Brandwache: Wann ist sie Pflicht? Fälle, Recht und Kosten

4. Juli 2026

Aman Momand
Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

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Eine Brandwache ist immer dann Pflicht, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und der vorbeugende Brandschutz allein nicht ausreicht – vor allem in vier Fällen: bei feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Trennen, Löten), als Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten, als Brandnachwache nach einem Brand sowie bei Ausfall von Brandmelde- oder Löschanlagen. Angeordnet wird sie je nach Fall durch die Bauordnungsbehörde, die Feuerwehr, den Sachversicherer oder den Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann eine Brandwache vorgeschrieben ist, auf welchen Rechtsgrundlagen das beruht, welche Aufgaben eine Brandwache übernimmt und was sie kostet. Golden Eye stellt seit über 20 Jahren qualifizierte Brandwachen – kurzfristig, zuverlässig und rechtssicher, mit mehr als 180 geprüften Fachkräften und 4,99 von 5 Sternen aus über 270 Bewertungen.

Was ist eine Brandwache?

Eine Brandwache ist eine oder mehrere geschulte Personen, die einen Bereich mit erhöhter Brandgefahr überwachen, entstehende Brände sofort erkennen, erste Löschmaßnahmen einleiten und im Ernstfall Menschen warnen sowie die Feuerwehr alarmieren. Je nach Einsatzanlass wird auch von Brandsicherheitswache (bei Veranstaltungen), Brandposten (bei feuergefährlichen Arbeiten) oder Brandnachwache (nach einem Brand) gesprochen. Gemeinsam ist allen: Sie überbrücken eine Phase, in der die normalen Brandschutzvorkehrungen nicht greifen oder nicht ausreichen.

Wann ist eine Brandwache Pflicht? Die vier wichtigsten Fälle

1. Bei feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Trennen, Löten)

Werden Heißarbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen oder Auftauen ausgeführt, entstehen Funken und Hitze, die noch Stunden später einen Schwelbrand auslösen können. Lässt sich die Brandgefahr nicht durch andere Maßnahmen beseitigen, ist ein Brandposten während der Arbeiten und eine Brandnachwache danach vorgeschrieben. Grundlage sind die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz, die einschlägigen DGUV-Regeln sowie meist ein schriftlicher Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten. Häufig verlangt auch der Sachversicherer diese Wache – fehlt sie, drohen im Schadensfall Leistungskürzungen.

2. Als Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten – Theatern, Konzerthallen, Stadien, Messehallen, Festzelten – kann die Bauordnungsbehörde oder die Feuerwehr eine Brandsicherheitswache anordnen. Maßgeblich ist die jeweilige Landes-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO); die Musterverordnung sieht eine Brandsicherheitswache insbesondere bei Szenenflächen, Bühnen und größeren Besucherzahlen vor. Ob und in welchem Umfang sie nötig ist, legt die Behörde im Rahmen der Genehmigung fest – sie ist daher fester Bestandteil vieler Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen.

3. Als Brandnachwache nach einem Brand

Nach einem gelöschten Brand ordnet die Feuerwehr regelmäßig eine Brandnachwache an. Sie überwacht die Brandstelle über Stunden, um ein Wiederaufflammen durch verdeckte Glutnester zu verhindern, bis die Gefahr sicher gebannt ist. Übergibt die Feuerwehr die Brandstelle, geht die Verantwortung auf den Eigentümer oder Betreiber über – der die Nachwache dann durch einen Sicherheitsdienst stellen lässt.

4. Bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen

Fällt eine Brandmeldeanlage, eine Sprinkler- oder eine andere Löschanlage aus – etwa wegen Wartung, Umbau oder Defekt – entsteht eine Schutzlücke. Bis zur Wiederherstellung verlangen Bauordnung, Feuerwehr oder Versicherer in aller Regel eine Brandwache als Ersatzmaßnahme, die den Ausfall durch menschliche Überwachung kompensiert. Das gilt besonders für Krankenhäuser, Hotels, Pflegeeinrichtungen, Industrie- und Versammlungsstätten.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Eine einzelne, bundesweit einheitliche „Brandwache-Pflicht“ gibt es nicht – die Pflicht ergibt sich aus mehreren Quellen, je nach Anlass:

  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) der Länder bzw. Muster-VStättV – für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen.
  • Bauordnung des Landes und Auflagen der Bauordnungsbehörde – für Sonderbauten und bei Ausfall von Brandschutztechnik.
  • Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Regeln – für Brandposten und Brandnachwachen bei feuergefährlichen Arbeiten.
  • Auflagen des Sachversicherers – vertraglich, oft strenger als die gesetzliche Mindestanforderung.
  • Anordnung der Feuerwehr im Einzelfall – insbesondere für die Brandnachwache.

