind jedoch nicht sehr groß, in den Grundzügen bestehen überall dieselben Pflichten für die Beauftragung von Brandsicherheitswachen.

Dabei gilt: Ab einer bestimmten Größe des Veranstaltungsortes bzw. des Publikums sind Brandwachen erforderlich – unabhängig von der Art des Events. Plant man jedoch eine kommerzielle Veranstaltung oder ein öffentliches Event, beispielsweise ein Konzert, eine Messe oder ein Volksfest, so muss in jedem Fall für Brandwachen gesorgt werden.

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Aman Momand
Geschäftsführer
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Hintergrund: Was sind Brandlasten?

Unter Brandlasten versteht man in der Sicherheitsbranche bzw. bei Brandsicherheitswachdiensten alle Dinge, die potenziell zu Brandgefahren beitragen können. Das kann z. B. eine Ansammlung von brennbaren Materialien in der Nähe von potenziellen Brandherden sein.

Hinzu kommt die Frage von Flucht- und Rettungswegen: Sind selbige z. B. durch größere Gegenstände verstellt, gelten auch diese als Brandlast, selbst wenn es sich um nicht brennbare Materialien handelt – denn sie würden im Ernstfall die Evakuierung behindern und dadurch die Auswirkungen eines Brandes verschlimmern.

 

Brandwache - Brandsicherheitswache bundesweit sofort verfügbar

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Wichtig zu wissen: Eine Ansammlung von Baumaterial oder abgestellten Gegenständen kann im Nu zur Brandlast werden, wenn man bei der Begehung einer Eventlocation die spätere Nutzung des Areals berücksichtigt.

Denn die Brandschutzbeauftragten haben bei der Objektbegehung und der Planung der Brandsicherheitswachdienste bereits genau vor Augen, an welchen Stellen welche Installationen etc. für die Veranstaltung aufgestellt werden sollen.

Dann kann ein eben noch völlig harmloser Haufen Bauholz plötzlich zum echten Problem werden, weil für das Event genau neben diesem Haufen eine pyrotechnische Anlage oder ein Bühnenaufbau errichtet werden soll.

Solche Brandlasten zu erkennen  und im Vorfeld der Veranstaltung zuverlässig zu beseitigen, ist eine sehr wichtige Aufgabe der Brandsicherheitswachdienste.

 

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Brandlasten und ihre Bedeutung für Brandsicherheitswachdienste

Brandlasten sind brennbare Materialien und Gegenstände. Selbige sollten zwar vor Beginn einer Veranstaltung weitestgehend aus der Eventlocation entfernt werden. Doch auch die für das Event notwendigen Aufbauten und Einrichtungen sind Brandlasten – also beispielsweise Bühnen, Treppen, Verkleidungen an den Wänden, Bestuhlung und Dekoration. Diese Brandlasten werden in Risikoklassen unterteilt, basierend auf den verschiedenen Baustoffen und der Nähe zu potenziellen Feuerquellen.

Man unterscheidet dabei zwischen geringer, mittlerer und erhöhter Brandlast. Es gilt: Je höher die Brandlast, desto wichtiger ist die engmaschige Überwachung durch professionelle Brandwachen bei einem Event.

 

Planungskriterien: Welche Faktoren beeinflussen die Brandwache-Planung für ein Event?

Die folgenden Kriterien bestimmen, in welchem Umfang Brandsicherheitswachdienste bei einem Event benötigt werden:

  • Veranstaltungsart
  • Publikumsanzahl und Auslastungsgrad
  • Brandlasten
  • Schwierigkeit der Branderkennung und Evakuierung
  • Hilfsbedürftigkeit des Publikums
  • Beleuchtung
  • Vertikale Lage der Eventlocation
  • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

 

Die einzelnen Kriterien fallen bei der Brandwache-Planung unterschiedlich schwer ins Gewicht. Sie bestimmen darüber, wie viele Brandsicherheitswachen bei einer Veranstaltung benötigt werden.

