Leibesvisitation: Darf der Sicherheitsdienst mich anfassen?

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Leibesvisitation: Darf der Sicherheitsdienst mich anfassen?

An verschiedenen Stellen kann man heute mit Leibeskontrollen durch einen Sicherheitsdienst konfrontiert sein. Viele Menschen sind dadurch verunsichert und fragen sich: Darf ein privater Sicherheitsmitarbeiter mich anfassen und durchsuchen?

Als Sicherheitsunternehmen führt der Golden Eye Sicherheitsdienst in unterschiedlichen Einsatzfeldern Personenkontrollen und Leibesvisitationen durch. In diesem Beitrag erklären wir, was im Rahmen der Leibesvisitation durch einen privaten Sicherheitsdienst erlaubt ist – und welche Voraussetzungen bei den Personenkontrollen erfüllt sein müssen.

 

Was genau ist eine Leibesvisitation durch Security-Personal?

Eine Leibesvisitation ist das körperliche Untersuchen einer Person auf mitgeführte bzw. versteckt am Körper getragene Gegenstände. Sie stellt eine Maßnahme im Rahmen der Veranstaltungssicherheit, Betriebssicherheit und Flughafensicherheit sowie für die Einzelhandelssicherheit dar.

Die Leibesvisitation kann auf verschiedene Arten erfolgen: Abscannen, Abtasten und Durchsuchen. Beim Abscannen wird man mit einem elektronischen Gerät berührungsfrei untersucht, beim Abtasten kontrolliert das Sicherheitspersonal den Betreffenden mit seinen Händen – und bei einer Durchsuchung wird in Taschen und ähnliche Bereiche gegriffen.

 

Die Leibesvisitation erfolgt also zum einen mittels elektronischer Hilfsmittel, beispielsweise sogenannte Handtaster. Das sind kompakte Metalldetektoren, die berührungsfrei am Körper entlanggeführt werden können.

Eine deutlich invasivere Methode ist das Abtasten – und dabei muss der Sicherheitsdienst im wahrsten Sinne des Wortes Hand anlegen: Mit routinierten Griffen wird eine Person nach verbotenen Gegenständen, Diebesgut oder sonstigen Dingen abgetastet. Für dieses Abtasten gibt es die klare Vorschrift, dass es nur durch gleichgeschlechtliche Personen durchgeführt werden darf. Sprich: Eine Frau darf nur durch eine weibliche Sicherheitskraft abgetastet werden, ein Mann nur durch einen männlichen Sicherheitsmitarbeiter.

Beim Einsatz des Metalldetektors wiederum spielt das Geschlecht keine Rolle, weil man dabei die kontrollierte Person nicht anfasst.

 

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Klare Vorschriften zur Leibesvisitation durch einen Sicherheitsdienst

Eine Leibesvisitation durch einen privaten Sicherheitsdienst ist immer eine heikle Angelegenheit. Denn sie stellt einen Eingriff in die Privatsphäre der kontrollierten Person dar. Deshalb braucht man zunächst eine gute Begründung, um überhaupt legitimerweise eine Leibesvisitation durchführen zu dürfen.

In der Regel lautet diese Begründung: Schutz gegen das Einschmuggeln von Waffen, gefährlichen Gegenständen und verbotenen Substanzen. Oder es geht darum, Diebesgut zu finden, das ein Ladendieb an sich trägt.

 

Sicherheitsdienst bei der Leibesvisitation

Sicherheitsdienst bei der Leibesvisitation

 

Auch wenn es eine belastbare Begründung für das Anordnen einer Leibesvisitation gibt, braucht man als privater Sicherheitsdienst dennoch immer die Zustimmung der kontrollierten Person zu diesem Vorgang. Die Sicherheitskraft muss also fragen, bevor sie mit dem Abscannen oder Abtasten loslegt.

Und jeder Kontrollierte kann die Leibesvisitation verweigern – er muss dann jedoch mit den Konsequenzen leben. Und das kann bedeuten, dass man keinen Zugang zu einer Einrichtung, Firma oder Veranstaltung bekommt.

Worauf man bei einer Leibesvisitation durch einen Sicherheitsdienst immer pochen kann, ist die gleichgeschlechtliche Behandlung: Das Abtasten darf nur durch eine Sicherheitsfachkraft vom gleichen Geschlecht durchgeführt werden.

 

Sobald die freiwillige Einwilligung einer kontrollierten Person fehlt, muss man als Sicherheitsdienst Abstand von der Leibesvisitation nehmen. Ansonsten ist das Abscannen oder die Durchsuchung ungesetzlich und kann sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Aus diesem Grund sind die Sicherheitskräfte in solchen Situationen auch in der Regel mindestens zu zweit. Denn dann kann der Kollege im Nachhinein bezeugen, ob es eine Einwilligung gab bzw. ob die Einwilligung zur Leibesvisitation verweigert wurde.

Übrigens hat generell auch jeder, der sich einer Leibesvisitation unterzieht, ein Recht darauf, dass eine weitere Person anwesend ist. In den meisten Fällen, in denen Leibesvisitationen durch Sicherheitsdienste durchgeführt werden, ist man ohnehin umgeben von zahlreichen Menschen. Dadurch ist sichergestellt, dass genügend Zeugen einer solchen Situation zugegen sind.