Weil die konkreten Vorgaben je nach Bundesland und Objekt variieren, sollte im Zweifel immer die zuständige Behörde oder ein erfahrener Sicherheitsdienstleister eingebunden werden.

Aufgaben einer Brandwache

Unabhängig vom Anlass hat eine Brandwache klar umrissene Aufgaben:

  1. Überwachen: aufmerksame Kontrolle des gefährdeten Bereichs auf Rauch, Funken, Hitze und Glutnester.
  2. Erste Löschmaßnahmen: sofortiges Eingreifen mit Feuerlöscher oder Löschdecke bei Entstehungsbränden.
  3. Alarmieren und Warnen: Feuerwehr rufen, Personen warnen und die Räumung unterstützen.
  4. Dokumentieren: lückenlose Aufzeichnung des Einsatzes, oft über ein digitales Wächterkontrollsystem.
  5. Freihalten von Flucht- und Rettungswegen und Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen.

Was kostet eine Brandwache?

Die Kosten richten sich nach Dauer, Zahl der eingesetzten Kräfte und Einsatzzeit. Als grober Rahmen liegen die Stundensätze für qualifizierte Brandwachen in Deutschland üblicherweise ab etwa 23 bis 30 Euro pro Stunde, abhängig von Qualifikation, Nacht- und Wochenendzuschlägen sowie der Vorlaufzeit. Kurzfristige Einsätze und Nachtwachen sind tendenziell teurer. Wichtig: Die Kosten einer Brandwache sind fast immer deutlich niedriger als der Schaden – und der drohende Versicherungsverlust – den sie verhindert.

Häufige Fragen zur Brandwache-Pflicht

Wann ist eine Brandwache gesetzlich vorgeschrieben?

Vor allem bei feuergefährlichen Arbeiten (als Brandposten und Brandnachwache), als Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten, als Brandnachwache nach einem Brand und bei Ausfall von Brandmelde- oder Löschanlagen. Angeordnet wird sie durch Behörde, Feuerwehr, Versicherer oder den Arbeitgeber.

Wer muss eine Brandwache stellen und bezahlen?

Verantwortlich ist der Betreiber, Bauherr, Veranstalter oder Arbeitgeber, in dessen Verantwortungsbereich die Brandgefahr entsteht. Er beauftragt und bezahlt die Brandwache, in der Regel über einen Sicherheitsdienst.

Was ist der Unterschied zwischen Brandsicherheitswache und Brandwache?

„Brandsicherheitswache“ ist der Begriff für den Einsatz bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten. „Brandwache“ wird allgemeiner verwendet, etwa bei feuergefährlichen Arbeiten (Brandposten) oder nach einem Brand (Brandnachwache). Die Aufgaben ähneln sich.

Wie schnell ist eine Brandwache verfügbar?

Ein professioneller Sicherheitsdienst kann eine Brandwache in der Regel kurzfristig stellen – oft innerhalb weniger Stunden. Bei planbaren Anlässen wie Veranstaltungen oder Arbeiten sollte sie dennoch rechtzeitig eingeplant werden.

Was passiert, wenn keine vorgeschriebene Brandwache gestellt wird?

Fehlt eine angeordnete Brandwache, drohen Bußgelder, die Untersagung der Arbeiten oder Veranstaltung und im Schadensfall der teilweise oder vollständige Verlust des Versicherungsschutzes – zusätzlich zur persönlichen Haftung.

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Ob Brandposten bei Schweißarbeiten, Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung, Brandnachwache oder Ersatz bei Anlagenausfall – Golden Eye stellt qualifizierte Brandwachen schnell und rechtssicher. Wir sind seit über 20 Jahren als Sicherheitsdienst aktiv, mit mehr als 180 geprüften Fachkräften, über 325 Kunden und 4,99 von 5 Sternen aus über 270 Bewertungen. Alle Details zur Leistung finden Sie auf unserer Seite Brandwache; einen Überblick über unser gesamtes Angebot gibt die Leistungsübersicht. Für eine kurzfristige Anfrage erreichen Sie uns jederzeit über das Kontaktformular. Passend dazu erklärt unser Ratgeber die Unterschiede von Objektschutz und Werkschutz.

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