 

Die verschiedenen Veranstaltungsarten mit Blick auf die Brandwache-Planung

Die verschiedenen Veranstaltungsarten werden aus Brandschutz-Sicht nach potenzieller Gefährdungslage eingestuft. Man unterscheidet zwischen drei Gefährdungsstufen – häufig auch als Veranstaltungsklasse A bis C bezeichnet.

Veranstaltungsklasse A sind Events, bei denen Experten eine geringe Grundgefährdung für Brandausbrüche ansetzen. Dies sind z. B. Vorträge, Orchester- oder Chorauftritte, Sportevents, Fashion-Events oder Ausstellungen.

In Veranstaltungsklasse B fallen Veranstaltungen, die mit einer mittleren Grundgefährdung eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, Abschlussbälle, Basare und Karnevalsevents.

 

In Veranstaltungsklasse C wiederum werden Events zusammengefasst, die mit einer höheren Grundgefährdung einhergehen. Dazu gehören zum Beispiel Pop- und Rockkonzerte, Festivals, Club- und Technopartys, Silvesterfeiern und Motorsport-Events. Je höher die Grundgefährdungsstufe, desto engmaschiger muss der Brandschutz bei einem Event geplant werden.

 

Publikumsanzahl und Auslastungsgrad der Eventlocation als Faktoren für Brandwachen

Generell gibt es die Vorgabe, dass bei Events in Innenräumen ab 200 Teilnehmern eine Brandwache-Pflicht besteht. Allerdings ist die alleinige Teilnehmerzahl nicht ausreichend, um Brandrisiken einzuordnen. Deshalb setzen Fachleute den erwarteten Auslastungsgrad einer Eventlocation als Kriterium an. Denn je mehr Leute sich auf einem bestimmten Raum ballen, desto größer sind die Gefahren für Verletzungen bei einer Panik aufgrund eines Brandausbruchs.

Bei einem Auslastungsgrad der Veranstaltungsfläche von unter 50 % wird von geringeren potenziellen Gefahren ausgegangen als bei einem Auslastungsgrad von 75 %. Liegt der erwartete Auslastungsgrad bei über 75 % gilt aus Brandschutzsicht eine Hochrisikolage. Dem trägt man durch entsprechenden Ausbau der Brandsicherheitswachen Rechnung.

 

Schwierigkeit der Branderkennung und Evakuierung als Faktor für die Brandschutz-Planung

Die Fachexperten von Brandwache-Anbietern wie dem Golden Eye Sicherheitsdienst begutachten eine Veranstaltungsstätte auch unter dem Blickwinkel, wie schwierig es potenziell darin sein wird, eine Brandentwicklung zu erkennen. So ist beispielsweise in einer gut einsehbaren, moderat bestückten Messehalle ein Entstehungsbrand deutlich einfacher und damit frühzeitiger auszumachen als zum Beispiel in einer durch den Einsatz von Nebelmaschinen schwer einsehbaren und baulich verwinkelten Diskothek. Auch die Evakuierung ist in der besagten Messehalle deutlich einfacher als in der engen Disko.

Man unterscheidet bei der Risikoabwägung mit Blick auf der Schwierigkeit der Branderkennung und Evakuierung zwischen geringer, mittlerer und erhöhter Schwierigkeit. Auch dies hat unmittelbare Auswirkung darauf, mit wie vielen Kräften man den Brandsicherheitswachdienst bei einem Event plant.

 

Einschätzung zur Hilfsbedürftigkeit des Publikums im Rahmen der Brandwache-Planung

Art und Zusammensetzung des Publikums sind ebenfalls wichtige Faktoren, wenn es darum geht, die Gefahren durch Brandentwicklung abzuschätzen. Fachleute teilen hierbei das Publikum ein in „geringe Hilfsbedürftigkeit“, „mittlere Hilfsbedürftigkeit“ und „erhöhte Hilfsbedürftigkeit“.

