Brandschutz: Jetzt auf den Prüfstand stellen!
Was bedeutet Brandschutz überhaupt?
Sämtliche Maßnahmen, die ergriffen werden, um Brände zu verhüten bzw. der Ausbreitung von Feuern entgegenzuwirken und Brände zu bekämpfen, werden unter dem Begriff “Brandschutz” zusammengefasst. Vor allem der sogenannte vorbeugende Brandschutz ist entscheidend: Die Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein Feuer überhaupt entstehen und sich ausbreiten kann.
Diese präventive Brandsicherung wird in drei Kategorien aufgeteilt:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Es gibt zahlreiche Verordungen und Vorschriften zu Brandschutzvorkehrungen, die man als Gebäude- und Anlagenbetreiber einhalten muss. Welche Folgen es hat, wenn man in dieser Hinsicht zu nachlässig ist, hat der BER als warnendes Beispiel gezeigt: Der Hauptstadt-Flughafen wurde 2011 kurz vor Eröffnung wegen ungenügender Brandschutzmaßnahmen lahmgelegt, wodurch der Start des Airports um sage und schreibe neun Jahre verzögert wurde.
Gesetzliche Grundlagen zum Brandschutz
Der bauliche Brandschutz ist in zahlreichen Vorschriften verankert:
Landesbauordnungen (LBO): Die LBO der Bundesländer enthalten Vorschriften für öffentliche und private Bauvorhaben.
Musterbauordnung (MBO): Die MBO ist die Grundlage für die Landesbauordnungen der Bundesländer.
Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB ist die zentrale Gesetzgebung zum deutschen Baurecht.
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB): Die MVV TB ergänzen die MBO und LBO.
Wichtig sind auch diverse DIN-Normen: DIN EN 13501, DIN 18230, DIN EN 1995, DIN 4102. Sie regeln unter anderem Vorgaben zu Baumaterialien und Feuerwiderstandsklassen.
Hinzu kommen Feuerwehrgesetze, in denen die Vorgaben zu sogenannten Brandschauen geregelt sind. Außerdem bedeutsam sind die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Bundesländer, die den Brandschutz bei Veranstaltungen regeln.
Zum organisatorischen Brandschutz sollten Gebäudebetreiber folgende Regelwerke kennen:
- DGUV-Vorschrift 1
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- vfdb-Richtlinien
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Warum man den Brandschutz für ein Gebäude nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte
Es gibt drei Gründe, den Brandschutz in einem Gebäude immer auf dem neuesten Stand zu halten:
- größtmöglicher Schutz gegen Brandgefahren
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz
- Betriebsfähigkeit erhalten
Während die ersten beiden Gründe jedem einleuchten, haben die wenigsten Gebäudebetreiber auf dem Schirm, dass mangelhafter Brandschutz eine der häufigsten Anlässe für das Schließen von Gebäuden und Geschäften ist.
Das kann im Zweifelsfall ganz schnell gehen: Wird unzureichender Brandschutz festgestellt, können Anlagen innerhalb von Tagen stillgelegt werden.
Das sollte man als Unternehmen oder öffentliche Einrichtung nicht riskieren – und schon deshalb den Brandschutz auf dem Laufenden halten.
Fragen? Wir beantworten diese gerne!
Problem: zu wenig behördliche Überprüfungen
Dass ein Gebäude in Sachen Brandschutz Mängel aufweist, fällt meist im Rahmen von Brandschauen durch Behörden auf. Doch diese finden nur selten statt.
Deshalb sind viele Gebäudebesitzer ahnungslos, dass sie vielleicht seit Jahrzehnten ein Gebäude mit mangelhaftem Brandschutz betreiben. Doch Unwissen schützt in diesem Fall nicht vor Konsequenzen – und das ist im schlimmsten Fall der Rauswurf wegen Zwangsschließung.
Um sich gegen diese Gefahr zu wappnen, ist die Brandschutz-Überprüfung auf eigene Initiative der Gebäudebetreiber möglich. Dienstleister für diese anspruchsvolle Aufgabe sind Brandschutzbeauftragte, wie sie beispielsweise beim Golden Eye Sicherheitsdienst buchbar sind.
Was passiert bei einer Brandschau?