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Keine Leibesvisitation nach Gutdünken durch Sicherheitskräfte

Als Vorschrift für die Durchsuchung bzw. das Abscannen oder Abtasten durch einen Wachdienst ist auch wichtig: Es muss klar vorgegeben sein, wer durchsucht werden soll. Damit wird verhindert, dass Sicherheitskräfte sich einfach nach Gutdünken die Personen für Kontrollen heraussuchen.

In der Regel handelt es sich bei den Situationen, in denen private Security-Mitarbeiter eine Leibesvisitation durchführen, um Einsatzfälle, in denen komplette Personengruppen kontrolliert werden. Das können z. B. sämtliche Gäste einer Veranstaltung sein, sämtliche Mitarbeiter einer Behörde oder Firma oder auch sämtliche Fluggäste am Flughafen.

 

Stichprobenartige Personenkontrollen mit Leibesvisitation hingegen sind mit äußerster Vorsicht anzuwenden und werden eher durch die Polizei durchgeführt statt durch private Sicherheitsunternehmen.

 

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Wer darf eine Leibesvisitation beim Sicherheitsdienst durchführen?

Leibesvisitationen dürfen nur durch professionell geschultes Sicherheitspersonal durchgeführt werden. Es geht zum einen darum, dass die Sicherheitsmitarbeiter den routinierten Umgang mit der notwendigen Sicherheitstechnik wie Metalldetektoren und Röntgen-Scanner beherrschen, um flüssige und effektive Abläufe bei den Personen- oder Gepäckkontrollen sicherzustellen. Zum anderen geht es um den sensiblen Umgang mit den kontrollieren Personen.

Denn eine Leibesvisitation stellt immer einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre dar und kann auch mit Schamgefühl verbunden sein. Sich einfach von einem Fremden anfassen zu lassen, löst bei manch einem durchaus mulmige Gefühle oder gar Abwehr aus. Dessen muss man sich als Sicherheitsdienst bewusst sein – und die Sicherheitsmitarbeiter müssen entsprechend sensibel und rücksichtsvoll auftreten.

 

Gleichzeitig darf man das Abtasten nicht vernachlässigen: Ein oberflächliches Abklopfen reicht nicht aus, um wirklich sicher zu sein, dass keine verborgenen Gegenstände übersehen wurden. Die Sicherheitsfachkraft muss beim Abtasten alle Körperstellen fachgerecht untersuchen, an denen potenziell Verbotenes versteckt bzw. mitgeführt werden könnte.

Die richtige Balance zu finden zwischen gründlicher Kontrolle und Rücksicht auf die Privatsphäre des Kontrollierten stellt hohe Anforderungen an die Professionalität des Sicherheitspersonals bei Leibesvisitationen.

 

Wo kann eine Leibesvisitation durch einen Wachdienst auf mich zukommen?

Es kann in verschiedenen Bereichen notwendig sein, aus Sicherheitsgründen im Rahmen von Personenkontrollen oder Einlasskontrollen auch Leibesvisitationen durchzuführen. Nur selten steht dafür die Polizei zur Verfügung. In der Regel sind solche Kontrollen Aufgabe privater Sicherheitsdienste.

Mit Leibesvisitationen sind Normalbürger an verschiedenen Stellen konfrontiert: beim Einlass zu Veranstaltungen und bestimmten Freizeiteinrichtungen, am Eingang von Behörden, Gerichtsgebäuden und ähnlichen Einrichtungen und beim Sicherheitscheck am Flughafen.

In allen Fällen fällt die Vorgabe zur Leibesvisitation unter das Hausrecht des Betreibers – also des Veranstalters beziehungsweise des Freizeitpark- oder des Flughafenbetreibers. In deren Auftrag führt der Sicherheitsdienst die Leibesvisitationen im vorgegebenen Rahmen durch.

 

Zudem gibt es auch Firmen, die Besucher und Mitarbeiter beim Betreten und Verlassen des Geländes einer Leibesvisitation unterziehen.

Es gibt darüber hinaus einen weiteren Fall, in dem eine Leibesvisitation, im Speziellen eine Durchsuchung nötig werden kann: beim Verdacht auf Ladendiebstahl. Diese Situationen entstehen beispielsweise, wenn ein Ladendetektiv einen Täter beim Ladendiebstahl erwischt und durch Durchsuchung die Beweise dafür sicherstellen möchte.

 

Leibesvisitation beim Sicherheitscheck am Flughafen

Wohl jeder kennt die Situation von Leibesvisitationen am Flughafen: Vor dem Einchecken muss man die Sicherheitsschleuse durchlaufen. Und das ist mit einer mehr oder weniger aufwendigen Leibesvisitation verbunden. Als Fluggast weiß man: Ohne diesen Check darf ich nicht ins Flugzeug steigen.