Besteht ein Publikum überwiegend aus jungen, gesunden Menschen, beispielsweise bei einem Rockkonzert, so fällt das Event bei diesem Kriterium in die erste Kategorie. Sind hingegen zahlreiche kleine Kinder, alte Menschen oder Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen im Publikum, so muss von erhöhter Hilfsbedürftigkeit ausgegangen werden. Je höher die Hilfsbedürftigkeit des Publikums, desto mehr Einsatzkräfte müssen für die Brandsicherheitswachen vor Ort sein, die im Ernstfall bei der Evakuierung unterstützen können.

 

Dieses Kriterium spielt eine besonders wichtige Rolle für die Brandschutz-Planung. Das heißt, dass selbst bei Events, bei denen mit Blick auf Veranstaltungsart, Brandlasten und Zuschnitt des Veranstaltungsortes nur sehr geringe Gefährdungen angenommen werden, eine Vielzahl an Brandwache-Einsatzkräften vor Ort sein muss, wenn das Publikum in Kategorie 3 (erhöhte Hilfsbedürftigkeit) fällt.

 

Beleuchtung als Element der Brandschutz-Planung

Die Beleuchtung auf einer Veranstaltungsfläche hat entscheidenden Einfluss darauf, wie effektiv im Brandfall die Evakuierung und Brandbekämpfung ablaufen können. Hierbei unterscheiden Fachexperten der Feuerwehr folgende drei Szenarien:

 

  • ausreichend beleuchtet durch Tageslicht (Sicherheitsbeleuchtung vorhanden)
  • künstlich beleuchtete Veranstaltung
  • abgedunkelte Veranstaltung

Eine abgedunkelte Veranstaltung, beispielsweise eine Filmvorführung, ein Konzert oder eine Club-Party, machen im Brandfall einen Extraschritt notwendig: Das Einschalten ausreichender Beleuchtung. Dies muss im Brandwache-Konzept des Events vermerkt und personell abgedeckt werden.

 

Vertikale Lage der Eventlocation: wichtiger Faktor für den Brandschutz

Um die Evakuierung und Brandbekämpfung in einer Eventlocation zu planen, ist extrem wichtig, in welcher Etage die Veranstaltungsstätte sich befindet. Hier unterteilt man bei der Brandwache-Planung in drei Kategorien:

  • ebenerdig
  • erstes Ober- oder Untergeschoss
  • ober- oder unterhalb des ersten UG oder OG

Je weiter entfernt vom Erdgeschoss eine Veranstaltung stattfindet, desto schwieriger wird die Evakuierung und Brandbekämpfung im Brandfall.

 

Planung der Brandsicherheitswachdienste mit Blick auf baulichen und anlagentechnischen Brandschutz

Im Rahmen der Planung von Brandsicherheitswachen schaut man sich auch den baulichen und anlagetechnischen Brandschutz der Veranstaltungsstätte an. Dabei geht es um Faktoren wie die Größe und Zugänglichkeit der Rettungswege, die Höhe von Veranstaltungsräumen sowie das Vorhandensein und die Zugänglichkeit von Systemen zur Brandbekämpfung wie Feuerlöschern. Auch die Lage und Funktionstüchtigkeit von Rauchabzugssystemen und ähnlichen Anlagen muss geprüft werden. Zudem nimmt man die Rauch- und Feuerschutzabschlüsse in den Räumen unter die Lupe und prüft die Feuerwiderstandsklasse von Wänden und Decken in den Veranstaltungsräumen.

 

Zudem bewertet man den Zustand der Brandwarnsysteme: Ist eine Brandmeldeanlage (BMA) im Gebäude und erlaubt diese die flächendeckende Alarmierung im Brandfall?

Die Bewertung des baulichen und anlagetechnischen Brandschutzes in einer Eventlocation wird bewertet mit „gut“, „mittel“ oder „ausreichend“. Lässt dieser Brandschutz zu wünschen übrig, muss dies durch mehr Brandwachen kompensiert werden.