Eine Brandschau, auch Brandverhütungsschau genannt, wird durch Behörden durchgeführt. Je nach Gebäudetyp ist solch eine Brandschau in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Zuständige Behörden für die Brandschau sind zum einen die örtliche Bauordnungsbehörde sowie die Brandschutzdienststelle. Auch das Umweltamt ist bei solchen Überprüfungen oft mit vor Ort.
Die Brandschauen werden immer in Anwesenheit eines Brandschutzbeauftragten durchgeführt. In der Regel beauftragen die zuständigen Gemeinden entsprechende Gutachter. Viele große Firmen und Einrichtungen haben sogar selbst einen solchen Brandschutzbeauftragten im Team. Dieser darf an den behördlichen Brandschauen im Gebäude teilnehmen.
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Kritischer Blick der Gutachter bei der Brandschau
Bei der Begehung im Rahmen der Brandverhütungsschau werden sämtliche Gebäudebereiche inspiziert und mit Blick auf brandschutztechnische Standards begutachtet.
Der bauliche Brandschutz wird dabei in allen Aspekten gecheckt. Es wird beispielsweise festgestellt, ob es ausreichend Flucht- und Rettungswege gibt. Ebenso wird überprüft, ob feuergefährliche Arbeiten ausreichend abgesichert und in der betreffenden Anlage aus Brandschutzgründen überhaupt zulässig sind. Und es werden Gefahrenquellen für erhöhte Brandgefahren eruiert und vermerkt. Auch auf Brandlasten haben die Gutachter bei der Brandschau ein kritisches Auge.
Bei der Begehung entsteht ein sogenannter Brandschaubericht. Darin sind auch alle Mängel und Kritikpunkte aufgeführt – und im unglücklichsten Fall kann dieser Brandschaubericht die Grundlage sein, ein Gebäude zu schließen.
Lässt man solch eine Begehung hingegen durch einen privaten Brandschutzexperten durchführen, hat man als Gebäudebetreiber noch die Chance, für Abhilfe zu sorgen: Man kann bauliche Brandschutzmängel beheben, notwendige organisatorische Strukturen schaffen und veraltete Anlagen erneuern lassen.
Was kann man als Gebäudebetreiber für den Brandschutz tun?
Der Brandschutz für ein Gebäude hat viele Gesichter und erfordert vielfältige Maßnahmen. Generell unterscheidet man drei Arten: den baulichen, den anlagetechnischen und den organisatorischen Brandschutz. Auf all diesen Ebenen muss man auf der sicheren Seite sein, um das Gebäude betreiben zu dürfen.
Unter den baulichen Brandschutz fallen sämtliche Themen wie Brandschutzklassen des Baumaterials sowie der Einbau von Brandschutzklappen, Rauchabzügen usw. Ebenso zählen Brandschutztüren- und Fenster dazu.
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst sämtliche Anlagen, die im Gebäude zum Einsatz kommen, um Brandgefahren abzuwehren oder Brände zu bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen, Rauchmelder, Hitzewarnmelder und so weiter.
Der organisatorische Brandschutz ist die aktivste Form, Brandgefahren in einem Gebäude etwas entgegenzusetzen. Dieser Bereich umfasst Maßnahmen wie Brandwachen, Sicherungsposten, das Erstellen von Brandschutzkonzepten, die Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie den Einsatz von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen.
Die wenigsten Gebäudebetreiber können diese Art von Brandschutz aus eigenen Kräften stemmen, zumal für diese Aufgabe Fachleute mit Brandschutz-Ausbildung vorgeschrieben sind. Sie beauftragen daher erfahrene Dienstleister mit Brandschutz-Schwerpunkt wie den Golden Eye Sicherheitsdienst.
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Fehler im Brandschutz – die häufigsten Schwachstellen
Dies sind die häufigsten Defizite in der Brandsicherheit in Gebäuden und Anlagen sowie bei Events:
- Versperrte Fluchtwege
- Fehlende Kennzeichnung
- Defekte oder nicht gewartete Brandschutzeinrichtungen
- Mangelnde Schulung der Mitarbeitenden
Mit dem richtigen Bewusstsein und wenig Aufwand lassen sich all diese Fehlerquellen beseitigen. Wir helfen Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz gern dabei.
Die verschiedenen Arten von Brandwachen für die Gebäudesicherheit
Brandwachen als Teil des Brandschutzes können entweder langfristig geplant oder kurzfristig benötigt werden. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn die örtliche BMA ausfällt und man die Sicherheitslücke im Brandschutz durch professionelle Brandwachen schnellstmöglich schließen muss.