Deshalb wird die Zustimmung zur Leibesvisitation in diesem Fall grundlegend vorausgesetzt, das Ganze gehört inzwischen zum normalen Procedere beim Einchecken. Natürlich hat man generell auch hier das Recht, der Leibesvisitation zu widersprechen bzw. seine Einwilligung zu widerrufen oder vorzuenthalten.

 

Dann wird der Flieger allerdings ohne einen abheben und man muss sich eine andere Transportmöglichkeit suchen. Da es vor allem bei transnationalen Flügen kaum sinnvolle Alternativen gibt, nehmen die Flugpassagiere die beim Sicherheitscheck übliche Leibesvisitation in Kauf.

Im Normalfall umfasst diese Sicherheitskontrolle durch das vom Flughafen beauftragte private Sicherheitspersonal das Abscannen mit einem Metalldetektor. In seltenen Fällen kann auch das Abtasten notwendig werden. Bei jeder Leibesvisitation mit Abtasten am Flughafen greift die Vorgabe, dass sie durch eine Sicherheitskraft vom gleichen Geschlecht der kontrollierten Person durchgeführt werden muss.

 

Leibesvisitation durch Sicherheitsmitarbeiter bei Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

Immer häufiger kommen Leibesvisitationen auch am Einlass von Veranstaltungen sowie an den Eingängen von Freizeitparks und ähnlichen Freizeitstätten zum Einsatz. Beauftragt vom Betreiber bzw. Veranstalter müssen die Sicherheitsmitarbeiter privater Security-Firmen an diesen Stellen gründliche Personenkontrollen vornehmen, um zu verhindern, dass gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen auf das Gelände gelangen.

Wer damit als Besucher nicht einverstanden ist, hat das Recht, die Leibesvisitation abzulehnen. Dann jedoch bleibt der Zugang zum Event oder der Freizeitattraktion verwehrt. Die Sicherheitskräfte handeln in diesem Fall im Auftrag des Hausherrn – und dieser hat das Hausrecht, das ihm auch erlaubt, derartige Kontrollen festzulegen.

 

Leibesvisitation in privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Als Mitarbeiter oder Besucher mancher Unternehmen, Behörden oder auch Forschungseinrichtungen ist man ebenfalls mit Leibesvisitationen an den Eingängen konfrontiert. Auch hier gilt: Man kann diese Kontrollen ablehnen, darf dann aber die Einrichtung nicht betreten. Diese Leibesvisitationen dienen zum einen der Abwehr von Gefahren wie Terrorismus, Messerangriffe und bewaffnete Übergriffe innerhalb der Einrichtungen. Zum anderen geht es auch um den Schutz sensibler Daten und Unterlagen sowie von Sachwerten.

Daher werden z. B. in manchen Anlagen die Besucher und Mitarbeiter auch beim Verlassen durchsucht – um sicherzustellen, dass keine Datenträger mit Forschungsergebnissen oder mit geheimen Betriebsunterlagen oder auch gestohlene Gegenstände herausgeschmuggelt werden.

Wer sich der Leibesvisitation beim Verlassen solcher Einrichtungen verweigert, muss damit rechnen, dass die Sicherheitsmitarbeiter die Polizei alarmieren. Bis zum Eintreffen der Polizisten darf man dann den Ort nicht verlassen.

 

Leibesvisitation bei Ladendieben

Im Bereich der Einzelhandelssicherheit kann es spontan zur Notwendigkeit einer Leibesvisitation durch den Sicherheitsdienst kommen. Das ist dann der Fall, wenn Security-Mitarbeiter wie Ladendetektive oder auch Doormen einen Ladendieb auf frischer Tat erwischen.

Auch in diesem Fall gilt: Der Verdächtige muss der Durchsuchung zustimmen. Tut er das nicht, muss man auf die Polizei warten. Diese hat im Gegensatz zum privaten Sicherheitsdienst weiterreichende Befugnisse und darf einen dringend Tatverdächtigen auf Basis starker Verdachtsmomente auch ohne dessen Zustimmung durchsuchen.

 

Leibesvisitation beim Betreten von Flüchtlingsheimen und Asyl-Einrichtungen

Ein äußerst sensibles Security-Einsatzfeld, in dem Personenkontrollen an der Tagesordnung sind, ist die Bewachung von Flüchtlingsheimen und ähnlichen Einrichtungen. Das wichtigste Ziel von Leibesvisitationen beim Betreten solcher Einrichtungen ist, das Einschmuggeln unerlaubter Gegenstände oder Waren zu verhindern. Damit soll Straftaten sowie Waffengewalt oder gar Anschlägen in diesen Einrichtungen vorgebeugt werden.

Ob bei Events, in Behörden, Firmen, im Einzelhandel, in Wohnheimen oder in Freizeitanlagen: Leibesvisitationen sollten in jedem Fall mit einem hohen Bewusstsein für die Privatsphäre der kontrollierten Personen angegangen werden.

Der Golden Eye Sicherheitsdienst stellt durch erfahrenes, speziell geschultes Sicherheitspersonal in allen Einsatzfeldern den sensiblen und würdevollen Umgang bei Personenkontrollen sicher. Wir können auch erfahrene weibliche Sicherheitskräfte für diese Aufgabe zur Verfügung stellen.