 

Ablauf der Brandsicherheitswachen bei Events

Wer für ein Event die genannten Kriterien für Brandsicherheitswachdienste bestimmt hat, kann an die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für diese Leistung gehen. Wichtig ist, dem Sicherheitsunternehmen sämtliche Risikoeinschätzungen ehrlich mitzuteilen bzw. den Risikoeinschätzungen des Fachbetriebs für Brandschutz zu folgen.

Essentiell ist auch, dass der Anbieter in der Lage sein muss, sämtliche notwendigen Einzelleistungen für die Brandsicherheitswachen zu erbringen. Da es ein sehr komplexes Einsatzgebiet ist, kann das längst nicht jedes Sicherheitsunternehmen leisten. Zertifizierte Full Service Anbieter wie der Golden Eye Sicherheitsdienst sind deshalb für diese Aufgabe die beste Wahl.

 

Brandsicherheitswachdienste haben Veranstaltungen die folgenden Aufgaben:

  • Vorab-Begehung mit Inaugenscheinnahme der Veranstaltungsstätte unter Brandschutz-Vorgaben
  • Beseitigen von Brandlasten, die beseitigt werden können
  • Vermerken potenziell besonders gefährdeter Bereiche für Brandausbrüche
  • Standwachen während der Veranstaltung
  • Freihalten von Notausgängen und Rettungswegen
  • Abstimmung mit der Feuerwehr vor und während des Events
  • Freihalten der Aufstellflächen für die Feuerwehr
  • Absichern von Pyrotechnik-Nutzung beim Event
  • Unterstützung der Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall
  • Unterstützung der Brandbekämpfung im Brandfall
  • Dokumentation der Brandsicherheitswachen

Wir unterstützen Sie gern, wenn Sie als Veranstalter den Brandschutz-Bedarf Ihres Events anhand der genannten Kriterien abschätzen müssen. Und wir erstellen ein kostenoptimiertes Angebot für die Brandsicherheitswachen bei Ihrer Veranstaltung.

Weitere Zuständigkeiten der Brandsicherheitswachdienste

Neben der Vorab-Begehung, dem Check der Brandschutzmaßnahmen, -anlagen und Brandmeldesysteme vor Ort sowie der Beseitigung von Brandlasten obliegt den Brandsicherheitswachdiensten bei einem Event auch der Brandschutz während der Veranstaltung.

Das kann z. B. durch das Aufstellen von Brandwachen an festen Positionen geschehen. Dafür werden an spezifisch für jedes Event festgelegten potenziell gefährdeten Bereichen erfahrene Brandschutzhelfer positioniert. Häufig werden solche Brandwachen z. B. an Bühnenaufgängen sowie im Bereich von pyrotechnischen Installationen aufgestellt.

 

Brandsicherheitswache und Evakuierungshelfer für Events

Brandsicherheitswache und Evakuierungshelfer für Events

 

Auch Ansammlungen elektrischer Geräte sollten auf diese Weise mit Brandsicherheitswachdiensten abgesichert werden. Ob Soundstage oder Videotechnik: Jedes elektrisch betriebene Gerät stellt einen potenziellen Brandherd da, denn Kurzschlüsse sind schnell passiert. Daher gebührt solchen Installationen im Rahmen der Brandsicherheitswachdienste besondere Aufmerksamkeit.

Doch Brandsicherheitswachdienste sind nicht allein nur präventiv im Einsatz, auch wenn dies ihr Hauptaugenmerk ist. Die mit den Brandsicherheitswachdiensten beauftragten Brandschutzexperten sind auch in der Lage, im Ernstfall zu unterstützen.

 

Das bedeutet, falls es doch zu einem Brand kommt, können die Brandschutzhelfer wertvolle Unterstützung bei der Brandbekämpfung und Evakuierung leisten.