Auch nach einem Brandausbruch müssen Brandwachen binnen weniger Stunden aufgestellt werden. In diesem Fall sind die Brandposten dazu da, ein erneutes Aufflammen des Feuers durch verborgene Glutnester zu verhindern.
Der langfristig planbare Brandschutz umfasst zum Beispiel Brandwachen zum Schutz bei feuergefährlichen Tätigkeiten, Brandwachen beim turnusmäßigen, planbaren Austausch der Rauchmelder im Gebäude, Brandsicherheitswachen bei einer Veranstaltung sowie Brandwachen zum Schutz von Bauarbeiten und Baustellen.
All diese verschiedenen Arten von Brandwachen und Brandsicherheitswachen haben ihre Berechtigung. Daher sollte man als Gebäudebetreiber einen erfahrenen Dienstleister beauftragen, der sämtliche der folgenden Brandschutzleistungen abdecken kann:
- Brandwachen während des Ausfalls einer Sprinkler- oder Brandmeldeanlage
- Brandwachen bei Heißarbeiten
- Brandwachen für Baustellen und in Industrieanlagen
- Brandwachen beim Austausch von Rauch- und Brandmeldern
- Brandsicherheitswachen bei einem Event
Technologische Innovationen im Brandschutz
Technische Innovationen können den Brandschutz an vielen Stellen unterstützen und noch wirksamer machen.
Zu den wichtigsten Entwicklungen in Sachen Sicherheitstechnik für Brandsicherheit gehören:
Smarte Rauchmelder & IoT-Systeme: Immer mehr moderne Sensoren sorgen dafür, dass Gebäude und Anlagen sicherer werden. Diese sind gekoppelt mit der hauseigenen Brandmeldeanlage (BMA).
KI-gestützte Brandschutzüberwachung: Die Auswertung der Daten von Kameras und Sensoren erfolgt zunehmend durch leistungsstarke KI. Dadurch können Gefahren früher erkannt und behoben werden.
Automatisierte Brandschutz-Drohnen: Für Bereiche wie Werkschutz und Baustellenschutz können automatisiert gesteuerte Drohnen für eine schnelle Reaktion auf Brandvorfälle sorgen. Dadurch lassen sich Entstehungsbrände im wahrsten Sinne des Wortes bereits im Keim ersticken.
Wärmebildkameras: Durch flächendeckende Überwachung mit Thermografie kann man versteckte Brandherde frühzeitig erkennen.
Wer sollte mit den Brandwachen beauftragt werden?
Um im Brandschutz eines Gebäudes allen Vorgaben zu genügen, ist man als Betreiber auch dafür verantwortlich, dass die für Brandwachen und Co. eingesetzten Leute eine fachliche Eignung für dieses Einsatzfeld mitbringen.
Das heißt, sie müssen mindestens eine Qualifikation als zertifizierte Brandschutzhelfer haben. Ideal ist jedoch, wenn sie darüber hinaus auch ausgebildete Ersthelfer und Evakuierungshelfer sind. Das kann im Ernstfall nämlich den Unterschied machen zwischen kleinem Zwischenfall und echter Katastrophe.
Da die Tätigkeit im Brandschutz und für Brandwachen fachlich sehr anspruchsvoll ist, können nur hochwertige Firmen dies im qualitativ benötigten Rahmen abdecken. Für Gebäudebetreiber ist es daher wichtig, bei der Suche nach einem zuverlässigen Brandschutz-Dienstleister die Spreu vom Weizen zu trennen.
Das ist schon aus Gründen des Versicherungsschutzes essentiell: Kommen ungeeignete Kräfte im Brandschutz zum Einsatz, riskiert man als Gebäudebetreiber den Versicherungsschutz im Brandfall.
Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie bei der Auswahl Ihres Dienstleisters für den Brandschutz in Ihrem Gebäude auf folgende Kriterien achten:
- 24/7 Einsatzbereitschaft und Erreichbarkeit
- Zertifizierter Betrieb (speziell DIN ISO 9001 und DIN 77200)
- Zertifizierte Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer als Einsatzkräfte
- IHK-geprüfter Brandschutzbeauftragter im Unternehmen
- System zur Echtzeit-Überwachung der Brandwachen (Wächtermonitoring)
- Breites Leistungsportfolio mit allen Brandschutz-Leistungen
- Kostenloses Angebot / Kostenvoranschlag
- Schnelle Verfügbarkeit von Brandschutzspezialisten: max. 3h
- Transparente Abrechnung nach Leistungsstunden
Es empfiehlt sich, einen generellen Rahmenvertrag mit einem Brandschutz-Anbieter zu vereinbaren – um im dringenden Bedarfsfall, beispielsweise beim Ausfall einer BMA, direkt einen Profi zur Hand zu haben.
Als zertifiziertes Sicherheitsunternehmen mit einem Schwerpunkt im betrieblichen Brandschutz und Brandwachen kann der Golden Eye Sicherheitsdienst Sie deutschlandweit professionell unterstützen. Damit Ihr Gebäude nicht wegen Brandschutzmängeln zum Problem wird.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Viele Betriebe haben einen internen Brandschutzbeauftragen. In dieser Funktion ist man für den organisatorischen Brandschutz im Hause zuständig, berät zum baulichen Brandschutz und führt die Weiterbildung interner Brandschutzhelfer sowie die Schulungen für die hauseigene Brandschutzverordnung durch. Speziell in Anlagen, in denen feuergefährliche Arbeitsprozesse an der Tagesordnung sind, ist die ständige Anwesenheit solch eines Experten häufig vorgeschrieben.
Die Aufgabe kann allerdings auch durch externe Fachkräfte übernommen werden. Das ist vor allem dann kostengünstiger, wenn man nicht verpflichtet ist, einen firmeneigenen Brandschutzbeauftragten vorzuweisen. Ansprechpartner für den Einsatz externer Brandschutzbeauftragter sind Fachbetriebe wie Golden Eye. Wir können diese Leistung zuverlässig abdecken.
Fazit: Brandschutz ist Verantwortung – und eine Investition in Sicherheit
Brandschutz ist kein Luxus, sondern eine Verpflichtung. Schließlich ist man als Immobilien- oder Anlagenbetreiber für die Unversehrheit der Menschen im Gebäude sowie den Schutz von Sachwerten verantwortlich. Die eigenen Brandschutzmaßnahmen und baulichen Voraussetzungen auf den aktuellsten Stand zu bringen, ist deshalb vor allem eine Investition in Sicherheit. Wir stehen Ihnen bei der Planung und Umsetzung jederzeit gern als erfahrener Partner zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Wo ist Brandschutz Pflicht?
Bei Baumaßnahmen sind vorschriftsmäßige Brandschutzmaßnahmen ebenso Pflicht wie bei Veranstaltungen und bei Schweißarbeiten. Auch die Glutwachen nach einem Feuer sind Vorschrift. Die Brandschutz-Pflicht betrifft alle Betreiber privatwirtschaftlicher oder öffentlicher Gebäude und Anlagen.
Wann ist Brandschutz erforderlich?
Da prinzipiell überall Brandgefahren drohen, ist auch überall Brandschutz nötig. Wie umfangreich und tiefgreifend die einzelnen Maßnahmen ausfallen, wird vom individuellen Gefährdungspotenzial bestimmt.
Wie viel kostet der Brandschutz?
Die Kosten für Brandschutz setzen sich aus komplexen Faktoren zusammen: Baustoffe mit bestimmten Feuerwiderstandsklassen müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die nötige Fortbildung hauseigener Brandschutzhelfer, die Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten und Brandschutzverordnungen sowie das Aufstellen von Brandwachen.
Welche Maßnahmen gehören zum Brandschutz?
Alle Maßnahmen, die gegen Brandgefahren oder zur Eindämmung von Bränden ergriffen werden, fallen unter den Brandschutz. Das umfasst die Planung der Fluchtwege beim Gebäudeumbau ebenso wie das Betreiben einer BMA und die Ausbildung interner Evakuierungshelfer
Wie oft muss Brandschutz geprüft werden?
Die Vorschriften zu regelmäßigen Brandschauen sind für verschiedene Gebäudetypen sehr unterschiedlich. In der Regel liegen sie zwischen drei und sechs Jahren. In sogenannten Sonderbauten wie Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Kitas und Einkaufszentren sind die vorgeschriebenen Abstände zwischen diesen Überprüfungen besonders kurz.