 

Spezialeinsatzfeld: Brandsicherheitswachdienste mit Spürhunden

Handelt es sich beim Einsatzgebiet eines Brandsicherheitswachdienstes um ein sehr großes oder schwer überschaubares Areal, ist es sinnvoll, zur Unterstützung der menschlichen Brandwachen auch speziell geschulte Diensthunde hinzu zu ziehen.

Diese Spürhunde sorgen dank ihrer feinen Wahrnehmung dafür, dass sich entwickelnde Brandherde und im Verborgenen schlummernde Schwelbrände frühzeitig entdeckt und beseitigt werden können. Sie werden durch erfahrene Hundeführer angeleitet und schlagen mit ihrer sensiblen Nase oft selbst die besten technischen Brandmeldesysteme.

 

Als Frühwarnsystem gegen Brandgefahren sind Spürhund-Patrouillen beispielsweise bei Anlässen wie Festivals oder Volksfesten sowie auf großen Messen und ähnlichen Veranstaltungen sinnvoll.

 

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Gesetzliche Grundlagen für Brandwachen bei Veranstaltungen

Die wichtigste gesetzliche Grundlage bei der Frage, ob bei einem Event ein Brandsicherheitswachdienst vorgeschrieben ist, findet sich in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) eines jeden Bundeslandes. Darin sind klar die Kriterien aufgelistet, laut denen man solche Brandwachen benötigt. So heißt es in § 41 VStättVO zum Beispiel: „Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache […] anwesend sein.“ Zudem ist die Veranstaltung bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 5.000 Leuten „der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.“

Wenn man der Pflicht nicht nachkommt, ist in § 47 VStättVO nachzulesen, was das für Konsequenzen hat: „Es handelt vorsätzlich oder fahrlässig, wer als Betreiber entgegen § 41 Abs. 1 oder 2 nicht für die Durchführung der Brandsicherheitswache sorgt oder entgegen § 41 Abs. 3 die Veranstaltung nicht anzeigt.“

 

Für flexible Eventlocations wie beispielsweise Zirkuszelte oder ähnliche Bauten kommen noch die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) sowie die Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV) hinzu.

Für Veranstalter lohnt sich außerdem ein Blick in das FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung). Das FSHG ist ebenfalls in den einzelnen Bundesländern zu finden und regelt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Brandsicherheitswachen.

 

Wann ist ein Brandsicherheitswachdienst verpflichtend?

Brandsicherheitswachdienste müssen zwingend bei den meisten kommerziellen Events sowie bei Großveranstaltungen eingesetzt werden. Auch bei allen Anlässen, bei denen Pyrotechnik zum Einsatz kommt, sind diese Brandschutzmaßnahmen Pflicht. Konkret geregelt ist die Verpflichtung zum Einsatz eines Brandsicherheitswachdienstes in der Versammlungsstättenverordnung eines Bundeslandes.

 

Wer darf Brandsicherheitswachdienste durchführen?

Zur Durchführung von Brandsicherheitswachdienste greifen Eventveranstalter einerseits auf die örtliche Feuerwehr und andererseits auf private Sicherheitsdienste mit entsprechender Qualifizierung zurück.

Beide Stellen sind zur Durchführung von Brandsicherheitswachdiensten berechtigt. Das umfasst übrigens nicht nur Brandwachen und Brandschutzmaßnahmen bei Veranstaltungen, sondern auch Brandsicherheitswachdienste in anderen Security-Bereichen.

 

So können die auf präventiven  Brandschutz ausgerichteten Brandsicherheitsdienste z. B. auch in folgenden Bereichen zum Einsatz kommen:

 

Was kosten Brandsicherheitswachdienste?

Generell sind Brandsicherheitswachdienste kostenpflichtig. Ob also die örtliche Feuerwehr mit den Brandwachen für eine Veranstaltung beauftragt wird oder man einen privaten Sicherheitsdienst für diese Aufgabe heranzieht: Für den Veranstalter entstehen in jedem Fall Kosten.

Diese sind auch zwingend durch den Veranstalter zu tragen und können nicht auf die Kommune oder den Betreiber der Eventlocation abgewälzt werden. Denn der Veranstalter ist verantwortlich für die Sicherheit seines Events und der Teilnehmer – und dabei spielt der Brandschutz eine herausragende Rolle.

 

Professionelle Brandwachen günstig vom Golden Eye Sicherheitsdienst

Professionelle Brandwachen günstig vom Golden Eye Sicherheitsdienst

 

Das Ziel der meisten Eventveranstalter ist es daher, hochwertige und dennoch kostengünstige Brandsicherheitswachdienste zu finden. Die Kosten werden bestimmt durch Faktoren wie Dauer und Größe der Veranstaltung sowie die potenziellen Gefahrenlagen.

Letztere lassen sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen. Solch eine Analyse ist sinnvoll, um genau zu identifizieren, an welchen Stellen welche Brandrisiken bestehen. Auf dieser Grundlage lassen sich die Brandsicherheitswachdienste dann besonders effizient planen – was wiederum dem Bedürfnis der Veranstalter nach kostengünstigen Brandwachen entgegen kommt.

 

Vorsicht: Nicht auf Billiganbieter hereinfallen

Vorsicht ist jedoch geboten vor Billiganbietern: Es gibt in der Sicherheitsbranche nämlich einige Dumping-Unternehmen, die Security zum kleinsten Preis anbieten. Das klingt auf den ersten Blick toll.

Doch dort mangelt es an Professionalität und Fachwissen. Im Ernstfall kann das bedeuten, dass Brandgefahren nicht erkannt und somit Brandlasten nicht beseitigt werden – dass es dann tatsächlich zum Brand kommt und durch die Unfähigkeit der schlecht bezahlten Sicherheitskräfte auch noch Menschenleben gefährdet werden, weil die Evakuierung nicht reibungslos vonstatten geht.

 

Daher sollten Eventveranstalter für die notwendigen Brandsicherheitswachdienste immer auf einen hochwertigen Security-Anbieter setzen, der im Bereich Brandwachen einen Leistungsschwerpunkt hat.

Der Golden Eye Sicherheitsdienst ist beispielsweise solch ein Anbieter: Wir setzen Brandwachen in allen Bereichen um, sind zudem auch auf den Eventschutz allgemein spezialisiert und können daher zuverlässige professionelle Brandsicherheitswachdienste für Anlässe aller Art anbieten. Gern kombinieren wir diese Leistung mit dem Einsatz von Doormen, Standwachen oder Ordnern beim Event.

 

Erkennbar sind hochwertige Anbieter in der Sicherheitsbranche übrigens an zwei Dingen: den Zertifizierungen durch anerkannte Institutionen wie TÜV und DEKRA einerseits und der Mitgliedschaft im Branchenverband BDSW andererseits.

 

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Wie geht man bei der Planung von Brandsicherheitswachdiensten am besten vor?

Um für ein Event oder auch ein bestimmtes im Wachdienst abgesichertes Areal die passenden Brandsicherheitswachdienste zu bekommen, sind folgende Schritte sinnvoll:

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
  2. Zertifizierten Sicherheitsdienst mit Spezialisierung im Brandschutz auswählen
  3. Vor-Ort-Begehung durchführen lassen
  4. Brandschutzplanung / Einsatzplanung abstimmen
  5. Dokumentation der Brandsicherheitswachdienste anfordern

Um genügend Vorlauf zu haben, sollten sich Eventveranstalter bereits mehrere Monate vor der Veranstaltung mit diesem Thema auseinandersetzen. Das gibt ihnen genügend Zeit, eine individuelle Gefährdungsanalyse für ihr Event zu erstellen, einen passenden Dienstleister auszusuchen, die Brandwachen zu planen und die Vorab-Begehung des Eventgeländes nebst Beseitigung von Brandlasten umzusetzen.

Gern stehen wir Ihnen für die Planung und Umsetzung hochwertiger und wirksamer Brandsicherheitswachdienste in ganz Deutschland zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.